Erhält man kurz nach Wiederaufnahme der Arbeit die Kündigungserklärung, können sich plötzlich viele Fragen stellen. Ist die Entlassung gerechtfertigt, also gültig, oder kann man dagegen klagen? Ist eine Abfindung möglich und wenn ja, wie viel? Was kann jetzt getan werden um eine Abfindung zu erhalten?
Während der Elternzeit, die bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden kann, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Ist diese Zeit allerdings verstrichen, darf der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmern unter den allgemein geltenden Voraussetzungen wieder Kündigungsschreiben ausstellen.
Die Zahlung einer Abfindung ist in der Regel freiwillig und wird oft im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag angeboten. Wird kein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, besteht zusätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindungszahlung. Dieser ist gegeben, wenn folgende 4 Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine Abfindung ist demnach auch dann zu erwirken, wenn die Kündigung aufgrund betrieblicher Probleme stattfand. Hierfür muss der Arbeitgeber entweder eine Abfindungszahlung im Kündigungsschreiben anbieten oder im Sozialplan eine Abfindung festgelegt haben.
Erweist sich die Kündigung vom Arbeitgeber nach den oben genannten Bedingungen (nicht gerechtfertigte Gründe) als unwirksam, können auch Chancen bestehen, eine Abfindung durchsetzen zu können. Denn das Angebot zur Zahlung einer Abfindung kann zum Ziel haben, eine Kündigungsschutzklage abzuwehren, die noch teurer für den Arbeitgeber werden würde.
Eine unwirksame Kündigung bedeutet natürlich, wieder in den alten Beruf zurückkehren zu können. Allerdings kann beiden Parteien nach einem solchen „Vertrauensbruch“ daran gelegen sein, getrennte Wege zu gehen. Sie haben mit der Abfindung also die Möglichkeit, Ihren Arbeitsplatz gegen die Zahlung einer Entschädigung aufzugeben.
Falls es in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Sozialplan des Unternehmens nicht anders festgelegt ist, beträgt eine Abfindungszahlung laut § 1a des Kündigungsschutzgesetzes 0,5 Monatsbruttoverdienste pro Beschäftigungsjahr.
Haben Sie beispielsweise neun Jahre im Unternehmen gearbeitet und monatlich 1.800 € brutto verdient, steht Ihnen eine Abfindung in Höhe von 8.100 € zu. Nach oben sind dabei natürlich keine Grenzen gesetzt.
Bei einem „normalen“ Wechsel von einer Vollzeitstelle zu einer Teilzeitstelle nach der Elternzeit orientiert sich die Höhe der Abfindungszahlung am geringeren Teilzeitgehalt (BAG, Urteil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08).
Wurde die Arbeitszeit allerdings lediglich während der Elternzeit reduziert, gilt für die Berechnung das Gehalt, das vor der Elternzeit gezahlt wurde. Die Berechnung basiert also auf dem im Arbeitsvertrag festgehaltenen Verdienst.
Fallbeispiel: Als einem Mitarbeiter aufgrund einer Betriebsschließung gekündigt wurde, berechnete der Arbeitgeber seine Abfindung auf Grundlage des zuletzt gezahlten niedrigeren Gehalts. Er sollte nur 12.500 € anstatt 31.000 € als Abfindung nach Elternzeit bekommen. Weil sein Arbeitsvertrag aufgrund der Elternzeit aber nur "ruhte" und der Sozialplan keine Regelung enthielt, die explizit ruhende Arbeitsverhältnisse regelte, musste sich die Abfindung am ursprünglichen Gehalt des Mitarbeiters orientieren, legte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main fest (Urteil vom 27. Juni 2005, Aktenzeichen 2 Ca 3966/05).
Wie oben erwähnt, richtet sich die Höhe der Zahlung nach der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen. Sie beinhaltet deshalb neben der regulären Betriebszugehörigkeit natürlich auch die Elternzeiten, in der der jeweilige Mitarbeiter geringfügiger oder gar nicht beschäftigt wurde. Die Elternzeit benachteiligt Sie in diesem Fall nicht.
Exkurs: Anders als bei der Höhe des Abfindungsbetrages erhalten Eltern ihr Arbeitslosengeld nicht auf Basis des früheren Gehalts, sondern ein fiktives Arbeitsentgelt. Dieses wird von der Agentur für Arbeit anhand von Bezugsgrößen ermittelt und kann damit niedriger ausfallen.
Was bleibt übrig von der Abfindung? Zunächst klingen die Summen einer Abfindung toll. Allerdings kann es helfen, wenn Sie bedenken, dass Sie dieses Geld benötigen, um die Zeit bis zum nächsten Arbeitsverhältnis überbrücken zu können. Daneben bekommt natürlich auch der Staat einen steuerlichen Anteil.
Höhe des Elterngeldes: Die Abfindungszahlung wirkt sich nicht auf die Höhe des Elterngeldes aus, da es sich um eine einmalige Zahlung und keinen monatlichen Lohn handelt. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die Abfindung für eine Freistellung gezahlt werden würde, es keine anderen Einkünfte gibt und sie somit als Lohn angesehen werden kann.
Sozialversicherungen: Abfindungen werden außerhalb des Arbeitsverhältnisses gezahlt und unterliegen damit nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
Steuern: Abfindungen fallen seit 2006 unter die Einkommenssteuerpflicht. Glücklicherweise besteht aber die Chance einer Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte. Hierzu können Sie einen Anwalt oder Steuerberater befragen.
Wenn Ihnen eine Abfindung nach Elternzeit zusteht, bekommen Sie diese möglicherweise auch im Insolvenzfall. Die Zahlung wird allerdings höchstwahrscheinlich geringer ausfallen – denn Unternehmen melden natürlich nur eine Insolvenz an, wenn sie nicht mehr zahlungsfähig sind. Die Höhe der Abfindung hängt aber in jedem Falle vom Verhandlungsgeschick, dem Interesse des Arbeitgebers an schneller Klarheit über das Arbeitsverhältnis und seiner finanziellen Möglichkeiten ab.
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