Entspricht eine Kündigung nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist diese unrechtmäßig. Dies ist auch der Fall, wenn Kündigungsschutz gilt. Dann können Arbeitnehmer Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Damit lassen sich eine Wiedereinstellung oder eine angemessene Abfindung erreichen. Können sich Arbeitnehmer nicht mit dem Arbeitgeber einigen, können sie der Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer Klage widersprechen.
Ganz einfach mit advocado:
Verstößt eine Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), ist sie unzulässig. Gekündigte Arbeitnehmer können dann Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.
Ein Widerspruch kann eine außergerichtliche Einigung verhindern und damit ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden.
Eine Kündigung ist unzulässig, wenn
Das Kündigungsschreiben verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben, wenn folgende formale oder inhaltliche Fehler vorliegen:
Arbeitnehmer können dann Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.
Wenn ein Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz steht, darf der Arbeitgeber nur bei einem triftigen Grund kündigen:
Kündigungsschutz besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mindestens 10 Vollzeitbeschäftigten besteht.
Der Gesetzgeber schützt mit dem Sonderkündigungsschutz Mitarbeiter, die sozial besonders schützenswert sind. Dies kann durch die aktuelle Lebenssituation oder durch ihre Funktion im Unternehmen bedingt sein.
Für diese Mitarbeiter muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung triftige Gründe vorlegen und ggf. Behörden wie z. B. das Integrationsamt informieren.
Unter besonderem Kündigungsschutz stehen:
Bevor der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss dieser anhand von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand und körperlichen Einschränkungen überprüfen, wer vorrangig zu kündigen ist. Diesen Vorgang nennt man Sozialauswahl.
Hat der Arbeitgeber obige Faktoren nicht umfassend berücksichtigt, können Arbeitnehmer der Kündigung widersprechen. Kontaktieren Sie dafür den Betriebsrat.
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Wer eine unzulässige Kündigung des Arbeitgebers erhalten hat, braucht dies nicht einfach hinnehmen. Auch wenn Sie sich in einer Ausnahmesituation befinden: Es kann wichtig sein, überlegt zu handeln.
Sie können sich an folgenden Hinweisen orientieren, wenn sie unzulässig gekündigt wurden.
Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitslos, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können. Bringen Sie dazu die Kündigung und Ihren Arbeitsvertrag mit.
Auch wenn Sie der Kündigung widersprechen möchten, ist dieser Schritt vonnöten. Ansonsten riskieren Sie Kürzungen oder eine Sperrzeit von bis zu 3 Monaten beim Arbeitslosengeld.
Wer nach einer Kündigung nicht sofort freigestellt wird, muss sich an den Arbeitsvertrag und seine Fristen halten. Sie müssen also weiterhin zur Arbeit erscheinen.
Möglicherweise belastet die Kündigung das Arbeitsverhältnis, bleiben Sie dennoch professionell – auch im Hinblick auf ein mögliches Arbeitszeugnis.
Alleine wegen Formfehlern kann es sinnvoll sein, die Kündigung durch einen Anwalt überprüfen zu lassen. Er weist Fehler rechtssicher nach, die ein Laie und selbst Arbeitgeber häufig übersehen können.
Selbst kleine formale oder inhaltliche Fehler machen eine Kündigung unwirksam.
Arbeitnehmer erfahren durch den Betriebsrat, ob dieser ordnungsgemäß angehört wurde. Ist dies nicht der Fall, ist die Kündigung nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unwirksam.
Der Betriebsrat kann der Kündigung des Arbeitgebers zwar widersprechen, sie aber nicht verhindern. Trotzdem kann ein Widerspruch des Betriebsrats dem Arbeitnehmer weiterhelfen: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bis zur Klärung des Sachverhalts weiter beschäftigen.
Reichen Sie den Widerspruch gegen die Kündigung schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber ein. Lassen Sie sich den Eingang des Widerspruchs vom Arbeitgeber bestätigen und leiten Sie eine Kopie an den Betriebsrat weiter. Wie Sie im Detail vorgehen, erfahren Sie in Kapitel 3 – Der Widerspruch: Was muss ich beachten?.
Nach Erhalt Ihres Schreibens könnte der Arbeitgeber das Gespräch mit Ihnen suchen. Signalisieren Sie, dass Sie ein langwieriges und kostenintensives Verfahren vor Gericht vermeiden möchten.
Bieten Sie daher eine der folgenden Alternativen an:
Waren Widerspruch und das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber nicht erfolgreich, können Sie Klage einreichen, um sich gegen die unzulässige Kündigung zu wehren. Dafür haben Sie nur 3 Wochen ab Zeitpunkt der Kündigung Zeit.
Spätestens jetzt kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Er prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und weist Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz nach. Anschließend reicht er Klage mit einer rechtssicheren Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht ein und vertritt Sie vor Gericht gegen Ihren Arbeitgeber.
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Hat Ihnen der Arbeitgeber eine unzulässige Kündigung ausgesprochen, können Sie Widerspruch einlegen, um sich dagegen zu wehren.
Der Widerspruch sorgt dafür, dass die Kündigung nicht rechtskräftig wird, solange
Der Widerspruch bietet Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, zu vermitteln und eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Nach Erhalt bleiben Ihnen 3 Wochen, um einer Kündigung zu widersprechen.
Wer nach einer Kündigung die Widerspruchsfrist nicht einhält, hat keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen – auch wenn die Kündigung unzulässig ist.
Ziel dieser relativ kurzen Frist ist es, für beide Seiten eine möglichst schnelle Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen. Das Problem hierbei ist, dass viele Arbeitnehmer sich dieser kurzen Frist gar nicht bewusst sind.
Gekündigte Arbeitnehmer reichen den Widerspruch gegen die Kündigung schriftlich beim Arbeitgeber ein. Weisen Sie in dem Schreiben darauf hin, dass die Kündigung aufgrund von Fehlern unzulässig ist.
Im Internet finden Sie zahlreiche Muster für den Widerspruch gegen eine Kündigung. Wir bieten Ihnen ein solches Muster nicht, da dieses allgemeine Formulierungen enthält, die Ihren individuellen Einzelfall nicht abbilden können.
Nutzen Sie ein solches Muster, kann Ihr Widerspruch aufgrund von formalen und inhaltlichen Fehlern ebenfalls unzulässig sein. Die Kündigung wäre dann rechtskräftig.
Arbeitnehmer können der Kündigung widersprechen, wenn sie eine unzulässige oder fehlerhafte Kündigung erhalten haben.
Das kann schon deswegen wichtig sein, um den Arbeitgeber auf Fehler aufmerksam zu machen und ihn zu einem Gespräch zu bewegen.
Außerdem ist für den Erfolg einer Klage vor dem Arbeitsgericht wichtig, dass Sie als Arbeitnehmer versucht haben, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Legen Sie selbst bei unzulässiger Kündigung Widerspruch ein, entstehen Ihnen keine Kosten. Lassen Sie sich aufgrund der besseren Erfolgsaussichten anwaltlich vertreten, löst das Anwaltskosten aus.
Ist keine außergerichtliche Einigung nach dem Widerspruch gegen die Kündigung möglich, bleibt Arbeitnehmern nur noch der Gang vor Gericht, um sich gegen die Kündigung zu wehren.
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Dann überprüft das Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung.
Das Gericht setzt innerhalb 2 Wochen einen ersten Verhandlungstermin an. In diesem geht es primär um die Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ziel ist es, eine Einigung zu finden und den Prozess frühzeitig zu beenden.
Eine solche Einigung ist in den meisten Fällen eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und Aushändigung eines positiven Arbeitszeugnisses.
Kommt es nicht zur Einigung, setzt das Gericht einen weiteren Termin an, um eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber herzustellen.
Gibt es nach zwei Verhandlungsterminen keinen Vergleich zwischen den Parteien, fällen die Richter ein Urteil.
Gewinnt der Arbeitnehmer, ist die Kündigung unwirksam. Das bedeutet, dass er einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen hat.
Verliert er hingegen, ist die Kündigung des Arbeitgebers wirksam. Arbeitnehmer können gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht aber Berufung einlegen.
Entscheidet das Arbeitsgericht in Ihrem Sinne, muss die Gegenseite sämtliche Gerichtskosten übernehmen. Nur für entstandene Anwaltskosten muss jede Partei selbst aufkommen.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen anfallende Kosten. Gerne stellt ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Ein Anwalt ist nicht zwingend notwendig, um einer Kündigung zu widersprechen – er kann aber die Erfolgsaussichten erhöhen für den Widerspruch gegen eine Kündigung.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Unzulässigkeit Ihrer Kündigung nachweisen und Ihnen während der gesamten Zeit zur Seite stehen. Außerdem kann er Ihr Widerspruchsschreiben rechtlich absichern, indem er die formalen und inhaltlichen Vorgaben einhält und das Schreiben fristgerecht einreicht. Damit können Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber entgegenkommt.
Im Gespräch mit dem Arbeitgeber kann der Anwalt außerdem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln, damit eine schnelle und einvernehmliche Lösung möglich ist.
War der Widerspruch nicht erfolgreich, kann ein Anwalt gegebenenfalls Klage einreichen und Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht übernehmen. Diese sogenannte Waffengleichheit ist für den Ausgang der Klage von Bedeutung. Denn Sie können davon ausgehen, dass sich Ihr Arbeitgeber anwaltlich vertreten lassen wird.
Ein Verzicht auf einen Anwalt kann einen unnötigen Nachteil und eine Schwächung Ihrer Verhandlungsposition bedeuten, wenn es darum geht, eine Wiedereinstellung oder angemessene Abfindung zu erreichen.
Ein erfahrener Anwalt kann Folgendes für Sie übernehmen:
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Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.