Krankmeldung: Ab wann wird der Krankenschein fällig?
Krankmeldung: Ab wann wird der Krankenschein fällig?
Kerstin Brouwer
Kerstin Brouwer
Aktualisiert am

... Krankenschein Krankmeldung: Ab wann wird der Krankenschein fällig?
Inhalt
  1. 1. Krankmeldung: Ab wann ist sie nötig?
  2. 2. Sind unterschiedliche Bestimmungen für Mitarbeiter erlaubt?
  3. 3. Kündigung wegen zu spät abgegebener Krankmeldung?
  4. 4. Krankmeldung: Wie muss sie abgegeben werden?
  5. 5. Krankmeldung - ab wann gibt es Krankengeld?
  6. 6. Neues Formular für eine Krankmeldung seit 2016
  7. 7. Fazit zur Krankmeldung
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Krankmeldung: Ab wann wird der Krankenschein fällig?

Krankmeldung: Ab wann wird der Krankenschein fällig?

In diesem Artikel erfahren Sie, ab wann eine Krankmeldung nötig ist, ob Sie wegen einer zu spät abgegebenen Krankmeldung gekündigt werden können und ab wann Sie Krankengeld erhalten.

1. Krankmeldung: Ab wann ist sie nötig?

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Krankheit und die damit einhergehende Dauer seines Ausfalls unverzüglich mitteilen. Eine Krankmeldung ist nach § 5 EntgFG im Normalfall nach drei Kalendertagen einzureichen. Allerdings kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AUB, auch schon nach einem Tag verlangen. Laut Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes von November 2014 (5 AZR 886/11) ist für eine solch frühe Einforderung des Attests kein dringender Grund anzugeben. Die sofortige Krankmeldung muss also nicht vom Arbeitgeber begründet werden.

2. Sind unterschiedliche Bestimmungen für Mitarbeiter erlaubt?

Ein Gefühl von Ungerechtigkeit kann entstehen, wenn man mitbekommt, dass am Arbeitsplatz unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Frist der Krankmeldung herrschen. Wieso müssen Sie bereits nach einem Tag ein Attest vorzeigen, während Ihr Kollege ohne Bescheinigung zwei Tage fehlen darf? Das ist erlaubt, auch wenn es vielleicht nicht gerade zur Harmonie im Team beiträgt. Der Arbeitgeber kann entweder für alle, für mehrere oder für einen einzelnen Arbeitnehmer bestimmen, ab wann er eine Krankschreibung sehen möchte. Ordnet der Arbeitgeber die sofortige Vorlage des Attests für eine Gruppe von Arbeitnehmern an, muss gegebenenfalls der Betriebsrat nach § 87 I Nr.1 BetrVG hinzugezogen werden. Ein Rechtsanwalt kann mit Ihnen gemeinsam abwägen, ob eine unterschiedliche Behandlung bezüglich des Abgabetermins der Krankmeldung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

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3. Kündigung wegen zu spät abgegebener Krankmeldung?

Vor einer Kündigung wird Ihr Arbeitgeber Sie in der Regel zuerst abmahnen. In der Abmahnung kann Ihr Arbeitgeber aber eine Kündigung bei wiederholter Nichteinhaltung der Frist androhen. Die Abmahnung ist nur dann rechtens, wenn ein objektiver, schuldhafter Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Pflicht, die Krankmeldung fristgerecht abzugeben, ersichtlich ist. Sind Sie unsicher, ob Ihre Abmahnung rechtswidrig ist, kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein. In einigen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen o. ä. besteht zudem die Einschränkung, dass ein Arbeitnehmer vor Erhalt einer Abmahnung angehört werden muss. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie im Tarifvertrag nachlesen oder mit einem Anwalt besprechen.

Krankmeldung ab wann

4. Krankmeldung: Wie muss sie abgegeben werden?

Nun wissen wir, ab wann eine Krankmeldung notwendig ist. Doch wie wird sie vorschriftsmäßig abgegeben? Zunächst kann es genügen, anzurufen oder zu schreiben, dass man nicht zur Arbeit erscheint. Dabei ist sicherzustellen, dass diese Nachricht den Arbeitgeber auch tatsächlich erreicht. Es genügt nicht, nur einem Kollegen Bescheid zu geben. Die AUB muss dem Arbeitgeber innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist vorgelegt werden. Er erhält aber lediglich den Durchschlag des „gelben Scheins“. Der Rest wird an die zuständige Krankenkasse geschickt. Dies ist auch wichtig, um Krankengeld zugesprochen zu bekommen. Die Abgabe der Bescheinigung an den AG muss nicht zwingend durch Sie persönlich erfolgen.

5. Krankmeldung - ab wann gibt es Krankengeld?

Geben Sie Ihre Krankmeldung termingerecht ab, haben Sie einen Anspruch auf die Fortbezahlung Ihres Gehaltes beziehungsweise Krankengeld. Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass der Arbeitgeber den Lohn im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen weiterzahlen muss. Dies gilt aber nur, wenn Sie Ihre Krankschreibung fristgerecht und gegebenenfalls alle Folgebescheinigungen lückenlos einreichen. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, aber maximal 90 % des Nettogehalts. Wegen einer Beitragsbemessungsgrenze liegt das Höchstkrankengeld bei 98,88 Euro pro Tag.

6. Neues Formular für eine Krankmeldung seit 2016

Seit dem 01. Januar 2016 gibt es eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Darauf ist nun der Auszahlschein für das Krankengeld, auf dem die Ärzte die Arbeitsunfähigkeit auch während des Krankengeldbezugs bescheinigen, bereits enthalten. Außerdem hat der Arzt mit dem neuen Formular die Möglichkeit, dem Arbeitgeber direkt mitzuteilen, dass die Krankheit länger als sechs Wochen andauern wird. Des Weiteren gibt es einen Durchschlag für den Patienten, der Hinweise zum Vorgehen enthält.

7. Fazit zur Krankmeldung

Sobald Sie merken, dass Sie nicht zur Arbeit gehen können und einen Arzt aufsuchen wollen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber telefonisch, per E-Mail oder auf sonstige schnelle und sichere Art und Weise mitteilen, dass Sie an diesem Tag und eine voraussichtliche Anzahl an Folgetagen ausfallen. Damit ist die Voraussetzung der „Unverzüglichkeit“ (s. o.) erfüllt. Sollte der Arzt Sie für arbeitsunfähig halten, stellt er Ihnen eine Krankmeldung aus. Ab wann Sie den „gelben Schein“ benötigen, hängt von den Bestimmungen in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag ab. Egal, ob Sie sie sofort oder erst am vierten Tag nach Beginn der Krankheit vorzeigen müssen, Sie brauchen die AUB in keinem Fall persönlich einreichen. Für das Krankengeld ist eine lückenlose Krankschreibung unabkömmlich.

 

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Kerstin Brouwer
Über die Autorin
Kerstin Brouwer
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Kerstin Brouwer stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.