Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsträger. Das VVG umfasst Verträge, Informationspflichten, Kündigung, Laufzeit und Fälligkeit der Prämie. Tritt der Schadensfall ein, sind Versicherungen zur Zahlung verpflichtet. Bei Missachtung gesetzlicher Vorgaben oder anderer Voraussetzungen durch den Versicherten muss die Versicherung nicht zahlen.
Wenn die Vertragsparteien sich nicht einig sind oder rechtliche Unklarheiten bestehen, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt VVG weiterhelfen. Er kann prüfen, ob der entstandene Schaden durch die Police gedeckt ist und die Versicherung zahlen muss. So können beide Seiten Klarheit gewinnen, um die nächsten Schritte zu besprechen.
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