Beschäftigungsverbot & Berufsverbot für Arbeitnehmer
Beschäftigungsverbot & Berufsverbot für Arbeitnehmer
Erik Münnich
Erik Münnich
Aktualisiert am

... Arbeitsvertrag Beschäftigungsverbot
Inhalt
  1. 1. Was ist ein Beschäftigungsverbot?
  2. 2. Was ist ein Berufsverbot?
  3. 3. Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
  4. 4. Das Beschäftigungsverbot für Kinder & Jugendliche
  5. 5. Wer kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
  6. 6. Wer zahlt bei einem Beschäftigungsverbot?
  7. 7. Was tun, wenn der Arbeitgeber zu wenig oder gar nicht zahlt?
  8. 8. FAQ zum Beschäftigungsverbot
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Beschäftigungsverbot & Berufsverbot für Arbeitnehmer

Beschäftigungsverbot & Berufsverbot für Arbeitnehmer

Zusammenfassung

Ein Beschäftigungsverbot soll Mitarbeiter vor gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten schützen. Es ist z. B. untersagt, Schwangere in den letzten 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Entbindung zu beschäftigen. In dieser Zeit ist der Lohn weiter zu zahlen. Davon abzugrenzen ist das Berufsverbot, das von einem Gericht erteilt wird.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch ein Beschäftigungsverbot wird der Arbeitnehmer von seinen Berufspflichten befreit.
  • Schwangere unterliegen durch das Mutterschutzgesetz einem generellen Beschäftigungsverbot.
  • Auch ein Arzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
  • Trotz Beschäftigungsverbot gilt der Anspruch auf ein volles Gehalt.
  • Bei einem gerichtlich verordneten Berufsverbot darf der Betroffene seine Tätigkeit nicht mehr ausüben.
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1. Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Ein Beschäftigungsverbot untersagt Arbeitgebern die Beschäftigung von Arbeitnehmern und befreit diese von ihrer Arbeitspflicht. Es dient vor allem dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.

Solche Verbote gelten für:

  • Schwangere
  • Stillende Mütter
  • Kinder und vollzeitschulpflichte Jugendliche unter 18 Jahren
  • Beamten, Soldaten & Richter (Dienstleistungsverbot)
  • Kranke Personen

Welche Gründe für ein Beschäftigungsverbot gibt es?

Beschäftigungsverbote sind Schutzmaßnahmen für Schwangere, junge Mütter sowie Kinder und Jugendliche. Sie sollen vor Gefahren durch die Arbeit schützen.

Gesetzliche Beschäftigungsverbote sollen das Wohl der Mutter oder des Ungeborenen sowie Kinder und Jugendliche vor Kinderarbeit und Ausbeutung schützen.

Ärztliche Beschäftigungsverbote werden u. a. bei gesundheitlichen Problemen ausgesprochen, die einer Beschäftigung bzw. Tätigkeit des Arbeitnehmers entgegenstehen. Das ist u. a. bei Risikoschwangerschaften oder psychischen und körperlichen (Über-)Belastungen der Fall.

2. Was ist ein Berufsverbot?

Laut § 70 Strafgesetzbuch (StGB) kann einer Person ein Berufsverbot erteilt werden, wenn sie ihren Beruf missbraucht oder die beruflichen Pflichten grob verletzt, um eine Straftat zu begehen. Das Berufsverbot gehört zu den Instrumenten des Gesetzgebers, um Menschen vor Straftaten zu schützen – und kann laut StGB auch mit Führerscheinentzug, die Unterbringung in einer Psychiatrie oder Entziehungsanstalt und die Sicherungsverwahrung kombiniert werden.

Ein Berufsverbot umfasst die Ausübung dieses Berufes, eines ganzen Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges und kann für die Dauer von bis zu 5 Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen ist aber auch ein lebenslängliches Berufsverbots möglich – nämlich dann, wenn das Gericht die maximale Strafe von 5 Jahren als nicht ausreichend empfindet.

Ein Verstoß gegen ein Berufsverbot kann eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr zur Folge haben.

Welche Berufsverbote gibt es?

Neben den im StGB geregelten strafrechtlichen Berufsverboten wie der sexuelle Missbrauch eines Kindes durch Lehrer oder Erzieher gibt es noch andere Berufsverbote – die dann ausgesprochen werden, wenn eine Person als unwürdig erachtet wird, den Beruf auszuüben.

So kann ein Arzt verliert nach einem schweren Behandlungsfehler seine Approbation, ein Steuerberater seine Zulassung wegen Unterschlagung von Mandantengelder oder ein Anwalt seine Zulassung wegen vorsätzlicher Falschberatung verlieren. Diese Art von Berufsverbot ist in jedem Beruf denkbar.

Auch politische Entscheidungen können ein Berufsverbot begründen. Bis in die 1990er Jahre hinein wurden durch den sogenannten Radikalenerlass Bewerber für den Öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue hin überprüft. Für Lehrer, Postler und Eisenbahner bedeutete dieser Erlass ein Berufsverbot, weil in diesen Berufen nur öffentliche Stellen existierten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Berufsverbot & einem Beschäftigungsverbot?

Anders als das Berufsverbot spricht nicht das Gericht, sondern ein Arzt ein Beschäftigungsverbot aus. Dies dient nicht dem Schutz der Allgemeinheit vor rechtswidrigen Taten, sondern den davon Betroffenen. Folgende Maßnahmen sind damit verbunden:

  • Verbot der Beschäftigung an einem bestimmten Ort (zum Beispiel an besonders lauten Arbeitsplätzen)
  • Verbot einer bestimmten Tätigkeit (zum Beispiel Tragen schwerer Gegenstände),
  • Kürzung der Arbeitszeit,
  • allumfassendes Beschäftigungsverbot (gar keine Beschäftigung für einen bestimmten Zeitraum).

Beschäftigungsverbote gibt es beispielsweise im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz, das Minderjährige vor einer zu hohen Arbeitsbelastung schützt. Das Verbot kann auch bei Schwangeren im Rahmen des Mutterschutzgesetzes angewendet werden.

3. Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) stellt schwangere und stillende Frauen unter einen besonderen Mutterschutz. Es untersagt alle Tätigkeiten, die das Wohl der Mutter und des Ungeborenen gefährden könnten.

Der Gesetzgeber untersagt dem Arbeitgeber, Schwangere in den letzten 6 Wochen vor der Geburt zu beschäftigen – es sei denn, die werdende Mutter stimmt ausdrücklich zu. Dieses Verbot gilt bis 8 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt verlängert sich diese Schutzfrist auf 12 Wochen.

Das Beschäftigungsverbot gilt für:

  • Festangestellte Frauen
  • Weibliche Auszubildende
  • Frauen mit Behinderung
  • Hausangestellte
  • Heimarbeiterinnen
  • Geringfügig Beschäftigte

Was ist das generelle Beschäftigungsverbote für Schwangere?

Beim generellen Beschäftigungsverbot sind Schwangeren laut § 11 MuSchG schwere körperliche Arbeiten oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten verboten. Dazu gehören alle Tätigkeiten, bei denen:

  • mehr als 5 kg Gewicht zu bewegen sind.
  • man sich regelmäßig strecken, bücken oder beugen muss.
  • auf Beförderungsmittel zurückgegriffen wird, die Mutter & Kind gefährden.
  • eine Schutzausrüstung zu tragen ist.
  • eine erhöhte Unfallgefahr besteht.
  • mit Giftstoffen umgegangen wird.

Generell untersagt sind auch Fließbandarbeit, Akkordarbeit, getaktete Arbeit oder die Arbeit unter Tage.

Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot für Schwangere?

Vom generellen ist das individuelle Beschäftigungsverbot zu unterscheiden. Dieses wird von einem Arzt durch ein ärztliches Zeugnis ausgesprochen, wenn das Leben von Mutter und Kind gefährdet ist – beispielsweise bei einer möglichen Frühgeburt, einer Mehrlingsschwangerschaft oder Komplikationen während der Geburt.

Ein solches individuelles Verbot kann auch bis 6 Monate nach der Geburt erteilt werden, wenn Frauen nach der Geburt noch nicht vollkommen leistungsfähig sind.

Wer stellt das individuelle Beschäftigungsverbot für Schwangere aus?

Ein individuelles bzw. ärztliches Beschäftigungsverbot beispielsweise bei Komplikationen während Schwangerschaft oder Geburt stellt ein niedergelassener Arzt aus. Ob ein solches Verbot infrage kommt, hängt davon ab, ob die schwangere Frau ihre Beschäftigung weiter ausüben kann oder nicht.

Welche Folgen hat das Beschäftigungsverbot für Lohn & Urlaub?

Weil eine schwangere Arbeitnehmerin während eines Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise nicht arbeiten kann, sieht der Gesetzgeber bestimmte Regelungen zur finanziellen Absicherung vor:

  • Mutterschutzlohn: Im Mutterschutz wird das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft weitergezahlt.
  • Mutterschaftsgeld: 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt erhält die Mitarbeiterin Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 € je Tag von ihrer Krankenkasse. Geringfügig beschäftigte Frauen erhalten eine Einmalzahlung von 210 €.
  • Arbeitgeberzuschuss: Die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettogehalt wird vom Unternehmen übernommen.
  • Urlaub: Ein solches Verbot hat keine Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch einer Schwangeren – eine Kürzung ist nicht zulässig. Zudem verfällt aufgrund der Schwangerschaft nicht genommener Urlaub nicht.

4. Das Beschäftigungsverbot für Kinder & Jugendliche

Laut § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Kinder unter 15 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ein generelles Beschäftigungsverbot.

Ausgenommen sind leichte Tätigkeiten wie das Prospekte austragen, Nachhilfeunterricht geben oder Botengänge – sofern diese nicht die Gesundheit, ihre persönliche Entwicklung und schulische Leistungen gefährden. Schüler zwischen 15 und 18 Jahren dürfen in den Schulferien maximal 4 Wochen arbeiten – aber nicht mehr als 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche.

Welche Ausnahmen gibt es beim Beschäftigungsverbot für Kinder?

Das Mitwirken an kulturellen Veranstaltungen wie Theater- oder Musikaufführungen sind vom Verbot ausgenommen. Allerdings muss die zuständige Behörde diese auf Antrag ausdrücklich erlauben.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren dürfen zwischen 8 und 17 Uhr bei kulturellen Veranstaltungen sowie Film- und Fotoaufnahmen maximal 2 Stunden täglich mitwirken.
  • Ab 6 Jahren dürfen sie an diesen Veranstaltungen zwischen 8 und 22 Uhr täglich bis zu 3 Stunden mitwirken – an Theatervorstellungen zwischen 10 und 23 Uhr sogar bis zu 4 Stunden täglich.

Welche Regelungen gelten beim Beschäftigungsverbot für Jugendliche?

Folgende Regelungen gelten laut §§ 8–31 JArbSchG für die Beschäftigung von Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren:

  • Maximale Arbeitszeit: 5 Tage bzw. 40 Stunden pro Woche – täglich aber maximal 8 Stunden bzw. 10 Schichtstunden
  • Pausenzeiten: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 & 6 Stunden; 1 Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
  • Wochenenden, Feiertage, Abend- & Nachtarbeit (20–6 Uhr): generelles Verbot – ausgenommen Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben, Gartenbau, Krankenhäusern, Gaststätten oder der Kultur
  • Arbeiten mit hohem Unfall- oder Gesundheitsrisiko: generelles Verbot

5. Wer kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Ein Beschäftigungsverbot ist entweder gesetzlich vorgeschrieben – oder wird von einem Arzt ausgesprochen. Er erstellt dafür nach eingehender Untersuchung ein Attest, in dem aufgeführt ist, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin nicht mehr ausführen kann – und welche leichten Arbeiten sie ggf. noch übernehmen kann.

Ein solches Beschäftigungsverbot bzw. das dafür notwendige Attest kann jeder Arzt aussprechen – also auch der Hausarzt. Neben dem Hausarzt dürfen das auch Gynäkologen, Orthopäden oder Neurologen.

Wie kann der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Der Arbeitgeber kann kein Beschäftigungsverbot aussprechen – entweder ist dies durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben oder wird von einem Arzt ausgesprochen. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber die Anordnung akzeptieren.

Wer muss bei einem Beschäftigungsverbot informiert werden?

Hat ein Arzt ein Verbot bestimmter Tätigkeiten ausgesprochen, müssen Mitarbeiter sofort ihren Arbeitgeber darüber informieren und das Attest vorlegen. Dieser wendet sich anschließend mit einer entsprechenden Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Schwangere sind laut § 15 MuSchG zudem verpflichtet, dem Unternehmen die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitzuteilen.

6. Wer zahlt bei einem Beschäftigungsverbot?

Bei einem Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber das Gehalt für z. B. die schwangere Arbeitnehmerin weiterzahlen – und zwar in Höhe des durchschnittlichen Gehalts der letzten 3 Monate vor Ausspruch des Verbots.

Wann zahlt die Krankenkasse bei Beschäftigungsverbot?

Die Krankenkasse zahlt gesetzlich oder freiwillig versicherten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 € täglich bei Schwangerschaft für die Dauer des Beschäftigungsverbots. Die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettogehalt der letzten 3 Monate vor dem Verbot übernimmt der Arbeitgeber.

Was bekommt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot erstattet?

Die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettogehalt der letzten 3 Monate vor dem Verbot zahlt der Arbeitgeber – dieser muss die Kosten allerdings nicht selbst tragen, sondern kann sich das Geld von der Krankenkasse der Arbeitnehmerin erstatten lassen.

Dafür zahlen Arbeitgeber eine monatliche Umlage, mit der die Erstattung im Falle eines Beschäftigungsverbots geleistet wird.

7. Was tun, wenn der Arbeitgeber zu wenig oder gar nicht zahlt?

Wenn der Arbeitgeber aufgrund des Beschäftigungsverbots z. B. einer schwangeren Arbeitnehmerin weniger Gehalt überweist, als arbeitsvertraglich geregelt, können betroffene Mitarbeiter zunächst das Gespräch suchen oder diesen Verstoß direkt beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt melden.

Kommt das Unternehmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen dann immer noch nicht nachkommt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Dies kann auch sinnvoll sein, wenn sich das Unternehmen an das Beschäftigungsverbot hält. Ein Anwalt kann den Arbeitgeber über dessen gesetzliche Pflichten aufklären sowie ihn zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und die Überweisung des vertraglich vereinbarten Gehalts auffordern. Hat er auf dem außergerichtlichen Weg keinen Erfolg, kann er die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.

Kündigt der Arbeitgeber der Mitarbeiterin sogar, obwohl sie wegen ihrer Schwangerschaft unter besonderem Kündigungsschutz steht, kann ein Anwalt gegen die unrechtmäßige Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen.

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8. FAQ zum Beschäftigungsverbot

Das Gehalt erhält z. B. die schwangere Mitarbeiterin weiterhin vom Unternehmen ausbezahlt – und zwar in Höhe des durchschnittlichen Gehalts der letzten 3 Monate vor Ausspruch des Verbots. Dieses kann er sich aber von der Krankenkasse der Arbeitnehmerin erstatten lassen.

Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes – und damit den Anteil, den der Arbeitgeber als Differenz zwischen diesem und dem im Arbeitsvertrag genannten Gehalt zu zahlen hat – ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Verbot.

Normalerweise informiert der Arbeitgeber die Krankenkasse des Mitarbeiters und leitet ihr das ärztliche Attest weiter. Wer unsicher darüber ist, ob dies geschehen ist, kann bei seiner Krankenkasse nachfragen.

Ein Berufsverbot dauert mindestens 3 Monate und in der Regel bis zu 5 Jahre. In besonders schweren Fällen kann ein längeres oder lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen werden.

Ja, Sie können bei der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Amtsgericht Widerspruch gegen das Verbot einlegen.

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Erik Münnich
Über den Autor
Erik Münnich
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Erik Münnich stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.