Müssen Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ihren Posten verlassen, haben sie keinen allgemeingültigen Anspruch auf Abfindung. Beamtengesetz und Tarifvertrag regeln, wann ihnen eine Entschädigung zusteht. Ein Anwalt kann Ihren Anspruch auf Abfindung mit Verhandlungsgeschick, Widerspruch und Klage durchsetzen.
Erhalten Beamte ihre Entlassungspapiere oder Angestellte des öffentlichen Dienstes die Kündigung, steht schnell die Frage nach einer Abfindung im Raum. Der Einzelfall entscheidet – ein allgemeingültiger Anspruch besteht nicht.
Ob ein Abfindungsanspruch besteht, ist abhängig von
Im öffentlichen Dienst ist eine Abfindung immer Verhandlungssache. Ein Anwalt kennt die Rechtslage und weiß, ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Abfindung durchsetzbar ist.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgsaussichten.
Der Beamtendienst endet nur auf eigenen Antrag, nach Verstoß gegen das Beamtengesetz oder im Todesfall. In keinem dieser Fälle haben Beamte einen Anspruch auf Abfindung.
Aber: Die Abfindung für Beamte ist möglich
Das Übergangsgeld gemäß § 47 Beamtenversorgungsgesetz soll als Abfindung im öffentlichen Dienst finanzielle Verluste ausgleichen.
In diesen Fällen steht Beamten ein Übergangsgeld zu:
Der Anspruch auf Übergangsgeld entsteht nach 1 Jahr Dienstzeit.
Sind Beamte dienstunfähig, haben sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld.
Gehen Beamte nach regulärer Dienstzeit in den Ruhestand, haben sie Anspruch auf Ruhegehalt (Pension).
Steht Beamten z. B. aufgrund einer Privatisierung (staatliche Betriebe gehen an privatwirtschaftliche Unternehmen über) die Entlassung bevor, haben sie die Chance auf eine Abfindung – wenn der Sozialplan oder andere Vereinbarungen dies nicht ausschließen.
Dafür müssen Beamte sich in ein Angestelltenverhältnis herabstufen lassen. Verhandeln beide Parteien einen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag, lässt sich ein Veränderungsgeld für diese betriebsbedingte Entlassung durchsetzen.
Beamte erhalten gesetzliche Versorgungsleistungen wie z. B. Ruhegehalt oder Unfallfürsorge zur lebenslangen finanziellen Absicherung.
Wechselt ein Beamter die Dienststelle, muss der bisherige Dienstherr an den neuen eine Abfindung zahlen. Der alte Dienstherr muss sich an den zukünftigen Versorgungsausgaben für den Beamten beteiligen.
Beispiel: Ein Beamter ist für Dienstherr A tätig. Er wechselt die Dienststelle und ist nun für Dienstherr B tätig. A ist als ehemaliger Dienstherr verpflichtet, sich an den zukünftigen Sozialausgaben für den Beamten zu beteiligen. Er muss an B eine Abfindung zahlen.
In folgenden Fällen können Angestellte im öffentlichen Dienst eine Abfindung erhalten:
Der Tarifvertrag (TVöD) gibt vor, in welchen Fällen Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst besteht. Zusätzlich gibt es Tarifverträge für jedes Bundesland (TV-L) und Tarifverträge zur sozialen Absicherung (TVsA).
Ob Anspruch auf Abfindung besteht, hängt vom Einzelfall und dem geltenden Tarifvertrag ab.
Anspruch gemäß Tarifvertrag besteht z. B., wenn
Personalabbau bedeutet die Entlassung mehrerer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen (BAG, Urteil vom 19.06.2012, Az.: 1 AZR 137/11). Nur dann besteht ein Anspruch auf Abfindung gemäß Tarifvertrag.
Der Tarifvertrag gilt nicht für alle Arbeitnehmergruppen des öffentlichen Dienstes.
Leitende Angestellte, Chefärzte oder wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten haben z. B. gesonderte Verträge – und einen individuellen Anspruch auf Abfindung.
Ein Anwalt für Tarifrecht kennt die komplexen Verträge und kann rechtssichere Aussagen zum Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst machen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Angestellte des öffentlichen Dienstes haben einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Voraussetzung ist, dass für sie Kündigungsschutz besteht (seit mindestens 6 Monaten in einem öffentlichen Betrieb wie Schule oder Stadtverwaltung mit 10 oder mehr festen Mitarbeitern angestellt).
Verstößt eine Kündigung im öffentlichen Dienst gegen die Bestimmungen des Tarifvertrages, enthält Formfehler oder missachtet den Kündigungsschutz, können Angestellte rechtliche Schritte einleiten und eine Abfindung durchsetzen.
Einigen sich Angestellter und Dienstherr einvernehmlich darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden, schließen sie einen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag. Angestellte erhalten für die einvernehmliche Vertragsauflösung in der Regel eine Abfindung.
Ob Abfindung gemäß Tarifvertrag, Übergangs- oder Veränderungsgeld: Welche Abfindungssumme möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
§ 4 Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) bestimmt Folgendes:
Mögliche Höhe des Übergangsgeldes:
Das Übergangsgeld erhalten Beamte monatlich, bis sie die für sie geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Danach erhalten sie das Ruhegehalt.
Bei betriebsbedingter Kündigung steht Angestellten gesetzlich eine Abfindung in Höhe von einem halben Brutto-Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr zu.
Weitere Regelungen zur Abfindungshöhe:
Der Monatsverdienst umfasst das Entgelt inklusive Sachbezüge wie Dienstwagen, Firmenwohnung oder Ähnliches.
Wenn Sie gegen eine widerrechtliche Kündigung vorgehen, besteht die Chance, vom Arbeitgeber eine Abfindung bei Kündigung zu erhalten. Ein Anwalt beurteilt vorab, welche Abfindung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.
Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie die gesetzliche Abfindung womöglich um das 1,5- bis 2-fache steigern.
Eine angemessene Abfindung können Sie mit folgenden Schritten erreichen:
Gemäß Tarifvertrag müssen Angestellte im öffentlichen Dienst Abfindung und weitere Ansprüche nach Erhalt der Kündigung innerhalb von 6 Monaten geltend machen.
Bevor Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen, kann es wichtig sein, die Erfolgsaussichten auf eine Abfindung zu klären. Sicherheit erhalten Sie durch anwaltliche Beratung.
Ein Anwalt
Anwaltliche Unterstützung kann Ihre Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Dienstherren stärken. Ob außergerichtlich oder vor Gericht: Ein Anwalt für Beamtenrecht hat die richtige Strategie, um Ihre Interessen gegenüber dem Dienstherren durchzusetzen. Mit seiner Erfahrung kann eine höhere Abfindungssumme möglich sein.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.