Arbeitnehmer haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Erfüllen Arbeitgeber diese Pflicht nicht, lässt sich das Arbeitszeugnis einklagen. Enthält das Zeugnis formale Fehler oder ungerechtfertigte Formulierungen, können Betroffene eine Zeugnisberichtigung erwirken – inklusive besserer Note.
Ganz einfach mit advocado:
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen binnen zwei bis drei Wochen ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis ausstellen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch.
Erhalten Sie keine Beurteilung, können Sie das Arbeitszeugnis einklagen. Ist das Schreiben formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Schließlich kann das Zeugnis darüber entscheiden, ob Sie Ihren Traumjob erhalten.
Wichtig: Klagen Sie die Berichtigung ein, darf der Arbeitgeber Ihr Zeugnis nicht zu Ihrem Nachteil verändern. Ihr Zeugnis kann sich im Zuge der Klage also nicht verschlechtern.
Hat das Zeugnis große Bedeutung für Sie, können Sie diesen Umstand zu Ihrem Vorteil nutzen und das Zeugnis bzw. eine bessere Schlussnote einklagen. Es kann dabei sinnvoll sein, auf die Expertise eines Arbeitsrechtlers zu setzen und das Arbeitszeugnis prüfen zu lassen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Wollen Sie Ihren Zeugnisanspruch durchsetzen, sollten Sie sich ggf. mit der Klage nicht zu viel Zeit lassen: Vier bis sechs Monate nach Beschäftigungsende kann Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis schon verfallen. Denn der Arbeitgeber muss dann kein Zeugnis mehr ausstellen. Das Gericht weist die Klage womöglich zurück.
Grundsätzlich können Sie das Arbeitszeugnis aber innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren rückwirkend einklagen. Spätestens mit Ablauf dieser Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf ein Zeugnis.
Ist durch Ihren Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist festgelegt, kann der Anspruch auf Ausstellung und Berichtigung des Zeugnisses bereits nach 3 Monaten verfallen.
Sie können selbstständig Ihr Arbeitszeugnis einklagen. Vorlagen oder Muster für die Klageschrift sind leicht und kostengünstig zu nutzen. Aber beachten Sie, dass Vorlagen und Muster nur die grundlegenden Informationen zur Klage enthalten.
Individuellen Umständen werden Vorlagen unter Umständen nicht gerecht. Entscheidende Informationen, die für das Gericht zur Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung des Klageantrags wichtig sind, könnten dadurch fehlen und die Erfolgschancen der Klage stark minimieren.
Eine Alternative zum selbstständigen Einklagen sind Rechtsantragsstellen. Diese wurden von Arbeitsgerichten eingerichtet, um Sie bei der Formulierung Ihrer Klageschrift zu unterstützen.
Die Mitarbeiter nehmen Ihr Anliegen allerdings nur zu Protokoll und dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie sorgen nicht für eine stichhaltige Klageschrift, die Ihren Anspruch auf ein angemessenes Arbeitszeugnis einwandfrei nachweist. Das kann nur ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitszeugnis leisten.
Klagen Sie nicht, ohne einen Abholversuch unternommen zu haben. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen das Zeugnis per Post zuzuschicken. Im Gegenteil: Gemäß § 269 Abs. 1, Abs. 2 BGB müssen Sie Ihr Arbeitszeugnis im Unternehmen abholen.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind, können Sie zunächst eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber anstreben. Erinnern Sie ihn an das Arbeitszeugnis, sprechen Sie mit Ihrem Chef über fehlerhafte Formulierungen oder eine ungerechtfertigte Beurteilung.
Finden Sie erfolgreich einen Kompromiss, sparen Sie Nerven, Zeit und Kosten. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber sich beim Vorherigen über die Umstände des Vertragsendes informieren, wäre eine gütliche Einigung von Vorteil für Sie.
Wenn der Arbeitgeber sich trotz Erinnerungsschreiben und persönlichem Gespräch weigert, Ihnen eine Beurteilung zu schreiben, bleibt Ihnen nur noch die Zeugnisklage.
Brauchen Sie das Arbeitszeugnis sehr dringend, können Sie auch ein Eilverfahren und eine einstweilige Verfügung beantragen. So erhalten Sie schnell ein vorläufiges Arbeitszeugnis.
Das Klageverfahren läuft wie folgt ab:
1. Klage einreichen
Um Ihren Zeugnisanspruch durchzusetzen, müssen Sie fristgerecht Klage einreichen. Sie oder Ihr Anwalt schicken die Klageschrift an das zuständige Arbeitsgericht – je nach Sitz des Unternehmens oder Schwerpunkt der Tätigkeit.
Die Klageschrift sollte alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Sache enthalten. Wichtig ist eine ausführliche Begründung Ihres Zeugnisanspruches.
Begründen Sie genau, was im Zeugnis berichtigt werden muss, wo Formfehler sind und warum Sie Ihre Beurteilung als ungerechtfertigt und nachteilig einschätzen. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen, können aber Vorschläge machen.
2. Gütetermin
Auch das Gericht strebt zunächst eine Einigung der Parteien ohne Gerichtsverhandlung an.
Je nach Klagegrund gilt Folgendes:
Führen die Güteverhandlungen zu einem Kompromiss über Formulierungen und Bewertung im Zeugnis, kann das für beide Seiten auch finanziell von Vorteil sein. Das Verfahren ist vor der Gerichtsverhandlung beendet, die Klage hinfällig. Es fallen keine Gerichtskosten an.
Können Sie sich nicht einvernehmlich einigen, dauert die anschließende Verhandlung vor Gericht etwa 4 Monate.
3. Verhandlung
Können Sie sich nicht gütlich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Ausstellung oder Zeugnisberichtigung einigen, legt das Gericht einen Verhandlungstermin fest.
Dass es soweit kommt, ist allerdings eher die Ausnahme. Meist ist der Arbeitgeber daran interessiert, eine schnelle Einigung zu erzielen.
Es folgt die Beweisaufnahme im Klageverfahren. Notwendig kann dieser Schritt vor allem werden, wenn Sie ein besseres Arbeitszeugnis einklagen wollen.
4. Urteil
Entweder entscheidet das Gericht im Urteil, dass das infrage stehende Arbeitszeugnis formal korrekt und angemessen ist – dann müssen Sie die schlechte Beurteilung akzeptieren. Oder das Gericht bestätigt Ihren Zeugnisanspruch und verpflichtet den Arbeitgeber zur Ausstellung und Berichtigung.
5. Kein Zeugnis erhalten? Zwangsgeld-Forderung des Gerichts
Wenn der verurteilte Arbeitgeber Ihnen trotzdem kein Zeugnis ausstellt, können Sie sich wieder an das Arbeitsgericht wenden. Dieses verlangt ein Zwangsgeld vom Arbeitgeber, wenn er seiner Pflicht nicht schnellstmöglich nachkommt.
Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber zur Änderung der Beurteilung verurteilt wurde und dies nicht in die Tat umsetzt.
Wir machen es kurz: Die Gerichtskosten muss der Verlierer zahlen.
Wenn Sie mit Unterstützung eines Rechtsanwalts Ihr Arbeitszeugnis einklagen, fallen Kosten dafür an. Bei arbeitsrechtlichen Verfahren gilt: Jede Partei muss ihre Anwaltskosten selbst zahlen. Egal, ob die Arbeitszeugnis-Klage für Sie erfolgreich verläuft oder nicht.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert der Arbeitszeugnis-Klage. Dieser beträgt in der Regel 1 Brutto-Monatsgehalt. Die Anwaltskosten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wenn Sie sich eine Arbeitszeugnis-Klage ohne Rechtsbeistand zutrauen, sparen Sie die Anwaltskosten. Als Laie vor Gericht gegen die Argumentation des Anwalts Ihres Arbeitgebers anzukommen, ist meist schwer und nicht zu empfehlen.
Sie können die Anwalts- und Gerichtskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung decken lassen, wenn die Police arbeitsrechtliche Fälle umfasst. Können Sie sich Versicherung und Verfahrenskosten nicht leisten, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bei Gericht zu beantragen.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Arbeitszeugnis-Klage übernimmt? Ein advocado Partner-Anwalt stellt gern eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Wichtig: Gerichtskosten fallen erst an, wenn der Gütetermin nicht zu einer Einigung führt und das Gericht ein Verfahren einleitet.
Die Gerichtskosten zahlt, wer den Prozess verliert.
Sie benötigen keinen Anwalt, um Ihr Arbeitszeugnis einzuklagen. Aber um ein besseres Arbeitszeugnis erfolgreich einzuklagen, müssen Sie eindeutig nachweisen, warum Ihnen eine bessere Beurteilung zusteht. Das kann schwierig sein.
Wenn Sie sich für eine Klage entschieden haben, können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Er übernimmt die Auseinandersetzung mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, sorgt für eine stichhaltige Begründung Ihres Anspruches vor Gericht und unterstützt Sie unter anderem bei der
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.