Seit 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es dient der Vermeidung von Verpackungsabfällen durch Wiederverwendung und Recycling und richtet sich an Händler, Hersteller und Unternehmen, die wiederverwertbare Verpackungen in Umlauf bringen. Ab 01.07.2022 treten 2 Neuerungen in Kraft: Hersteller oder Verkäufer von Serviceverpackungen müssen sich im Verpackungsregister anmelden und elektronische Marktplätze sowie Fulfillment-Dienstleister müssen dies überprüfen.
Infolge der Neuerungen fragen sich Erzeuger und Vertreiber von Verpackungen: Wie erfolgt die Registrierung im Zentralen Verpackungsregister LUCID? Wie lizenziere ich mich bei einem Dualen System und wie berechne ich die Lizenzmenge? Weil bei Gesetzesverstößen Geldbußen im sechsstelligen Bereich liegen und auch ein Vertriebsverbot möglich ist, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Verpackungsverordnung Sie rechtlich absichern. Er kann Sie bei der Anmeldung im Zentralregister unterstützen, die zu lizensierende Menge an Verpackungen berechnen und einen Vertrag erstellen, der sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch Ihren individuellen Vorstellungen gerecht wird.
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