Bei einem Wildschaden – sei es durch Zerwühlen des Bodens oder Fraß an wachsenden Früchten – können geschädigte Landwirte Schadensersatz von der Jagdgenossenschaft oder dem Jagdpächter fordern. Wurden keine ausreichenden Präventionsmaßnahmen getroffen, z. B. entsprechende Bejagungsschneisen angelegt oder die Ernte zu lange auf dem Feld gelassen, kann den Landwirt eine Mitschuld treffen.
Haben Sie eine Rechtsfrage zum Thema Wildschaden, kann die Konsultation eines im Jagdrecht erfahrenen Anwalts sinnvoll sein. Er kann Sie dabei unterstützen, den Schaden fristgerecht anzumelden und Schadensersatz zu erzielen. Sind Sie selbst Jagdpächter und sollen für Schäden aufkommen, die durch die Fahrlässigkeit des Landwirts entstanden sind, kann Ihnen ein Anwalt bei der Zurückweisung der Forderungen helfen.
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