Überall wo Menschen aufeinandertreffen, kann es zu Konflikten kommen – diese lassen sich im Idealfall früher oder später beilegen. Kommt es jedoch zu langanhaltenden oder wiederholten Schikanen, spricht man von Mobbing. Dieses kann oft nur mithilfe strafrechtlicher Konsequenzen unterbunden und der Täter zum Einlenken bewegt werden. Wann Sie bei Mobbing Anzeige erstatten können, wie eine solche abläuft und welche Rechte Sie in diesem Zusammenhang haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Wenn eine Person von Mobbing betroffen ist, wird sie regelmäßig schikaniert – z. B. von Kollegen, dem Vorgesetzten oder auch Mitschülern. Diese greifen dafür auf
zurück. Häufige Folgen von Mobbing sind ein abnehmendes Selbstwertgefühl, Leistungseinbußen, Burn-out oder Depressionen.
Hinweis: Erleidet eine Person Mobbing, ist dies in jedem Fall verwerflich – jedoch nicht immer strafbar. Erst wenn der Mobbende Straftaten ausübt, muss er strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Ob und wann Sie als Betroffener von Mobbing Anzeige erstatten können, lesen Sie im Folgenden.
Abhängig von der konkreten Mobbing-Situation ist dies verschieden. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, sind hier folgende Bereiche zu unterscheiden:
Wird ein Arbeitnehmer dauerhaft schikaniert oder ist Opfer von Gerüchten, Beschimpfungen und sogar körperlicher Tätlichkeiten, spricht man von Mobbing.
Nicht immer jedoch kann man bei Mobbing Anzeige erstatten – dies ist nur dann möglich, wenn Straftatbestände erfüllt sind. Denkbar sind in diesem Zusammenhang u. a.
Vor allem aus Sicht des Betroffenen ist nicht immer eindeutig klar, ob ein bestimmtes Verhalten die Grenze zu einem Straftatbestand bereits überschritten hat oder nicht. Bezichtigen Sie einen der Täter fälschlicherweise einer Straftat, besteht die Gefahr einer Gegenanzeige wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung.
Welche rechtliche Möglichkeiten Sie bei Mobbing am Arbeitsplatz haben und wie Sie sich effektiv und nachhaltig dagegen wehren können, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag „Mobbing am Arbeitsplatz“.
Weitere Lebensbereiche, in denen Mobbing häufig vorkommt, sind die Schule und das Internet.
Anzeige bei Mobbing in der Schule
Ist Ihr Kind von Mobbing durch Mitschüler oder Lehrer betroffen, können diese strafrechtlich belangt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine der oben genannten Straftaten begangen wurde und die Täter das 14. Lebensjahr erreicht haben – also strafmündig sind.
Sind die Täter noch nicht strafmündig, bedeutet das jedoch nicht, dass deren Verhalten keine Konsequenzen hat – statt einer Anzeige können zivilrechtliche Schritte wie z. B. eine Unterlassungsklage eingeleitet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 4 – Weitere Rechte, die Sie durchsetzen können.
Anzeige bei Cybermobbing
Immer häufiger werden Kinder und Erwachsene Opfer von Cybermobbing. Das heißt, dass sie z. B. in sozialen Netzwerken beleidigt oder demütigende Bilder von ihnen veröffentlicht werden.
Sind Sie oder Ihr Kind von Schikanierungen im Internet betroffen, können Sie – wie in anderen Lebensbereichen auch – bei Mobbing Anzeige erstatten und weitere zivilrechtliche Schritte ergreifen (siehe Kapitel 4). Vor allem relevant sind hier Straftatbestände wie
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, in Ihrem Fall von Mobbing Anzeige zu erstatten, sollten Sie
Im folgenden Kapitel wird erklärt, wie eine Anzeige wegen Mobbings abläuft.
Wenn Sie aufgrund von Mobbing Anzeige erstatten wollen, kann es helfen, wenn Sie den Vorfall bzw. die Vorfälle vollumfänglich beweisen können. Aus diesem Grund kann die Führung eines Mobbingtagebuchs von grundlegender Bedeutung sein – damit können Sie später Hergang und Zeitpunkt des Vorfalls sowie den genauen Wortlaut rekonstruieren.
Neben einem Mobbingtagebuch bieten sich weitere Beweise an wie z. B.
Wenn Sie das Mobbing dadurch belegen können, steht einer Anzeige nichts mehr im Wege.
Haben Sie sich entschieden, bei Mobbing Anzeige zu erstatten, können Sie dies persönlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle tun. Letzteres ist in einigen Bundesländern bereits online möglich. Schildern Sie dabei das Mobbing ausführlich und legen Sie konkrete Beweise vor.
Je nach Art der angezeigten Straftat kann ein Strafantrag notwendig werden – z. B. bei Beleidigung oder leichter Körperverletzung. Erst wenn Sie diesen zusätzlich zur Anzeige gestellt haben, wird der Täter verfolgt.
Ist Ihre Mobbing-Anzeige von der Polizei aufgenommen worden und liegt ein Strafantrag vor,
Beachten Sie, dass Sie Mobbing nicht in seiner Gesamtheit anzeigen können, sondern jeden einzelnen strafrechtlich relevanten Vorfall – z. B. jede Beleidigung, jede Sachbeschädigung oder jeden körperliche Angriff – anzeigen müssen.
Bei Mobbing Anzeige zu erstatten, wirkt für den Betroffenen oft sehr verlockend – die Hinzuziehung einer Autorität wie der Polizei verspricht, das Problem ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall – anders als gewollt könnten folgende Situationen eintreten:
Da nicht sicher vorhergesagt werden kann, ob eine Mobbing-Anzeige das Problem tatsächlich auch aus der Welt schafft, sollten Sie diese nicht leichtsinnig erstatten, sondern deren mögliche Folgen genau abwägen.
Haben Sie bei Mobbing Anzeige erstattet, können Sie weitere Maßnahmen ergreifen. Welche das sind und wie Sie jeweils vorgehen müssen, lesen Sie hier.
Eine Möglichkeit neben der Mobbing-Anzeige stellt die zivilrechtliche Unterlassungsklage dar. Mithilfe dieser können die Täter gerichtlich zur Unterlassung des Mobbings verpflichtet werden. Kommt es zu Verstößen gegen diese Pflicht, kann dies zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 bis 5.000 € führen.
Ausführlichere Informationen zur Durchsetzung einer Unterlassungsklage finden Sie in unserem Beitrag zum Unterlassungsanspruch.
Anfallende Gerichtskosten müssen bei Klageerfolg vom Täter übernommen werden. Wenn die Klage keinen Erfolg hat, müssen Sie selbst für diese aufkommen.
Möchte Sie mit anwaltlicher Unterstützung eine Unterlassungsklage durchsetzen, informiert Sie ein advocado Partner-Anwalt in einer kostenlosen Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten einer Klage. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Ggf. können Sie außerdem Schmerzensgeld verlangen. Dieses soll bei
für finanzielle Entschädigung sorgen.
Haben Sie bei Mobbing Anzeige erstattet und wollen darüber hinaus Schmerzensgeld verlangen, müssen Sie Klage einreichen.
Die Höhe des zu erwartenden Schmerzensgelds ist nicht gesetzlich festgelegt und kann daher nicht genau vorhergesagt werden – eine Entscheidung über dessen konkrete Höhe liegt im Ermessen des Richters. Dieser kann bei der Entscheidungsfindung lediglich auf sogenannte Schmerzensgeldtabellen zurückgreifen – darin sind frühere Entscheidungen zum Sachverhalt gesammelt und bieten Orientierungspunkte.
Der folgenden Tabelle können Sie einige Beispiele für Mobbinghandlungen sowie die für diese zugesprochenen Schmerzensgelder entnehmen:
Handlung |
Zugesprochenes Schmerzensgeld |
Geringschätzung durch Worte und Gesten (z. B. „Stinkefinger“) |
100 € |
Missachtung sexueller Selbstbestimmung |
250 € |
Rassistische Äußerungen |
360 € |
Cybermobbing bei Facebook |
1.500 € |
Demütigung der ethnischen Herkunft durch Rap-Video bei YouTube |
5.000 € |
Schikanöse und entwürdigende Handlungen |
7.000 € |
Verletzung des Persönlichkeitsrechts |
15.000 € |
Beleidigung eines Mitarbeiters mit anschließenden Depressionen |
24.000 € |
Langwieriges Mobbing am Arbeitsplatz |
53.000 € |
Ausführlichere Informationen zur erfolgreichen Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs finden Sie in unserem Beitrag „Schmerzensgeld beantragen“.
Außerdem können Sie Schadensersatz für durch das Mobbing erlittene Finanzschäden verlangen. Dafür müssen Sie eine Schadensersatzklage einreichen – die Vorgehensweise entspricht dabei der zivilrechtlichen Unterlassungsklage.
Ersetzungsfähig wären z. B. Kosten für
Sind Ihnen derartige Kosten entstanden, müssen Sie eindeutig nachweisen können, dass diese unmittelbar mit dem Mobbing zusammenhängen. Hat Ihre Klage Erfolg, müssen die Täter die durch Ihr Handeln entstandenen Kosten übernehmen.
Ausführlichere Informationen zur Einforderung von Schadensersatzansprüchen finden Sie in unserem Beitrag „Schadensersatz geltend machen“.
Bei Mobbing am Arbeitsplatz stehen Ihnen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie sich effektiv und nachhaltig wehren können. Ein Anwalt kann die Mobbing-Vorfälle bewerten und gemeinsam mit Ihnen eine passende juristische Strategie entwickeln. Zudem kann er für Sie ein dem Mobbing angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.
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