Mit dem Wohngeld erhalten einkommensschwache Bürger Mietzuschüsse bzw. – bei Wohneigentum – Lastenzuschüsse. Der Wohngeldbezug setzt einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde voraus. Darin müssen Angaben über Miet- bzw. Lastenhöhe, Haushaltsmitglieder und deren Vermögensverhältnisse gemacht werden.
Wird der Antrag abgelehnt oder zu wenig Wohngeld bewilligt, können Sie Widerspruch einlegen – dann muss die Behörde ihre Entscheidung überprüfen. Bleibt es beim ursprünglichen Bescheid, können Sie Verwaltungsklage erheben. Da die Gerichtskosten bei erfolgloser Klage auf Sie zurückfallen, kann die Konsultation eines Anwalts hilfreich sein. Er kann vorab prüfen, ob die Behörde wirklich falsch entschieden hat und kann einschätzen, ob eine Klage dann sinnvoll ist.
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