2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Damit die Bundeswehr weiterhin Nachwuchs ausbilden kann, können junge Männer und Frauen ab 17 Jahren freiwilligen Wehrdienst leisten. Nach Ablauf der 6-monatigen Probezeit wird das Dienstverhältnis auf bis zu 17 weitere Monate festgesetzt und ist bindend.
Der Wehrdienst wirft zahlreiche Fragen auf: Gibt es Handhabe, wenn die gesundheitliche Eignung verneint wurde? Müssen die Eltern Unterhalt leisten? Besteht ein Kindergeldanspruch? Unter welchen Voraussetzungen darf man den Dienst nach der Probezeit quittieren? Ein Anwalt mit Schwerpunkt Wehrdienst kann diese Fragen zuverlässig beantworten und Sie über die Rechtslage, Zugangsvoraussetzungen und Dienstpflichten aufklären.
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