Bleibt das Gehalt aus, können Sie diese zunächst beim Arbeitgeber einfordern. Im Falle eines erheblichen Zahlungsverzugs können Sie zudem Ihr Gehalt einklagen. Wir erklären Ihnen, wie Sie dazu am besten vorgehen können und was es zu beachten gibt.
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Wenn der Lohn ausbleibt, entsteht daraus schnell eine dramatische finanzielle Situation. Denn auch wenn kein Geld auf Ihrem Konto eingeht, müssen Sie Miete, Versicherung und Kreditraten bezahlen. Um das Problem schnellstmöglich zu lösen, kann es sich empfehlen, wenn Sie rational und taktisch klug vorgehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Lohnforderung in drei Schritten schnell und effizient durchsetzen.
Bleibt die Gehaltszahlung aus, brauchen Sie nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen. Der Grund dafür könnte auch ein Fehler in der Buchhaltung Ihres Unternehmens oder ein Bankirrtum sein.
Bewahren Sie erst einmal Ruhe und gehen Sie diplomatisch vor, um das Betriebsklima nicht unnötig zu belasten: Schildern Sie Ihrem Chef in einem persönlichen Gespräch die Situation und bitten Sie ihn, die verspätete Zahlung schnellstmöglich nachzuholen.
Warten Sie im Anschluss vier Werktage ab. So lange kann es dauern, bis die Überweisung auf Ihrem Konto eingeht. Eventuell ist das Problem damit schon aus der Welt geschafft.
Geht binnen der folgenden vier Werktage kein Gehalt auf Ihrem Konto ein, können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen. Die Abmahnung kann formlos per E-Mail oder per Brief erfolgen. Sie sollte folgende Bestandteile enthalten:
Müssen Sie später Ihren Lohn einklagen, ist es kein juristisches Muss, den Arbeitgeber vorher abzumahnen. Sie geben ihm damit aber die Möglichkeit, sein Verhalten zu korrigieren und ersparen sich dadurch bestenfalls sogar den Gang vor Gericht.
Wenn Sie die Abmahnung nicht selbst schreiben, sondern von einem Anwalt verfassen lassen, können Sie den Druck auf Ihren Arbeitgeber. erhöhen Dies kann die Zahlung des ausstehenden Lohns deutlich beschleunigen, was beispielsweise im Falle einer drohenden Unternehmensinsolvenz bares Geld wert sein kann.
Achtung: Es kommt vor, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter unter Druck setzt oder um Zugeständnisse bittet, wenn die Abmahnung eingeht. So könnte Ihr Chef Sie z. B. um Ratenzahlung (Stundung) bitten oder darum, auf das ausstehende Gehalt zu verzichten. Seien Sie in diesem Fall vorsichtig. Sie gehen damit ein rechtliches Risiko ein, aus dem Ihnen später Nachteile – bis hin zum Verlust des Lohnanspruchs – entstehen können. Es kann ratsam sein, wenn Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen & Ihre Erfolgschancen.
Reagiert der Arbeitgeber innerhalb der gesetzten Frist nicht auf die schriftliche Abmahnung, können Sie im nächsten Schritt den ausbleibenden Lohn einklagen. Aus welchen Gründen nicht gezahlt wurde, ist dafür unerheblich.
Sind alle vorangegangenen Maßnahmen ergebnislos geblieben, ist eine Lohnklage der dritte und letzte Schritt, um Ihren Anspruch auf ausstehendes Gehalt zu versuchen durchzusetzen.
Die Lohnzahlungsklage müssen Sie schriftlich beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Welches Arbeitsgericht zuständig ist, hängt von der Rechtsform und dem Sitz des Unternehmens ab.
Ihr Arbeitgeber ist:
Um Klage einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts einreichen:
Natürlich haben Sie Anspruch auf das fehlende Gehalt. Klagen Sie unbedingt auf die Auszahlung des Bruttolohns. Ansonsten könnten Sie im Erfolgsfall zur Kasse gebeten werden: Es ist Ihre Pflicht, die noch ausstehende Lohnsteuer an das Finanzamt und den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse abzuführen – auch dann, wenn Sie nur den Nettoanteil Ihres Gehalts einklagen.
Darüber hinaus stehen Ihnen Verzugszinsen und eine Schadenspauschale zu:
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen, ist die Verjährung durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert: Die Frist, innerhalb der Sie Ihr Gehalt einklagen können, beträgt dann drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber eine individuelle, deutlich kürzere Ausschlussfrist. Diese müssen Sie unbedingt einhalten. Denn läuft sie ab, erlöschen Ihre Ansprüche automatisch.
Unterschieden wird zwischen einstufiger und zweistufiger Ausschlussfrist:
Nachdem Ihre Klage schriftlich eingegangen ist, entscheidet das zuständige Arbeitsgericht in einem Hauptsacheverfahren über den Fall. Üblicherweise vergehen von der Klageeinreichung bis zur Urteilssprechung drei bis vier Monate. Eine lange Zeit, die es zu überbrücken gilt, wenn die monatlichen Gehaltszahlungen ausbleiben.
Durch ein arbeitsgerichtliches Eilverfahren können Sie die Urteilsfindung unter Umständen deutlich beschleunigen. In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen, wenn Sie auf diese Weise Ihr Gehalt einklagen. Sie müssen dem Gericht dafür einen sogenannten Lohnnotbedarf nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen darlegen, dass Ihre finanzielle Situation bereits so dramatisch ist, dass Ihnen wegen des Zahlungsverzugs beispielsweise die Kündigung der Mietwohnung oder des KFZ-Leasingvertrages droht.
Wenn Sie vor Gericht gewinnen, endet das Klageverfahren mit einem Urteil oder einem Vergleich. Sie erhalten dadurch einen sogenannten vollstreckbaren Titel und können damit sofort Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung bei Ihrem Arbeitgeber einleiten – also z. B das Konto pfänden lassen oder einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragen.
In der ersten Instanz gibt es vor dem Arbeitsgericht keinen Anwaltszwang – das heißt Sie können theoretisch immer Ihr Gehalt einklagen, ohne sich einen Anwalt zu nehmen. Sich einen rechtlichen Beistand zu nehmen, kann auch nicht immer sinnvoll sein: Beispielsweise, wenn es um überschaubare Gehaltsforderung geht. Ihre Anwaltskosten tragen Sie nämlich auch dann selbst, wenn Sie vor Gericht gewinnen.
Bei einem Streitwert ab 2.000 Euro brutto kann es sich aber lohnen, einen Anwalt für die Klage zu kontaktieren.
Er hilft Ihnen dabei,
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Bevor Sie die Arbeit verweigern, können Sie sich durch einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Üben Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht nämlich aus, obwohl es Ihnen nicht zusteht, begehen Sie eine Arbeitspflichtverletzung. Ihr Arbeitgeber hat dann das Recht, Sie fristlos zu kündigen und ggf. Schadenersatz zu fordern.
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Unter bestimmten Bedingungen ist die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers berechtigt:
Wenn Sie berechtigterweise fristlos kündigen, muss Ihr Arbeitgeber den Lohn anschließend so lange weiterzahlen, wie das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung noch gelaufen wäre.
Beträgt Ihre Kündigungsfrist beispielsweise drei Monate, muss der Arbeitgeber Ihnen nach Ihrem Ausscheiden noch drei weitere Monatsgehälter auszahlen. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Abfindung.
Sie können nicht nur Ihr fehlendes Gehalt einklagen, sondern auch Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch ausbleibenden Lohn ein zusätzlicher Schaden entstanden ist. Zum Beispiel die Zinsen für einen Kredit, den Sie wegen der angespannten finanziellen Situation aufnehmen müssen oder Mahngebühren, die anfallen, weil Sie Rechnungen nicht mehr begleichen konnten.
Arbeitsrecht ist äußerst komplex: Es lauern zahlreiche Probleme, die Sie um Ihre Ansprüche bringen können. Häufig lassen Laien aus Unwissenheit Möglichkeiten ungenutzt, wenn Sie selbstständig Ihr Gehalt einklagen. Oder sie schießen über das Ziel hinaus und belasten dadurch das Verhältnis zum Arbeitgeber unnötig.
Ist eine Lohnklage in Ihrem Fall sinnvoll? Wie stehen Ihre Chancen vor Gericht? Nutzen Sie die Expertise eines Anwalts für Arbeitsrecht, um Ihre individuelle Situation unverbindlich einschätzen zu lassen.
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Eine Lohnklage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht und zielt auf die Zahlung des Bruttolohns nebst Verzugszinsen sowie einer Schadenspauschale. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann ein Rechtsanwalt dabei helfen, Ihren Anspruch schnell durchzusetzen.
Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, dürfen Arbeitnehmer ihr Gehalt einklagen. Dafür müssen Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht Lohnzahlungsklage einreichen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen.
Üblicherweise wird durch den Arbeitsvertrag festgelegt, wann das Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers eingehen soll. Verpasst der Arbeitgeber diesen Zeitpunkt, befindet er sich automatisch in Zahlungsverzug. Arbeitnehmer können den Arbeitgeber zeitnah darauf hinweisen, am besten mit einem formlosen Schreiben inklusive Fristsetzung. Gibt es dann immer noch keine Überweisung, ist ein gerichtliches Verfahren notwendig. Zu beachten sind dabei die sogenannten Ausschlussfristen, die unter Umständen aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nur wenige Monate betragen.
Nach einem Journalismus-Studium und fünf Jahren in der Unternehmenskommunikation eines Technologiekonzerns schreibt Dustin Pawlitzek als Teil der juristischen Redaktion von advocado zu den Gebieten Arbeits- und Zivilrecht. Ziel ist, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten, damit Leser passende Lösungen erhalten.