Dadurch sollten zumindest Abschlüsse eines Abonnements über einen unbedachten Klick verhindert werden. „Kostenpflichtige Verträge im Internet gegenüber Verbrauchern sind nur wirksam, wenn der Nutzer den Vertrag durch einen Button bestätigt hat, der eindeutig auf die Kostenpflichtigkeit hinweist“, erklärt Experte Dr. Herzog. Dies gilt allerdings nur für Privatverbraucher und nicht für Unternehmer. „Diese politische Entscheidung, die nur Verbraucher für schutzwürdig erachtet, hat für Unternehmen zur Folge, die Unwirksamkeit aus anderen Gründen herleiten und den Vertragsschluss ggf. gerichtlich anfechten zu müssen.“
Der Online-Marktplatz für Rechtsdienstleistungen advocado rät Betroffenen in diesen Fällen, Ruhe zu bewahren, aber unbedingt tätig zu werden. Nichthandeln kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Dies rät auch Dr. Dominik Herzog: „Selbst wenn eine derartige Forderung unberechtigt ist, sollte der Verbraucher diese schriftlich zurückweisen. Der vermeintliche Gläubiger kann ansonsten einen SCHUFA-Eintrag veranlassen. Da Gerichte meist nicht die Berechtigung der Mahnung, sondern die Begleichung dieser prüfen, droht zudem die Zwangsvollstreckung.“
Oftmals können Gewerbetreibende und Privatverbraucher – die ohne einen solchen Button in die Abofalle geraten sind – den zugrundeliegenden Vertrag aufgrund von fehlerhaften AGB, Minderjährigkeit usw. anfechten. Dokumentation ist dabei wichtig! Betroffene sollten zunächst ihren Widerspruch per E-Mail verschicken – und zur Absicherung zusätzlich ein Einschreiben per Post. Da es sich meist um Betrug handelt, erhöht juristischer Beistand durch Verbraucherschutz oder Rechtsanwälte die Wahrscheinlichkeit von Erfolg. Im Allgemeinen sind die Chancen aber auch ohne juristische Beratung gut, denn Betrüger sind an schnellem Geld interessiert und spekulieren darauf, dass Verbraucher einfach zahlen, um Ruhe zu haben. „Dies bewirkt allerdings meist das Gegenteil und die Forderungen hören nicht auf“, warnt Rechtsanwalt Dr. Herzog.
Der 2014 von Maximilian Block und Jacob Saß gegründete Online-Marktplatz für Rechtsdienstleistungen advocado will die Digitalisierung des Rechtsberatungsmarktes voranbringen, Anwälte und Rechtsuchende zusammenbringen und Anwälten helfen, Mandanten zu gewinnen und zu betreuen. Mittlerweile arbeiten 17 junge und kreative Mitarbeiter beim innovativen Greifswalder Start-up. Das Unternehmen ist zudem zu einem der führenden Marktplätze für hochwertige und digital abgewickelte Rechtsdienstleistungen zum Festpreis geworden. In den nächsten beiden Jahren soll der eingeschlagene Weg fortgesetzt werden und advocado sich zum größten Portal von Rechtsdienstleistungen in Europa entwickeln.
Pressekontakt: Erik Münnich / 03834 - 83 83 550 / presse@advocado.com