Tja, er hat mir von einer kostspieligen Klage abgeraten. Es geht um Paragraph 440 BGB: zweimal hat Apple nacherfüllt, sprich repariert. Da aber Gravis der Vertragspartner ist, muss ich nun Gravis auch zweimal die Gelegenheit geben, mein Air zu reparieren. Da beim ersten Mal kein Fehler gefunden wurde und beim zweiten Mal ein Drittanbieter für die Neustarts verantwortlich war, muss ich zwei weitere Male mein Laptop einschicken, um zu beweisen, dass es an der Hardware liegt. Erst dann ist das ein Gewährleistungsfall nach Paragraph 440 BGB.
HilfreichHabe innerhalb von 2 Stunden einen Anruf von RA Kevin Genter, Dortmund erhalten. Sehr freundliches und kompetentes Gespräch, welches alle meine Fragen klärte. Vielen lieben Dank, Herr Genter
HilfreichUmfassende und gute Beratung in meinen "Kauf von Privat"-Fall. Sehr freundlich, Handlungsoptionen wurden neben den anfallenden Kosten offen dargelegt. Klar strukturierte Aussagen zu Risiken und Chancen bei gerichtlicher Auseinandersetzung. Vielen Dank
HilfreichHerr Genter beantwortete mir alle Fragen und ist sehr kompetent und höflich. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er besprach alle Vorgehensweisen mit mir und erklärte mir was zu tun ist. Vielen Dank erneut.
HilfreichBesser als erwartet
Hilfreich