Ob per Katalog, Internet oder Telefon – im Versandhandel lassen sich viele Produkte bequem von Zuhause aus bestellen. Der Kunde sieht weder das Produkt noch den Händler vor Kauf der Ware. Um Verbraucher abzusichern, hat der Gesetzgeber innerhalb des Versandhandels ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeführt. Entspricht die Ware z. B. nicht der Artikelbeschreibung oder ist von minderer Qualität, kann der Kunde die Ware zurücksenden.
Haben Sie beim Versandhandel bestellt und mangelhafte Waren erhalten? Reagiert der Versandhändler nicht auf Ihre Reklamation? Ein Anwalt mit Schwerpunkt Versandhandel kann Ihnen weiterhelfen. Er kann vermitteln und den Händler rechtsverbindlich zur Rücknahme der Ware und Rückerstattung der Kosten auffordern.
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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.