Wird ein Betrieb umstrukturiert oder werden Einsparungen vorgenommen, können betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeitern die Folge sein. Hat sich die finanzielle Lage des Betriebs aber verbessert und die Arbeitsstelle kann wieder besetzt werden, hat der gekündigte Mitarbeiter unter Umständen einen Anspruch auf Wiedereinstellung – diesen kann er sogar einklagen. Was eine Klage auf Wiedereinstellung ist, wann der Arbeitnehmer Anspruch auf Wiedereinstellung hat und wie ein Anwalt helfen kann, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Mit einer Klage auf Wiedereinstellung kann ein gekündigter Arbeitnehmer seine erneute Einstellung durchsetzen, wenn der Kündigungsgrund nicht mehr gegeben ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund von Einsparungen ausgesprochen wurde. Verändert sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und sind die geltend gemachten Sparmaßnahmen hinfällig geworden, hat der Arbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch auf Wiedereinstellung.
Voraussetzung für eine Klage auf Wiedereinstellung ist allerdings die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Aus diesem Grund besteht ein Unterschied zur Kündigungsschutzklage. Welche weiteren Unterschiede zwischen den Klagearten noch bestehen, wird im nächsten Kapitel erklärt.
Nachfolgend wird der Unterschied zwischen einer Kündigungsschutzklage und einer Klage auf Wiedereinstellung zusammengefasst:
Die Klage auf Wiedereinstellung ist in der Praxis seltener, da sich der Arbeitnehmer damit nicht gegen eine Kündigung wehren kann. In der Regel wird immer eine Kündigungsschutzklage eingereicht, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung nicht akzeptieren will – ein Erfolg der Klage hat dann auch eine Weiterbeschäftigung zur Folge.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Wiedereinstellung – wann ein Arbeitnehmer diesen aber dennoch hat, wird im folgenden Kapitel erklärt.
Allein die betriebsbedingte Kündigung hat noch keinen Anspruch auf Wiedereinstellung zur Folge. Erst wenn sich die Umstände ändern, die als Kündigungsgrund angegeben wurden, kann ein Arbeitnehmer ggf. einen Anspruch auf eine erneute Einstellung haben.
Muss ein Unternehmen z. B. Mitarbeiter wegen Sparmaßnahmen entlassen, haben diese Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn die Einsparungen plötzlich doch nicht nötig sind – das Unternehmen könnte die gekündigten Mitarbeiter schließlich weiterbeschäftigen. Ein Zeichen dafür ist z. B. die erneute Stellenausschreibung für Ihren ehemaligen Arbeitsplatz.
Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf Wiedereinstellung hat, wenn der Kündigungsgrund
Die falsche Prognose bedeutet, dass sich die Situation des Betriebs anders als erwartet entwickelt. Der Arbeitgeber geht z. B. zum Zeitpunkt der Kündigung von einer Schließung der Niederlassung aus, aber plötzlich werden mehrere Aufträge erteilt, sodass die Entlassung der Mitarbeiter nicht mehr nötig ist – der Arbeitgeber ist in diesem Fall von einer falschen Prognose für seinen Betrieb ausgegangen.
Weil der Kündigungsgrund für eine Klage auf Wiedereinstellung noch innerhalb der Kündigungsfrist wegfallen muss, ist diese unter Umständen nicht sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeitsstelle hat.
Im folgenden Kapitel wird erklärt, bei welchen Kündigungsarten eine Klage sinnvoll sein kann und was dabei beachtet werden muss.
In der Regel ist eine Klage auf Wiedereinstellung nur bei einer betriebsbedingten Kündigung möglich. Damit der Arbeitnehmer in solchen Fällen auf Wiedereinstellung klagen kann, muss er einen Anspruch auf eine erneute Einstellung haben. Wann dieser Anspruch besteht und welche Voraussetzungen dafür gelten, wurde Ihnen in Kapitel 3 – Voraussetzungen für Anspruch auf Wiedereinstellung erklärt.
Ob auch personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen eine Klage auf Wiedereinstellung ermöglichen, ist rechtlich umstritten. Die zuständigen Gerichte entscheiden bisher je nach Einzelfall, ob die Klage realistisch ist.
Grundsätzlich ist eine Klage gegen den Arbeitgeber aber denkbar, wenn dieser den Kündigungsgrund nicht stichhaltig nachweisen oder der Arbeitnehmer eindeutige Gegenbeweise liefern kann. Kann der Arbeitnehmer z. B. beweisen, dass er keinen Diebstahl im Betrieb begangen hat, kann eine Klage durchaus sinnvoll sein. In solchen Fällen ist aber eine Kündigungsschutzklage hilfreicher, da der Arbeitnehmer so eine Abfindung erhalten kann – eine Wiedereinstellung ist nach derartigen Anschuldigungen in den seltensten Fällen zumutbar.
Weitere Informationen zu diesen beiden Kündigungsarten finden Sie in unseren Beiträgen „personenbedingte Kündigung“ und „verhaltensbedingte Kündigung“.
Eine Klage auf Wiedereinstellung ist bei einer fristlosen Kündigung nicht sinnvoll.
Zum einen haben die wenigsten fristlosen Kündigungen vor Gericht Bestand, weil diese nur aus besonders schweren Gründen wie z. B. Straftaten gegen den Arbeitgeber möglich sind. Eine fristlose Kündigung geht daher häufig mit schwerwiegenden Anschuldigungen gegenüber dem Arbeitnehmer einher – dagegen kann dieser sich wehren.
Mit einer Klage auf Wiedereinstellung ist das allerdings nicht möglich, weil damit nicht die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft wird, sondern die erneute Einstellung nach einer wirksamen Kündigung.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine angemessene Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung noch möglich ist. Diese kann schließlich nur aus schwerwiegenden Gründen ausgesprochen werden und oft ist der Umgang mit dem Arbeitgeber dann durch Anschuldigungen erschwert und eine Weiterarbeit unzumutbar. Das Ziel vieler Arbeitnehmer kann in solchen Fällen nicht die erneute Einstellung oder Weiterbeschäftigung sein, sondern eine angemessene Abfindung als Entschädigung für die Kündigung. Das kann mit einer Klage auf Wiedereinstellung nicht erreicht werden – hier kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Prinzipiell ist es schwer, rechtlich gegen eine Kündigung in der Probezeit vorzugehen. Das liegt vor allem daran, dass das Kündigungsschutzgesetz hier noch nicht gilt. Das bedeutet: Eine Klage auf Wiedereinstellung ist in der Probezeit aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes nicht möglich.
Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, gegen eine Kündigung in der Probezeit vorzugehen – dafür gelten aber strenge Bedingungen. Wenn
ist diese rechtswidrig. In solchen Fällen kann eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg haben.
Ausführlichere Informationen zur Kündigung in der Probezeit, welche Fristen gelten und wann trotzdem Kündigungsschutz besteht, erfahren Sie in unserem Beitrag „Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit“.
Mit einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich von Arbeitgeber und -nehmer beendet. Bleibt die Arbeitsstelle nach der Unterzeichnung erhalten, kann der Arbeitnehmer seine Wiedereinstellung verlangen – es besteht schließlich die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.
Für den Anspruch auf Wiedereinstellung nach einem Aufhebungsvertrag muss der Grund für den Vertrag in der Zeit zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses wegfallen – der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf also nicht mehr bestehen. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, können Sie eine Klage auf Wiedereinstellung durchsetzen.
Will ein Arbeitgeber das vermeiden, muss die Wiedereinstellung im Aufhebungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sein. Unterzeichnet der Arbeitnehmer den Vertrag trotz ausgeschlossener Wiedereinstellung, kann er nicht klagen – er hat schließlich dem Vertrag zugestimmt. Weitere Tipps zur Erstellung von Aufhebungsverträgen finden Sie in unserem Beitrag Aufhebungsvertrag schreiben.
Das ist z. B. der Fall, wenn der Betrieb geschlossen wird – der Arbeitgeber muss die Kündigung dann aber zuvor von der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz genehmigen lassen und sämtliche Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung prüfen.
Haben Sie eine Kündigung während der Elternzeit erhalten, ist eine Kündigungsschutzklage statt der Klage auf Wiedereinstellung einzureichen.
Sind die Voraussetzungen für eine Klage auf Wiedereinstellung erfüllt und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine erneute Einstellung, kann eine Klage eingereicht werden.
wird im folgenden Kapitel erklärt.
Ohne juristischen Beistand könnten Sie riskieren, dass Ihre aussichtsreiche Klage negativ endet. Anwaltliche Unterstützung kann dann hilfreich sein.
Folgende Gründe und Risiken sprechen für einen Anwalt:
Diese und weitere Punkte sprechen für einen Anwalt bei einer Klage auf Wiedereinstellung – obwohl prinzipiell vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang herrscht (erst bei Berufung und höherer Instanz).
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Inhalt der Klageschrift
Der Inhalt der Klageschrift ist unabhängig davon, ob Sie die Klage selbst einreichen oder ein Anwalt das übernimmt. Folgende Inhalte müssen in die Klageschrift aufgenommen werden:
Damit das Arbeitsgericht Ihre Situation korrekt und umfassend beurteilen kann, können folgende Dokumente zusätzlich eingereicht werden:
Wo muss ich die Klage einreichen?
Die Klageschrift muss fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Klage bei
Entscheiden Sie sich dazu, die Klage ohne Anwalt einzureichen, können Sie zur Rechtsantragsstelle im Amtsgericht gehen. Die Beamten vor Ort nehmen Ihr Anliegen dann auf und garantieren die richtige Form der Klageschrift – das ersetzt jedoch keine Rechtsberatung.
Fristen
Erhält ein Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung, muss er in jedem Fall zügig reagieren. Sobald Ihnen bekannt ist, dass die ehemalige Arbeitsstelle nicht gestrichen wurde oder eine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung für Sie besteht, müssen Sie
Ablauf
Die Klage auf Wiedereinstellung verläuft nach dem gleichen Prinzip wie alle Klagen vor Arbeitsgerichten. Welche Schritte zu unternehmen sind, haben wir Ihnen hier kurz zusammengestellt:
Dauer
Kommt es zu Beginn des gesamten Prozesses nicht bereits zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann das Verfahren insgesamt ca. sechs bis acht Monate dauern.
Die Kosten für eine Klage auf Wiedereinstellung setzen sich aus
zusammen – diese sind jeweils abhängig vom Streitwert der Klage. Dabei muss jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten tragen. Kommt es zu einem Gerichtsurteil, müssen die Gerichtskosten von der unterlegenen Partei zusätzlich getragen werden. Im folgenden Kapitel wird erklärt, welche Kosten anfallen und wie diese berechnet werden.
Streitwert
Die Grundlage für die Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten ist der Streitwert der Klage. Dieser ergibt sich aus drei Bruttomonatsgehältern des Arbeitnehmers.
Beispiel: Das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers beträgt 2.000 € – der Streitwert liegt also bei 6.000 €.
Gerichtskosten
Nach Anlage 2 zum Gerichtskostengesetz fällt für Klagen vor Arbeitsgerichten eine doppelte (2,0) Gebühr an, die vom Streitwert abhängig ist.
Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Gerichtskosten sein können.
Streitwert bis |
Gerichtskosten |
2.000 € |
89 € |
6.000 € |
165 € |
10.000 € |
241 € |
Wenn sich die Parteien bereits vor dem Gerichtsverfahren einvernehmlich einigen, fallen keine Gerichtskosten an. Jede Partei muss folglich nur die eigenen Anwaltskosten bezahlen.
Anwaltskosten
Entscheiden Sie sich für die Beauftragung eines Anwalts oder sind Sie aufgrund einer Berufung vor der nächsthöheren Instanz auf einen Anwalt angewiesen, so fallen für diesen Kosten an.
Die Arbeit des Anwalts verursacht drei verschiedene Gebühren:
In jedem Fall muss der Kläger die Verfahrensgebühr bezahlen. Die Termin- und Einigungsgebühr wird nur fällig, wenn der Anwalt Gerichtstermine wahrnehmen muss oder es zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt.
Die nachfolgende Tabelle listet beispielhaft einige Gebühren auf.
Streitwert bis |
Verfahrensgebühr |
Termingebühr |
Einigungsgebühr |
2.000 € |
195,00 € |
180,00 € |
150,00 € |
6.000 € |
460,20 € |
424,80 € |
354,00 € |
10.000 € |
725,40 € |
669,60 € |
558,00 € |
Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt auf Wiedereinstellung, weil der Kündigungsgrund innerhalb der Kündigungsfrist weggefallen ist und der Arbeitgeber trotzdem die Wiedereinstellung verweigert. Weil der Arbeitgeber ein Gerichtsurteil vermeiden will, einigt er sich mit dem Arbeitnehmer einvernehmlich und stimmt der Wiedereinstellung im Rahmen der Güteverhandlung zu.
Das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers beträgt 2.000 € – der Streitwert liegt also bei 6.000 €. Da sich beide Parteien einvernehmlich geeinigt haben, fallen keine Gerichtskosten an – lediglich die Anwaltskosten müssen bezahlt werden. Diese betragen bei einem Streitwert von 6.000 € 195 € für die Klageeinreichung durch den Anwalt, 180 € für die Gerichtstermine und 150 € als Einigungsgebühr – insgesamt also 525 €.
Rechtsschutzversicherung
Die Kosten für die Klage auf Wiedereinstellung könnten unter Umständen von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Wenn Sie bezüglich Ihres Tarifs bei Ihrer Rechtsschutzversicherung unsicher sind, kann ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie stellen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Prozesskostenhilfe
Bei entsprechender Bedürftigkeit (persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse) kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Prozesskostenhilfe kann vom Antragsteller selbst oder von einem Rechtsanwalt beantragt werden.
Im folgenden Kapitel wird erklärt, was nach einer Klage passiert und ob die Möglichkeit einer Abfindung besteht.
Hat der Arbeitnehmer die Klage auf Wiedereinstellung gewonnen, hat das folgende Auswirkungen:
Hat die Klage auf Wiedereinstellung keinen Erfolg, bleibt die Kündigung weiterhin bestehen und der Arbeitnehmer ist nur noch bis zum Ende der Kündigungsfrist in dem Beitrieb beschäftigt.
Da die Klage auf Wiedereinstellung allein den Zweck eines erneuten Arbeitsverhältnisses hat, kann dabei keine Abfindung ausgehandelt werden. Die Kündigung ist nicht fehlerhaft oder ungerechtfertigt und daher gibt es keinen Grund, den Arbeitnehmer zu entschädigen.
Will der Arbeitnehmer eine Abfindung als Entschädigung für die Kündigung erreichen, darf er nicht auf Wiedereinstellung klagen, sondern kann eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese kann dann entweder die Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz erreichen oder zu einer Abfindung führen.
Mit einer Klage auf Wiedereinstellung kann ein gekündigter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf eine erneute Einstellung durchsetzen. Ein Anwalt kann Ihre Situation bewerten und Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts vertreten. Schon vorab können Sie mit dem Anwalt besprechen, ob Sie überhaupt die Möglichkeit einer Klage haben, wie hoch die Erfolgschancen sind und welche Kosten damit verbunden sind.
► advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.