Einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Wurde er aber durch den entsprechenden Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart, ist der Anspruch auf Weiterbildungsmöglichkeiten verpflichtend – und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
In fast allen Bundesländern gibt es zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, der Arbeitnehmern bezahlten Urlaub für Weiterbildungen zusichert. Auch Arbeitgeber dürfen die Weiterbildung von Mitarbeitern verlangen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Die Interessen des Arbeitnehmers sind allerdings zu berücksichtigen. Eine eigenständige Kostenübernahme darf vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden.
Von gezielten Weiterbildungen profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten um die Kosten oder verweigert der Chef den Bildungsurlaub, kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt hilfreich sein. Aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten findet advocado für Sie schnell den passenden Anwalt für rechtliche Fragen zu Ihrer Weiterbildung. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.
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