Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Klagen. Lassen sich die Streitparteien dabei von einem Anwalt vertreten, kann dieser Anwaltsgebühren fordern. Die Kostenhöhe richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Anwaltstätigkeit. Vor dem Arbeitsgericht tragen beide Parteien ihre Kosten selbst.
Die Gebühren bemessen sich neben dem Streitwert am Umfang der durch den juristischen Beistand erbrachten Leistungen und Tätigkeiten.
Bei einem gerichtlichen Vorgehen erhält der Anwalt z. B.
Darüber hinaus erhöht sich der Wert der Anwaltskosten um eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 Euro für Kopien, Post- oder Telefonkosten zzgl. 19 % MwSt.
Sie können zudem beachten, dass Ihr Anwalt mit einem höheren Streitwert auch mehr Verantwortung und damit ein höheres Haftungsrisiko hat. Demzufolge wird mit hohem Gegenstandswert auch die von Ihnen zu begleichende Anwaltsgebühr höher ausfallen.
Mit dem Anwaltskostenrechner 2024 können Sie die möglichen Kosten für juristische Unterstützung im Arbeitsrecht berechnen. Der Rechner zeigt Ihnen aber nicht die tatsächlichen Kosten in Ihrem Einzelfall, sondern nur eine grobe Orientierung, mit wie viel Geld Sie rechnen müssten. Die Kosten im Einzelfall können niedriger oder höher ausfallen.
Praxisbeispiel: Ein Arbeitnehmer klagt auf Zahlung eines rückständigen Arbeitslohns in Höhe von 2.000,00 €. Der Streitwert beträgt somit 2.000,00 €. Dieser Streitwerthöhe ist eine einfache (1,0er) Gebühr in Höhe von 150,00 € zugeordnet.
Kam es während des Gütetermins und des Kammertermins zu keiner Einigung und hat der Anwalt das Verfahren bis zum Urteilsspruch begleitet, kann er folgende Gebühren veranschlagen:
Es ergibt sich eine Gesamtsumme von 395,00 €. Zuzüglich 19 % MwSt. betragen die Anwaltskosten am Ende des Verfahrens 470,05 €.
Das Honorar eines Anwalts ist gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sofern es sich um keine Erstberatung handelt, bemessen sich die Kosten nach dem Gegenstandswert der arbeitsrechtlichen Angelegenheit.
In Gerichtsverfahren wird der Gegenstandswert auch als Streitwert bezeichnet. Geht es um einen genau definierten Geldwert, so ist die Ermittlung des Streitwertes regelmäßig unproblematisch.
Beispiel: Dem Arbeitnehmer wurde sein Monatsgehalt in Höhe von 2.000 € nicht ausgezahlt. Der Streitwert beträgt also 2.000 €.
Schwieriger gestaltet sich die Wertermittlung eines unbestimmten Streitgegenstands – z. B. die Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung. Bei häufiger auftretenden Streitigkeiten sind für die Wertermittlung Streitwertkataloge heranzuziehen. Darin sind verschiedenen Streitgegenständen bestimmte Geldsummen zugeordnet.
Beispiele: Der Streitwert für die Berechtigung einer Abmahnung beträgt ein Monatsgehalt.
Geht es um die Wirksamkeit einer Kündigung, beträgt der Streitwert 3 Monatsgehälter.
Soll der Arbeitgeber zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet werden, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt.
Ist der Streitwert bekannt, lassen sich die eigentlichen Anwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen. Je nachdem, welche Verfahrensart (z. B. Kündigungsschutzklage, Mahnverfahren, Urteilsverfahren) Anwendung findet und welchen Lauf das Verfahren nimmt, können sich die Gebührensätze unterscheiden.
Beispiel für einen Verfahrensablauf:
Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts schließen Sie einen Vertrag mit diesem. Sie als Mandant sind demzufolge dem Anwalt zur Zahlung der vereinbarten Gebühr verpflichtet. Dabei ist der Ausgang der Rechtssache völlig unerheblich. Entscheidet sich ein Prozess zu Ihren Gunsten, haben Sie nicht selten einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten durch die im Prozess unterlegene Streitpartei.
Im Arbeitsrecht ist die im Prozess unterlegene Partei nicht dazu verpflichtet, für die Ihnen entstandenen Anwaltskosten aufzukommen. Daher haben Sie trotz Prozessgewinns keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten gemäß § 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArGG). Ursächlich hierfür ist, dass meist die Arbeitnehmer in einem arbeitsrechtlichen Prozess auf der Klagebank sitzen. Damit diese bei einem Unterliegen nicht zusätzlich die Kosten für den Rechtsbeistand des Arbeitgebers tragen müssen, sieht die Rechtslandschaft von einer derartigen finanziellen Belastung für Arbeitnehmer ab und hat diese Ausnahmeregelung geschaffen.
Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass Arbeitnehmer bei einem siegreichen Prozessausgang ihre Anwaltskosten nicht auf die unterliegende Partei abwälzen können. Demzufolge können Sie bezüglich der im Arbeitsrecht fällig werdende Anwaltskosten nicht mit Erstattungen rechnen und müssen selbst die volle Höhe des Anwaltshonorars begleichen.
Da Sie unabhängig vom Ausgang der Rechtsstreitigkeit die Kosten für Ihren Rechtsbeistand zu tragen haben, stellt sich die Frage, ob sich diese weitestgehend umgehen oder zumindest reduzieren lassen. Diesbezüglich stehen Ihnen die nachfolgenden Optionen zur Verfügung.
Zunächst steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich vor Gericht selbst zu vertreten und auf juristischen Beistand zu verzichten. Dieses Vorgehen ist in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht möglich. Dieses Vorgehen kann mitunter wenig vorteilhaft für Sie sein. Fehler als Laie sind vorprogrammiert und können letztendlich dazu führen, dass Sie weitaus mehr Kosten zu tragen haben als lediglich die Anwaltsgebühren.
Bei Lohnklagen mit geringen ausstehenden Zahlungen können Sie von dieser Variante Gebrauch machen, da das Risiko weitestgehend gering erscheint. Im Vergleich dazu kann es ratsam sein, bei Kündigungsschutzklagen oder andere rechtlichen Streitigkeiten, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis betreffen, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen und sich vertreten zu lassen.
Um die Anwaltskosten im Arbeitsrecht zu umgehen, können Sie sich als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes durch diesen kostenlos vertreten lassen. Als Gewerkschaftsmitglied werden Sie hierbei gerichtlich von einem sogenannten gewerkschaftlichen Rechtssekretär vertreten und als Mitglied des Arbeitgeberverbandes durch einen Verbandsjuristen desselbigen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie bei arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren von dieser Gebrauch machen. So werden Sie kostenlos vertreten, da die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten erstattet, und stehen nicht vor der finanziellen Mehrbelastung.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Honorar Ihres Anwalts zu begleichen und auch nicht von der Option der Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen können, können Sie noch immer Prozesskostenhilfe beantragen. Damit auch einkommensschwache Personen nicht von der Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte absehen müssen, übernimmt der Staat entsprechend ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten komplett oder erlässt Ihnen einen Teilbetrag.
Hierbei handelt es sich jedoch viel mehr um ein zinsloses und vorläufiges Darlehen, das Sie unter Umständen einige Jahre später zurückzahlen müssen, da die Gerichtskasse bei Besserung Ihrer finanziellen Situation eine Beteiligung an den vom Staat verauslagten Anwaltskosten verlangt.
Verfügen Sie über keine Rechtschutzversicherung oder haben keine Berechtigung zum Erhalt von Prozesskostenhilfe, können Sie sich dennoch vorab beraten lassen, um die Anwaltskosten im Arbeitsrecht besser kalkulieren zu können.
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