Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt sicher, dass Marktteilnehmer fair miteinander umgehen. Wer beispielsweise Schleichwerbung oder unwahre Tatsachen über Konkurrenten verbreitet oder Druck auf sie ausübt, verhält sich rechtswidrig. Gemäß UWG besteht in diesem Fall Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Ein Anwalt kann helfen, den Rechtsverstoß schnell und effektiv zu unterbinden. Er ist mit den Details des UWG vertraut und kann eine juristisch fundierte Abmahnung oder Unterlassungserklärung verfassen. Falls notwendig, erhebt er zusätzlich Unterlassungsklage und setzt sich für die gerichtliche Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs ein.
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