Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich beenden und die Kündigungsfrist umgehen. Die Inhalte des Aufhebungsvertrages können beim Schreiben frei an die individuelle Situation angepasst werden. Empfehlenswert sind Klauseln zur Abfindung, Rückgabe von Betriebseigentum und zum Arbeitszeugnis.
Ganz einfach mit advocado:
Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden – ganz im Gegensatz zu einer Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis einseitig vom Arbeitgeber aufgelöst wird. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schreiben und die andere Partei damit einverstanden ist, haben Sie den Vorteil, dass Sie sich weder an die gesetzlichen Kündigungsfristen noch an die Kündigungsschutzregeln halten müssen.
Da Aufhebungsverträge immer individuell auf den Fall angepasst sein sollten, gibt es kein allgemeingültiges Muster oder eine Vorlage zum Verfassen eines Aufhebungsvertrages. Trotzdem lassen sich einzelne Bausteine aus Mustern übernehmen. Dies ist ein solches Beispiel:
Parteien
Zwischen (Name und Adresse des Arbeitgebers / ggf.: vertreten durch)
-nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt
und
Herrn/Frau (Name und Adresse des Arbeitnehmers)
- nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien, das seit dem ____ besteht, wird mit Wirkung zum ____ im beiderseitigen Einvernehmen beendet.
§ 2 Arbeitsfreistellung
Der Arbeitnehmer erhält das monatliche Entgelt in Höhe von ____ Euro bis zum ____ weiterhin ausgezahlt.
Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen freigestellt. Diese Freistellung erfolgt unter Anrechnung des weiterhin zustehenden Resturlaubs. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, anderweitigen Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.
§ 3 Rückgabeklausel
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sämtliche nachfolgend aufgeführte Gegenstände, die Eigentum der Firma sind, bis zum ____ zurückzugeben: Handy, Laptop und Firmenwagen.
§ 4 Zeugnis
Der Arbeitnehmer erhält zum ____ ein Zeugnis über seine Arbeit.
§ 5 Abfindung
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von ____ Euro brutto zu zahlen.
Diese Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.
(Ort und Datum)
Grundsätzlich muss ein Aufhebungsvertrag gemäß § 623 BGB schriftlich und mit den Unterschriften beider Vertragsparteien aufgesetzt werden. Alle mündlichen Absprachen, die nicht im Vertrag benannt sind, haben keine Auswirkungen und sind ungültig. Außerdem darf ein Aufhebungsvertrag nicht nur in elektronischer Form vorliegen – ein Aufhebungsvertrag per E-Mail, Fax oder SMS ist deshalb unzulässig.
Ein Aufhebungsvertrag muss Folgendes enthalten:
Will ein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schreiben und folgt nicht den Formvorschriften, bleibt das Arbeitsverhältnis unbeeinflusst und wird nicht aufgelöst.
Es gibt keine keine inhaltlichen Vorschriften, die bei einem Aufhebungsvertrag unbedingt eingehalten werden müssen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Inhalt des Aufhebungsvertrages demnach frei und zur Zufriedenheit beider Parteien gestalten. Arbeitnehmer sollten besonders darauf achten, dass sie alle Regelungen verstehen und diese keine Nachteile für sie darstellen.
Obwohl es keine allgemeingültigen Inhaltsvorschriften für einen Aufhebungsvertrag gibt, sollten ein paar wichtige Klauseln im Vertrag nicht fehlen.
Um einen Aufhebungsvertrag zu erstellen, sollten alle Verhältnisse, Rechte und Pflichten zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer geklärt sein. Deshalb sollten vor allem folgende Klauseln beim Schreiben eines Aufhebungsvertrages enthalten sein:
Die Abfindungsklausel regelt, dass der Arbeitnehmer eine angemessene und einvernehmliche Abfindung erhält. Diese sollte den Schaden, der dem Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsverhältnisses entsteht, ausgleichen und innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt werden.
Weiterführende Informationen zur Abfindungsklausel finden Sie weiter unten im Unterkapitel zur Abfindung.
Mit Ausgleichsklauseln bestätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass alle gegenseitigen Ansprüche aus- oder zurückgezahlt wurden. Sie verhindert somit zukünftige Forderungen.
Die Beendigungsklausel im Aufhebungsvertrag legt fest, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet sein soll.
Es ist empfehlenswert, den 15. oder das Ende eines Kalendermonats als Frist festzuhalten. Ansonsten könnte der zukünftige Arbeitgeber auf unüberbrückbare Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen. Im Zweifelsfall können Arbeitnehmer die noch verbleibenden Tage mit unbezahltem Urlaub oder Resturlaub überbrücken.
Die Betriebsgeheimnisklausel legt fest, dass der Arbeitnehmer alle betrieblichen Geheimnisse für sich behalten muss. Damit sichergestellt ist, dass der Arbeitnehmer sich auch an die Klausel hält, lässt sich eine Vertragsstrafe im Aufhebungsvertrag verankern, die der Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung zahlen muss.
Vertragsstrafen unterliegen aber strengen Kontrollen und können schnell ungültig werden – es ist deshalb ratsam, die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gemäß § 74 HGB verpflichtet den Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei keinem Wettbewerber des ehemaligen Arbeitgebers zu arbeiten. Dieses Verbot sollte auf einen bestimmten Zeitraum und einen konkreten Markt bzw. Bereich beschränkt sein.
Ein solches Wettbewerbsverbot muss allerdings um eine monatliche Entschädigung – die sogenannte Karenzentschädigung – ergänzt werden. Andernfalls ist das Wettbewerbsverbot nicht wirksam.
Soll der Arbeitnehmer schon vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von diesem freigestellt werden, kann der Arbeitgeber eine Freistellungsklausel im Aufhebungsvertrag einbringen. Diese enthält meist, dass der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages nicht mehr im Unternehmen arbeiten muss.
Mit der Rückgabeklausel geht der Arbeitgeber sicher, dass der Arbeitnehmer alle Gegenstände, die dem Unternehmen gehören, zurückgibt. Dazu gehören beispielsweise Handys, Firmenwagen, Laptops oder Schlüssel.
Es lassen sich außerdem Klauseln über Weihnachtsgeld, Darlehensrückzahlungen oder einen Wiedereinstellungsanspruch einbeziehen. Dabei kommt es immer auf die individuelle Situation an, welche Klauseln beim Erstellen eines Aufhebungsvertrag relevant sind.
Zuletzt sollte ein Aufhebungsvertrag in den Schlussbestimmungen folgende Punkte regeln:
Neben den schon genannten Klauseln hat der Arbeitnehmer noch weitere Rechte gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag aufsetzen, sollten Sie diese Rechte unbedingt aufnehmen.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich über die Auswirkungen und Folgen des Aufhebungsvertrages zu informieren. Es kann allerdings eine gesetzliche Schutz- und Rücksichtnahmepflicht für die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers entstehen – dann unterliegt der Arbeitgeber einer Aufklärungs- und Hinweispflicht.
Ob eine solche Aufklärungspflicht besteht und ob der Aufhebungsvertrag diese berücksichtigen muss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es kommt z. B. darauf an, wie vorhersehbar ein drohender Nachteil für den Arbeitnehmer ist, welches Ausmaß dieser hat und auf wessen Wunsch der Aufhebungsvertrag erstellt wurde.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer gemäß § 630 BGB immer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss vom Arbeitgeber zwar wohlwollend, aber trotzdem der Wahrheit entsprechend formuliert sein – damit dies gewährleistet ist, sollte der Arbeitgeber beim Schreiben des Aufhebungsvertrages eine entsprechende Klausel einbinden:
„Der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis, das ihn in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert.“
Wenn Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schreiben und der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, gibt dieser dadurch sein Arbeitsverhältnis und das damit verbundene regelmäßige Einkommen auf. Diesen Nachteil kann der Arbeitgeber durch Abfindungszahlungen entschädigen.
Wird eine Abfindungsklausel im Aufhebungsvertrag verankert, beträgt die Abfindungssumme meist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die Höhe kann allerdings variieren – so ist z. B. die Position des Arbeitnehmers im Unternehmen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder ein eventuelles Verschulden des Arbeitnehmers für den Trennungswillen des Arbeitgebers besonders zu berücksichtigen.
Weitere nützliche Informationen zu Abfindungszahlungen bei Aufhebungsverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie in unserem Beitrag Aufhebungsvertrag & Abfindung.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist es für Arbeitgeber erlaubt, den Arbeitnehmer seine restlichen Urlaubstage während der Freistellung nehmen zu lassen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer den Resturlaub nicht nehmen kann. Für diesen Fall bestimmt § 7 Absatz 4 BurlG, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auszahlen muss.
Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr Urlaubstage gewährt hat, als im Gesetz vorgeschrieben sind. In diesem Fall kann er eine sogenannte Urlaubsabgeltungsklausel verfassen – durch diese verzichtet der Arbeitnehmer auf den restlichen Urlaub.
Möchte der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schreiben und der Arbeitnehmer stimmt diesem ohne Vorbehalte zu, unterliegt der Arbeitnehmer einer Sperrfrist für Arbeitslosengeld. Ein Vorbehalt würde beispielsweise bestehen, wenn der Arbeitgeber andernfalls eine Kündigung ausgesprochen hätte. Im Normalfall wirkt die Sperrfrist bis zu zwölf Wochen nach der einvernehmlichen Aufhebung. Außerdem kann dem Arbeitnehmer eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld drohen.
Damit der Arbeitnehmer trotz Aufhebungsvertrages Arbeitslosengeld beziehen kann, ist Folgendes zu beachten:
Wie eine Sperre des Arbeitslosengeldes vermieden und ob die Sperrzeit verkürzt werden kann sowie weitere wichtige Informationen finden Sie in unserem Beitrag Aufhebungsvertrag & Arbeitslosengeld.
Muster und Vorlagen für einen Aufhebungsvertrag sind immer mit Vorsicht zu genießen, denn: Viele Muster für Aufhebungsverträge im Internet sind veraltet, befolgen die neuesten Form- und Inhaltsvorschriften nicht oder sind schlecht formuliert. Aus diesem Grund kann es schnell passieren, dass Arbeitgeber, die einen Aufhebungsvertrag schreiben wollen, falsche Formulierungen nutzen und der Vertrag damit unwirksam ist.
Verträge sind zudem immer auf die individuelle Situation anzupassen, was ein Muster oder eine Vorlage für einen Aufhebungsvertrag aus dem Internet nicht bieten kann – sie bieten nur eine erste Orientierung.
Damit aber alle für den individuellen Aufhebungsvertrag wichtigen Inhalte enthalten sind und dieser auch wirklich rechtsgültig ist, sollten Arbeitgeber relevante Inhalte anpassen oder einen Aufhebungsvertrag erstellen lassen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Ein Aufhebungsvertrag kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vor- und Nachteile haben. Diese sollten Sie gut überdenken, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
✓ Kein formelles Kündigungsverfahren mit Frist & Angabe von Gründen nötig
✓ Kein besonderer Kündigungsschutz von Schwerbehinderten oder Schwangeren
✓ Keine drohende Kündigungsschutzklage
✓ Klauseln über Betriebsgeheimnis, Wettbewerbsverbot, Klageverzicht und der Rückgabe von Unternehmenseigentum möglich
X Eventuelle Zahlung einer Abfindung
X Eventuelle Auszahlung von Resturlaub
X Einbehalt von Sonderleistungen durch den Arbeitnehmer
✓ Kündigungsfrist entfällt und ein neuer Job kann direkt begonnen werden
✓ keine außerordentliche oder verhaltensbedingte Kündigung✓ Recht auf ein Arbeitszeugnis
✓ Abfindungszahlung vom Arbeitgeber
✓ Auszahlung des restlichen Urlaubs ist sichergestellt
X Sperrfrist für Arbeitslosengeld bei Aufhebung ohne wichtigen Grund
X Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld
Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden, können sie einen Aufhebungsvertrag schreiben. Die inhaltliche Ausgestaltung ist dabei weitestgehend frei – dennoch darf ein Aufhebungsvertrag nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder eine Vertragspartei unverhältnismäßig benachteiligen. Zudem sind Formvorschriften zu beachten.
Sind Sie sich beim Schreiben eines Aufhebungsvertrages unsicher, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen. Durch klare und unmissverständliche Regelungen sorgt dieser auf beiden Seiten für Rechtssicherheit und schließt nachträgliche juristische Auseinandersetzungen aus.
Hat Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erstellt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt, berät ein Anwalt Sie zu den Vor- und Nachteilen und prüft das Schreiben auf Rechtskonformität sowie mögliche Benachteiligungen.
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Ein Aufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schneller als per Kündigung gehen soll, kein Interesse an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses besteht und keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld drohen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag schreiben. Beide Parteien müssen aber mit der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sein, sonst ist sie nicht möglich.
Im Aufhebungsvertrag müssen das Datum des Beschäftigungsendes, die beiden Parteien sowie der Ort und das Datum stehen. Hinsichtlich des genauen Inhalts gibt es großen Gestaltungsspielraum. Ratsam sind Regelungen zum Resturlaub, einer Abfindungszahlung, zum Arbeitszeugnis und einer Freistellung.