Wenn die Vorstellungen zur Zusammenarbeit nicht mehr übereinstimmen oder der Geschäftsführer dem Unternehmen nachhaltig geschadet hat, folgt oft die Kündigung. Geschäftsführer zu entlassen, ist jedoch nicht ganz einfach. Vertragliche Sonderregelungen, Fristen und Vorschriften der Gesellschaftsordnung können eine schnelle Trennung erschweren. Aber: Wer die rechtlichen Besonderheiten kennt und die Kündigung sorgfältig vorbereitet, kann einen langwierigen Kündigungsprozess verhindern.
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Sie können einen Geschäftsführer kündigen, wenn er sich z. B. gegenüber Mitarbeitern bzw. Kunden nicht angemessen verhält oder gegen seinen Arbeitsvertrag für Geschäftsführer verstößt.
Eine Kündigung des Geschäftsführers ist darüber hinaus in folgenden Fällen möglich:
Liegt einer der genannten Gründe vor, können Sie schnell handeln. Dulden Sie Fehlverhalten zu lange, legt man Ihnen das unter Umständen als Akzeptanz des Verhaltens aus. Eine Geschäftsführerkündigung ist dann nur noch sehr schwer möglich.
Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter der GmbH, müssen die (Mit-)Gesellschafter seine Abberufung als Organ der Gesellschaft beschließen und seinen Dienstvertrag wirksam kündigen.
Um einen Geschäftsführer wirksam zu kündigen, sind folgende rechtliche Voraussetzungen unbedingt zu beachten:
Wollen Sie einen Geschäftsführer kündigen, können Sie zunächst den Geschäftsführervertrag und den Gesellschaftsvertrag prüfen. Auf deren Grundlage lassen sich Verstöße gegen die Pflichten nachweisen und folgende formale Fehler vermeiden, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können:
Diese formalen Fehler gefährden eine wirksame Kündigung. Außerdem hat der Geschäftsführer damit die Möglichkeit, gegen seine Kündigung zu klagen.
Haben Sie die Kündigung gut vorbereitet, ist die Kündigung des Geschäftsführers in 4 Schritten möglich.
Eine gültige Kündigung des Geschäftsführers kann nur durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgen. Alle Mitgesellschafter sind über die einzelnen Schritte zu informieren und müssen diese absegnen.
Der Geschäftsführer ist schriftlich in Textform über die Kündigung seines Dienstvertrages zu informieren. Eine fristlose Kündigung müssen Sie umfassend begründen. Außerdem muss das Kündigungsschreiben formal und inhaltlich einwandfrei sein. Alle Gesellschafter müssen es abschließend unterzeichnen.
Achtung: Übersenden Sie kein oder ein fehlerhaftes Kündigungsschreiben, kann der Geschäftsführer die Kündigung zurückweisen und dagegen klagen.
Sie können nach fristgerechter Kündigung zusätzliche Kündigungsgründe nachtragen. Sollte der Geschäftsführer gegen die Kündigung Klage einreichen, können die nachträglich angeführten Kündigungsgründe die Notwendigkeit der Kündigung verstärken und eventuelle Schäden dokumentieren, die der Geschäftsführer zwischen Ausspruch der Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist dem Unternehmen zufügt.
Um das Kostenrisiko einer Klage gegen die Kündigung abzuschwächen, können Sie den Geschäftsführer zuerst als Organ der Gesellschaft abberufen und dann seinen Dienstvertrag kündigen.
Um den Geschäftsführer endgültig aus der GmbH zu entlassen, muss zusätzlich zur Kündigung seine Abberufung als Organ der Gesellschaft erfolgen. Dies ist unabhängig von der Kündigung jederzeit und ohne besonderen Grund möglich.
Aber Achtung: Warten Sie zu lange, verfällt das Recht zur Abberufung, da Ihnen Duldung des für die Kündigung ausschlaggebenden Grundes unterstellt werden kann.
Die Geschäftsführerkündigung muss im Handelsregister eingetragen werden. Dies ist Aufgabe des neuen Geschäftsführers. Auch ein Anwalt kann die Eintragung in die Wege leiten.
Die Kündigung des Geschäftsführers kann an formalen Fehlern oder einer unzureichenden Begründung scheitern – auch schlicht daran, dass Sie zu lange zögern, gegen das Fehlverhalten vorzugehen.
Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, erläutert er Ihnen, was zur erfolgreichen Kündigung des Geschäftsführers notwendig ist. Er prüft alle Verträge und erarbeitet auf deren Basis eine zielführende Strategie.
Er kennt die gesetzlichen Vorschriften zur Kündigung und hat Routine im Verfassen rechtssicherer Schreiben. Zudem berät er Sie zur angemessenen Höhe einer Abfindung für den Geschäftsführer.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.