Arbeitnehmer, die nach vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit plötzlich die Kündigung erhalten, können unter Umständen von einer Abfindung profitieren. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht zwar nur bei betriebsbedingter Entlassung – Arbeitnehmer haben aber auch in anderen Fällen die Chance auf eine Zahlung des Arbeitgebers.
Ganz einfach mit advocado:
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer ordentlichen Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag. In bestimmten Fällen steht gekündigten Arbeitnehmer aber trotzdem eine Abfindung zu:
Eine Abfindung bei Kündigung ist ebenfalls möglich, wenn der Arbeitgeber diese freiwillig anbietet.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Wie viel Geld Sie am Ende von Ihrem Arbeitgeber bekommen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Zur Orientierung finden Sie hier einen Abfindungsrechner und eine Checkliste mit den wichtigsten Einflussfaktoren.
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie die Höhe einer möglichen Abfindung schnell und einfach selbst berechnen:
Stellt ein Gericht fest, dass die Kündigung nicht zulässig und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, muss das Gericht laut § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen.
Für die Höhe der Abfindung ist laut § 10 KSchG das Alter des Arbeitnehmers und die Dauer dessen Betriebszugehörigkeit ausschlaggebend:
Die Abfindung müssen Arbeitnehmer voll versteuern. Für die Berechnung der Steuerlast gilt die sogenannte Fünftelregelung.
So berechnen Sie die Steuer mit der Fünftelregelung:
Für die Berechnung der Einkommenssteuer können Sie unseren kostenlosen Steuerrechner nutzen:
Aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ergibt sich kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber – die betriebsbedingte Entlassung ausgenommen.
Kündigt der Arbeitgeber fristlos aufgrund einer groben Pflichtverletzung, ist eine Abfindung sehr unwahrscheinlich. Für eine fristlose Entlassung müssen allerdings nachweisbare, triftige Gründe vorliegen. Kann der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe nennen, können sich Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage wehren.
Gibt das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer Recht, muss der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen – und eine angemessene Abfindung anbieten.
Deswegen kann es hilfreich sein, wenn Sie eine fristlose Kündigung vom Anwalt überprüfen lassen. Er deckt Formfehler und Lücken in der Begründung Ihrer fristlosen Entlassung auf und unterstützt Sie bei etwaigen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Sind Sie krank, schützt das nicht automatisch vor einer Entlassung. Wenn Sie langfristig arbeitsunfähig sind und eine negative Gesundheitsprognose den Interessen Ihres Arbeitgebers entgegensteht, kann eine Kündigung wegen Krankheit verhältnismäßig sein. Sie haben dann keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung.
Ist Ihr Arbeitgeber zu einer betriebsbedingten Kündigung gezwungen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung. Das setzt aber voraus, dass die Entlassung auf einer notwendigen unternehmerischen Entscheidung beruht.
Einzige Bedingung: Sie dürfen nicht gegen Ihre Entlassung klagen. Leiten Sie gerichtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber ein, verspielen Sie Ihr Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung.
Einige Arbeitnehmer genießen aufgrund ihrer Schutzwürdigkeit einen besonderen Kündigungsschutz. Das sind insbesondere Auszubildende, Betriebsratsmitglieder, Schwangere und Schwerbehinderte. Aus ihrem Status kann sich unter bestimmten Bedingungen eine höhere Chance auf eine Abfindung ergeben.
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis selbst fristgerecht kündigen, ist eine Abfindung wohl schwer durchsetzbar. Denn ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag kein Anspruch auf Abfindung, hat Ihr Arbeitgeber keinen Grund, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.
Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten hingegen in erheblichem Maße und kommt es deshalb zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer, kann dieser eine Entschädigung verlangen. Der Arbeitgeber ist schließlich selbst für die fristlose Kündigung verantwortlich.
Für Arbeitnehmer ist die Abfindung nach einer Kündigung oft eine Möglichkeit, um bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle finanziell über die Runden zu kommen. Das gilt gerade auch bei einer unrechtmäßigen Entlassung.
Arbeitnehmer können dann versuchen, eine Entschädigung für die Entlassung durchzusetzen. Dafür gibt es 3 Optionen:
Anstelle einer Kündigung könnten Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber darauf hinwirken, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu erreichen.
Aber Achtung: Erhalten Sie eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, kann das Einfluss auf Ihr Arbeitslosengeld haben. Durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses droht eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld I von bis zu 3 Monaten.
Lässt sich Ihr Arbeitgeber nicht von einem Aufhebungsvertrag überzeugen, können Sie gegen eine unrechtmäßige Kündigung Klage einreichen.
Ist die Kündigung unrechtmäßig, können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen, um eine Abfindung zu erreichen.
So können Sie vorgehen:
Lässt das zuständige Arbeitsgericht Ihre Klage zu, folgt ein Gütetermin. Hier können Sie einen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Einigen Sie sich, können Sie Prozesskosten sparen. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen eine angemessene Abfindung und Sie ziehen Ihre Klage zurück. Der Prozess ist beendet.
Ist keine Einigung möglich, folgt das Klageverfahren, um Ihren Anspruch auf Entschädigung gerichtlich zu sichern. Können Sie beweisen, dass Ihre Kündigung fehlerhaft und unberechtigt ist, kann das Gericht Ihren Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung und einer Abfindung von bis zu 18 Monatsgehältern verpflichten.
Ob eine Entlassung rechtmäßig ist oder nicht, kann für den Arbeitnehmer schwer zu erkennen sein. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann zweifelsfrei nachweisen, dass die Entlassung unzulässig ist und durch Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht eine angemessene Abfindung nach einer Kündigung durchsetzen. kann er für Sie eine angemessene Abfindung durchsetzen.
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Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur bei betriebsbedingter Kündigung. Aber: Ein Anspruch auf Entschädigung kann sich auch aus dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder Sozialplan ergeben. Auch wenn der Arbeitgeber zu Unrecht kündigt, kann ein Anspruch auf Abfindung entstehen.
Die Abfindungshöhe orientiert sich am Bruttomonatseinkommen und an der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Üblich ist die Zahlung eines halben bis ganzen Brutto-Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr.
Ja. Seit 2006 werden Abfindungen von Finanzämtern als übliche Lohnzahlung behandelt und dementsprechend versteuert. Weil sie allerdings unter außerordentliche Einkünfte fällt, können Arbeitnehmer die Fünftelregelung nutzen und dadurch die Steuerlast minimieren.
Erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung bei einer Kündigung, beeinträchtigt diese den Bezug von Arbeitslosengeld nicht. Es droht also weder eine Sperre durch die Arbeitsagentur noch eine Minimierung der Bezüge.