In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, warum in Arbeitszeugnissen eine Geheimsprache verwendet wird, welche Wörter was genau bedeuten und warum Arbeitszeugnisse oft rechtlich fehlerhaft sind und angegriffen werden können.
Der Artikel bietet einen ersten Überblick zum Thema Arbeitszeugnis prüfen lassen, eine Kontrolle, bzw. Analyse durch einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitszeugnis kann er aber nicht ersetzen.
Ein Arbeitszeugnis gibt Aufschluss über Dauer und Art der ausgeführten Tätigkeit. Darüber hinaus werden zumeist Qualifikationen, Leistungen sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers bewertet. Das Arbeitszeugnis wird in schriftlicher Form ausgestellt und unterzeichnet. Es handelt sich also um eine Firmenurkunde.
Bei einer Bewerbung gibt wenig so viel Aufschluss über Sie, wie die Bewertung ihres früheren Arbeitgebers. Personaler messen dem Arbeitszeugnis und insbesondere gute Noten deshalb einen hohen Stellenwert zu. Das führt auch dazu, dass es sich keineswegs um inhaltslose Floskeln, sondern um eine Art Geheimsprache oder Codes unter den Arbeitgebern, der sogenannten Zeugnissprache des Arbeitszeugnisses, handelt. Diese enttarnen sich erst, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen.
Während der Bearbeitung Ihrer Bewerbung achten die Entscheidungsträger Ihres gewünschten Arbeitsplatzes deshalb auf jede Formulierung in Ihrem Zeugnis. Wohlwollend klingende Formulierungen können sich dabei als Kritik Ihres früheren Arbeitsgebers entpuppen. Wenn Sie unsicher sind, was die Formulierungen und Bewertungen in Ihrem Zeugnis zu bedeuten haben, können Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, denn Ihr Zeugnis ist oftmals die Eintrittskarte zu Ihrem neuen Arbeitsplatz. Auch die Prüfung Ihres Zwischenzeugnis können Sie vornehmen lassen.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, sollten Sie beachten, dass es zwei verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen gibt, die sich inhaltlich unterscheiden. In der Gewerbeordnung steht dazu folgendes:
„Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“
Das einfache Arbeitszeugnis gibt also nur kurz und knapp wieder, was ihre Aufgaben waren und wie lange Sie im Unternehmen gearbeitet haben. Da für Ihren späteren Arbeitgeber aber vor allem auch die Qualität Ihrer Leistung entscheidend sein wird, sollten Sie immer ein qualifiziertes und damit wertendes Arbeitszeugnis verlangen. Ansonsten könnte es den Anschein erwecken, Sie wollten Ihre Leistungen nicht bewertet wissen, da diese Ihren alten Arbeitgeber nicht zufrieden gestellt haben. Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen möchten, wird sich das also zumeist auf die Inhalte des qualifizierten Arbeitszeugnisses beziehen.
In kaum einem Bereich kommt bestimmten Formulierungen eine solche Bedeutung zu. Deshalb kann es wichtig sein, den – manchmal nicht auf den ersten Blick ersichtlichen – Sinn dahinter im Kurzcheck zu analysieren. Dies könnte immer der erste Schritt sein, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen.
So bedeutet zum Beispiel
„Sie hatte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft“
nicht, dass die Arbeitnehmerin ein besonders positives Sozialverhalten an den Tag gelegt hat, vielmehr wird damit ausgedrückt, dass sie lieber flirtete als zu arbeiten.
Auch die Formulierung
„Er schied in beiderseitigem Einvernehmen aus“
verheißt nichts Gutes, denn sie deutet daraufhin, dass es Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gab, der zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt hat.
Der „Klassiker“ der wohlwollend klingenden Formulierungen ist wohl
„Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht“,
die nicht anderes bedeutet, als dass die geforderten Leistungen nicht erbracht wurden, da dem Arbeitnehmer die nötigen Qualifikationen fehlen.
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis prüfen lassen, können die Formulierungen des Zeugnisses in Schulnoten übersetzt werden. Je nachdem wie zufrieden Ihr Arbeitgeber mit Ihnen war, wird er ganz bestimmte Wörter benutzen:
1 – sehr gut „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt“
2 – gut „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“
3 – befriedigend „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“
4 – ausreichend „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt“
5 – mangelhaft „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erfüllt“
Häufig tauchen im Zeugnis Fehler auf, auf die geachtet werden kann, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen. Diese Fehler können Ihnen schaden und ihr Arbeitszeugnis gegebenenfalls unbrauchbar machen.
Missverständliche Formulierungen: Da sich im Laufe der Zeit eine Geheimsprache entwickelt hat und die Codes für den Laien oftmals nicht zu entschlüsseln sind, kann es auch schnell auf Seiten des ungeübten Arbeitgebers zu Fehlern kommen. Es kann schnell passieren, dass eine eigentlich positiv gemeinte Formulierung dem Arbeitgeber eine mangelhafte Arbeitsleistung bescheinigt. Wenn Sie ein Arbeitszeugnis prüfen lassen, muss deshalb ein besonderes Augenmerk missverständlichen Formulierungen gelten.
Das Gefälligkeitszeugnis: Ein Arbeitszeugnis, das nur so vor Superlativen strotzt, kann genauso nach hinten losgehen! Ein sogenanntes Gefälligkeitszeugnis kann nämlich darauf hindeuten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur auf schnellsten Weg loswerden wollte. Der Personaler, der für die Bewerbung zuständig ist, könnte ein übertrieben lobendes Arbeitszeugnis also negativ werten.
Unvollständigkeit des Zeugnisses: Fehlen wichtige Angaben im Zeugnis kann es schnell den Eindruck erwecken, dass diese bewusst weggelassen wurden, um Sie in besserem Licht dastehen zu lassen. Während Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, muss deshalb darauf geachtet werden, dass der übliche Aufbau gewahrt wurde.
I. Überschrift
II. Einleitungssatz inkl. Stammdaten des Arbeitnehmers
III. Tätigkeitsbeschreibung
IV. Bewertung der Leistung inkl. besonderer Erfolge
V. Bewertung des Sozialverhaltens
VI. Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
VII. Schlusssatz inkl. Zukunftswünschen
VIII. Ort, Datum, Unterschrift
IX. Firmendaten und Ansprechpartner
Es lässt sich festhalten, dass es sich beim Arbeitszeugnis um ein wichtiges Dokument für Ihre späteren Bewerbungen handelt und Sie deshalb unbedingt darauf bestehen sollten, dass Sie ein solches ausgehändigt bekommen. Die Qualität lässt sich oftmals nur auf den zweiten Blick und durch einen Profi feststellen. Sollten Sie Zweifel an Ihrem Arbeitszeugnis haben lohnt es sich dieses überprüfen zu lassen, schließlich geht es um Ihre berufliche Zukunft.