Wenn der Ehegatte plötzlich verstirbt, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) der Witwe eine Witwenrente, um sie vor finanziellen Problemen zu schützen. Die monatlichen Rentenzahlungen in Höhe von 25 % der Rente ihres Mannes erhält die Witwe für maximal 2 Jahre. Im Falle eines gemeinsamen minderjährigen Kindes steigt die Witwenrente auf insgesamt 55 % der Rente des Verstorbenen.
Ihnen liegt ein Feststellungsbescheid der Rentenversicherung vor und Sie vermuten, dass ein Berechnungsfehler vorliegt? Wenn Ihnen die Rentenversicherung staatlich gesicherte Leistungen verweigert, können Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Witwenrente kontaktieren. Er kann Ihren Bescheid prüfen und bei Fehlern Widerspruch für Sie einlegen.
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