Das Verfassen von Arbeitszeugnissen ist mit großem Aufwand verbunden und kostet wertvolle Zeit. Musterzeugnisse sind jedoch oft nicht rechtssicher und können Mitarbeitern sogar schaden. Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht kennt alle Anforderungen und sorgt für die fristgerechte Erstellung eines rechtsgültigen Arbeitszeugnisses.
Musterzeugnisse sollten Sie nicht verwenden, da diese rechtlich auf unsicherem Fuß stehen, schnell justiziabel sind und Arbeitnehmern im beruflichen Weiterkommen schaden können.
Das Arbeitszeugnis kann das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers erleichtern oder auch erschweren. Deshalb sollte man als Arbeitgeber seine Zeugnispflichten ernst nehmen – und damit rechnen, dass der Arbeitnehmer ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis monieren und ggf. auch rechtliche Schritte unternehmen wird. In diesem Fall könnte ihm sogar ein Schadensersatz zugesprochen werden. Deswegen sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, sich von einem auf Arbeitszeugnisse spezialisierten Anwalt ein Arbeitszeugnis erstellen zu lassen.
Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, welches Auskunft über die erbrachte Leistung des Arbeitnehmers gibt. Es beschreibt zum einen die Tätigkeit, die er ausgeübt hat, und zum anderen gibt es an, wie lange er im Unternehmen gearbeitet hat. Darüber hinaus wird die Qualität der Tätigkeit des Arbeitnehmers eingeschätzt.
So beeinflusst ein Arbeitszeugnis unter Umständen die weitere berufliche Karriere. Im ungünstigsten Fall könnte es der Grund für die Ablehnung eines Bewerbers sein. Sollte der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers nicht korrekt bewertet haben, so kann das rechtliche Konsequenzen für diesen haben. Warum sollte man sich also als Arbeitgeber von einem Anwalt ein Arbeitszeugnis erstellen lassen?
Umso besser das Arbeitszeugnis ist, desto eher kann es dem Arbeitnehmer bei weiteren beruflichen Herausforderungen weiterhelfen. Ein Arbeitszeugnis ist besonders für einen Personalrat, der neue Mitarbeiter einstellen will, ein sehr wichtiges Dokument. Häufig wird darauf geachtet, wie motiviert er war, ob er zuverlässig und pünktlich war oder welche Probleme es mit ihm im Betrieb gab.
Wenn man sich als Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Arbeit nun ein Arbeitszeugnis erstellen lassen will, so muss dieses völlig korrekt und rechtssicher sein.
Ansonsten kann es die berufliche Karriere des Arbeitnehmers negativ beeinflussen.
Sofern der Arbeitnehmer ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis aufweisen kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Wenn der Arbeitnehmer aber nur kurzweilig für ein anderes Unternehmen oder zeitlich begrenzt gearbeitet hat, muss der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erstellen. Ansonsten hat der Arbeitnehmer nach § 109 sowie § 603 der Gewerbeordnung einen Anspruch darauf.
Um ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber zu erhalten, muss der Arbeitnehmer dieses einfordern. Hierfür hat er drei Jahre Zeit, danach verfällt sein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Solange kein Arbeitszeugnis eingefordert wird, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis von sich aus auszuhändigen.
Ein Arbeitszeugnis muss den wirklichen Leistungen entsprechen – so darf der Arbeitnehmer weder zu positiv noch zu negativer dargestellt werden. Die ausgeführten Tätigkeiten müssen vollständig aufgeführt werden, egal wie nebensächlich diese scheinen. Achten Sie als Arbeitgeber besonders darauf, dass Klarheit herrscht und keine unverständliche oder missverständlich ausgedrückte Textinhalte vorhanden sind.
Durch ein Arbeitszeugnis dürfen auch keine Nachteile für einen Arbeitnehmer entstehen. Zudem dürfen Krankheitszeiten nicht darin erscheinen, sofern diese nachgewiesen sind. Ein Kündigungsgrund darf nur durch die Zustimmung des Arbeitnehmers aufgenommen werden. Sollte ein Arbeitszeugnis nicht richtig erstellt worden sein, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Änderungen und kann dieses Recht sogar einklagen. Der Arbeitgeber müsste dann für ihn ein neues Arbeitszeugnis erstellen lassen.
Wenn Sie nun ein Arbeitszeugnis erstellen lassen, so können Sie zwischen einem einfachen oder qualifizierten Arbeitszeugnis wählen. Beide unterscheiden sich hinsichtlich Inhalt und Aufbau. Ersteres fällt in der Regel recht kurz aus, da es nur die wichtigsten Informationen enthält. Eine halbe DIN-A4-Seite ist deshalb nicht ungewöhnlich. Heutzutage wird meist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis entspricht formell dem einfachen, beinhaltet aber darüber hinaus noch ausführliche Angaben zum und eine Beurteilung des Arbeitsnehmers und seiner Leistungen. Hierbei kann es leider schon mal zu Konflikten kommen, wenn sich die Einschätzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über dessen Leistungen unterscheiden.
Wie schon erwähnt, gibt es zwei verschiedene Formen, zwischen denen man wählen kann, wenn man sich ein Arbeitszeugnis erstellen lassen will. Die einfache Variante beinhaltet einen Briefkopf mit den Daten des Arbeitgebers, dem Namen des Arbeitnehmers, sein Geburtsdatum und -ort, die Dauer und Art der Beschäftigung, eine Abschlussformulierung, Ort und Datum sowie den Namen des Unternehmens und die Unterschrift des Austellers.
Die qualifizierte Variante ist ähnlich aufgebaut, beurteilt aber darüber hinaus noch die Fähigkeiten, Leistungen und das Engagement des Arbeitnehmers. Eine Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung, Beurteilung der Arbeitsweise, Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse sowie Nennung eventueller Führungskompetenzen des Arbeitnehmers sind zusätzliche Punkte, die man berücksichtigen sollte, wenn man sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen lassen will.
Ein Arbeitszeugnis ist eine offizielle Urkunde, die bestimme formale und inhaltliche Kriterien erfüllen muss. Zwar ist der ausstellende Arbeitgeber für die Richtigkeit des Arbeitszeugnisses verantwortlich, allerdings ist es die Aufgabe des Arbeitnehmers, bei Fehlern den Arbeitgeber auf diese aufmerksam zu machen und die Beseitigung dieser einzufordern.
Häufige Fehler sind übrigens die Unvollständigkeit des Arbeitszeugnisses – sei es aus Unkenntnis oder dem bewussten Verschweigen unterdurchschnittlicher Leistungen –, Unglaubwürdigkeit einzelner Passagen, eine für Arbeitszeugnisse unübliche Sprache, missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen sowie Stil- und Rechtschreibfehler.
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