Im Rahmen verschiedener medizinischer Untersuchungen und Behandlungen kann es zu einem Arztfehler kommen, der die Gesundheit des Patienten beeinträchtigt oder verschlechtert. Lässt sich ein Zusammenhang zwischen dem Fehler und den gesundheitlichen Folgen nachweisen, haben Betroffene einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Welche Voraussetzungen darüber hinaus für eine Entschädigung erfüllt sein müssen, wie hoch diese ausfallen kann und wie Patienten gegen einen Arztfehler juristisch vorgehen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Wird im Rahmen der Betreuung von Patienten gegen medizinische Standards oder ärztliche Sorgfaltspflichten verstoßen und verschlechtert sich dadurch der Gesundheitszustand eines Patienten, spricht man von einem Arztfehler. Lassen sich der Zusammenhang zwischen dem Fehler des Arztes und den gesundheitlichen Folgen zweifelsfrei nachweisen, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz. Gewöhnliche Komplikationen sowie erfolglose Behandlungen begründen hingegen keinen Anspruch.
Die Gegenseite muss sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wenn Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz nach einem Arztfehler erfolgreich durchsetzen.
Solche Arztfehler können verschiedene Ursachen haben und neben Ärzten auch anderen medizinischen Dienstleistern unterlaufen. Folgende Arztfehler lassen sich in diesem Zusammenhang unterscheiden:
Ausführlichere Informationen zu möglichen Fehlern, die Ärzten während der Behandlung von Patienten unterlaufen, wie diese nachzuweisen sind und welche juristischen Optionen betroffene Patienten haben, finden Sie in unserem Beitrag zum Behandlungsfehler.
Eine Entschädigung bei einem Arztfehler wird dann zugesprochen, wenn verschiedene Voraussetzungen, Beweispflichten und Verjährungsfristen beachtet worden sind. Diese erläutern wir Ihnen in diesem Kapitel.
Für einen Anspruch auf Entschädigung ist zunächst nachzuweisen, dass einem behandelnden Arzt oder anderem medizinischen Personal ein Arztfehler unterlaufen ist. In diesem Zusammenhang ist zudem die Kausalität zwischen Arztfehler und Gesundheitsschädigung nachzuweisen. Das bedeutet, dass ein Zusammenhang zwischen der fehlerhaften ärztlichen Betreuung und der Beeinträchtigung bzw. Verschlechterung der Gesundheit des Patienten bestehen muss.
Gesundheitliche Folgen, die der Patient selbst zu verantworten hat, weil er beispielsweise ärztliche Anweisungen nicht befolgt hat, begründen im Gegensatz dazu keinen Anspruch auf Entschädigung.
Verstirbt ein Patient infolge eines Arztfehlers, können die Hinterbliebenen dessen Anspruch auf Entschädigung erben. Davon ausgeschlossen ist Schmerzensgeld bei Fällen, in denen der Arztfehler umgehend zum Tod führte oder der Patient bis zum später eintretenden Tod vollständig empfindungslos war. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wird durch diese Regelung nicht berührt.
Ausführlichere Informationen zur Entschädigung bei Arztfehlern, zu wichtigen gesetzlichen Reglungen und den zu beachtenden Voraussetzungen finden Sie in unseren Beiträgen zu Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.
Die Beweislast für einen Arztfehler liegt grundsätzlich beim betroffenen Patienten. Dieser hat zweifelsfrei nachzuweisen, dass der Arztfehler durch den behandelnden Arzt oder anderes medizinisches Personal begangen wurde und in der Folge zu einer Beeinträchtigung oder Verschlechterung seines Gesundheitszustandes führte.
Als Nachweis ist dabei ein Gutachten durch einen fachkundigen Sachverständigen unerlässlich, da dieser den Arztfehler unter Beachtung aller ärztlichen Haupt- und Nebenpflichten sowie medizinischer Standards umfassend prüfen und nachweisen kann. So werden bei der Erstellung eines Gutachtens neben dem allgemeinen medizinischen Wissens- und Ausbildungsstand auch übliche Behandlungsmethoden und ein Abgleich mit den Behandlungsunterlagen sowie dem tatsächlichen Gesundheitszustand des Patienten einbezogen.
In Ausnahmefällen kann es allerdings auch zu einer Beweislastumkehr kommen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn eine mangelhafte oder fehlende Behandlungsdokumentation die Beweisführung des Patienten erschwert. Dann muss die Gegenseite nachweisen, dass kein Arztfehler vorliegt oder dieser zumindest nicht die Gesundheit des Patienten beeinträchtigte. Auch ein grober und objektiv wenig nachvollziehbarer Arztfehler kann eine Beweislastumkehr bedingen. Wenn u. a. medizinische Standardmethoden nicht angewendet werden, eindeutige Symptome verkannt wurden oder wenn aufgrund von Fehlorganisation eine unqualifizierte Person eine Behandlung übernahm, ist das medizinische Personal in der Beweispflicht.
Zweifelsfreie Beweisführung & Dokumentation:
Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Arztfehler müssen erhebliche Dokumentations- und Beweispflichten erfüllt werden. Ein auf Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler kann in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass der Arztfehler, dessen gesundheitliche Auswirkungen und die Schuldfrage zweifelsfrei nachgewiesen werden können.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz nach einem Arztfehler verjähren gemäß § 195 BGB nach 3 Jahren, wobei die Frist am Ende des Jahres beginnt, in welchem der geschädigte Patient vom Arztfehler und dessen gesundheitlichen Folgen erfahren hat.
Beispiel: Im Oktober 2017 wird bei einer Operation eine chirurgische Klemme im Brustkorb eines Patienten vergessen, die anschließend erhebliche Schäden an Lunge und Herz verursachte. Der Arztfehler wird allerdings erst im darauffolgenden Jahr bekannt. Somit beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021.
Sobald Verhandlungen über eine mögliche Entschädigung zwischen dem geschädigten Patienten und der Gegenseite (Arzt, Krankenhaus oder deren Haftpflichtversicherung) begonnen wurden, wird die Verjährung für diese medizinrechtlichen Ansprüche gehemmt – ein etwaiger Anspruch kann in dieser Zeit nicht verjähren, zudem setzt sich diese Hemmung bis drei Monate nach Ende der Verhandlungen fort.
Unabhängig jeglicher Hemmungen und Verzögerungen der Verjährungsfrist verjähren gemäß § 199 BGB jegliche Ansprüche auf Entschädigung bei einem Arztfehler nach 30 Jahren.
Ausführlichere Informationen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen und welche Sonderregelungen es hier gibt, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Verjährung Schadensersatz.
Sollte ein Arztfehler und dessen gesundheitliche Folgen zweifelsfrei nachweisbar sein, steht dem geschädigten Patienten gemäß § 823 BGB neben Schmerzensgeld ggf. auch Schadensersatz zu. Welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen und wie hoch eine etwaige Entschädigung ausfallen kann, erklären wir Ihnen jetzt.
Bei immateriellen Schädigungen wie Verletzungen, Entstellungen oder Langzeitschäden nach einem Arztfehler können betroffene Patienten einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. Ein solcher Anspruch wird allerdings nur bei erheblichen und langfristigen Verletzungen begründet. Die genaue Höhe eines etwaigen Schmerzensgeldes ist neben den erlittenen Schäden und den damit verbundenen Folgen auch von verschiedenen anderen Faktoren abhängig wie
Eine pauschale Aussage über die Höhe von Schmerzensgeld nach einem Arztfehler lässt sich also nicht treffen – diese muss unter Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls bestimmt werden.
Für die Berechnung einer konkreten Schmerzensgeldsumme wird auf sogenannte Schmerzensgeldtabellen zurückgegriffen. Diese stellen eine Übersicht über verschiedene Urteile deutscher Gerichte zum Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden dar und können als erste Orientierung bei dessen Berechnung herangezogen werden.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einige Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Arztfehler zusammengestellt:
Sachverhalt |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Verabreichung eines unverträglichen Medikaments trotz bekannter Allergie |
250 Euro |
AG Neubrandenburg, 2011 |
Unzureichende Risikoaufklärung vor Handoperation |
1.500 Euro |
OLG München, 2011 |
Zahnprothetische Versorgung trotz unzureichender Aufklärung der Patientin, Beschwerden bei der Nahrungsaufnahme, überempfindliche Zähne |
6.000 Euro |
OLG Hamm, 2016 |
Arzt übersieht Zerrung des Handgelenks sowie Bänderriss |
10.000 Euro |
OLG Karlsruhe, 2007 |
Verletzung der Speiseröhre bei Bandscheiben-OP, dauerhafte Schluckbeschwerden |
20.000 Euro |
OLG Hamm 2015 |
Amputation einer Hand nach unnötiger Nervendurchtrennung |
40.000 Euro |
OLG Hamm, 2013 |
Erblindung eines Kleinkindes nach unterlassener Überweisung zum Augenarzt |
90.000 Euro, monatliche Rente i. H. v. 290 Euro |
OLG Karlsruhe, 2007 |
Mehrere Operationen, verschiedene Chemotherapien und Tod nach zweijährigem Leidensweg, weil Arzt Darmkrebserkrankung übersehen hat |
100.000 Euro |
OLG Braunschweig, 2010 |
Patient wird zum schweren Pflegefall nach Diagnosefehler Spannungskopfschmerzen |
200.000 Euro Schmerzensgeld, 45.000 Euro Schadensersatz |
OLG Hamm, 2012 |
Querschnittslähmung durch fehlerhafte Operation |
220.000 Euro |
OLG Hamm, 2004 |
Schwerstbehindertes Baby nach zu spätem Kaiserschnitt |
600.000 Euro |
OLG Jena, 2009 |
Geistige und körperliche Behinderung (100 %) eines Neugeborenen nach zu spät eingeleiteter Geburt |
700.000 Euro |
OLG Frankfurt, 2014 |
Ausführlichere Informationen zu den von deutschen Gerichten in der Vergangenheit zugesprochenen Schmerzensgeldern bei verschiedenen immateriellen Schäden finden Sie in unserem umfassenden Beitrag zur Schmerzensgeldtabelle. Wie hoch Schmerzensgeld in diesen und ähnlichen Fällen ausfallen und wie es juristisch durchgesetzt werden kann, erklären wir Ihnen in unserem ausführlichen Beitrag zum Schmerzensgeldanspruch. Wie Sie sich bei Fehlern des medizinischen Personals von Arztpraxen oder Krankenhäusern wehren können, erläutern wir Ihnen in unseren Beiträgen zu den Schwerpunkten Arzt verklagen, Zahnarzt verklagen und Krankenhaus verklagen.
Oftmals kann für von Arztfehlern betroffene Patienten auch ein Anspruch auf Schadensersatz für die materiellen Schäden bestehen, die in diesem Zusammenhang entstanden sind. Dessen Höhe wird anhand der entstandenen Aufwendungen und Kosten berechnet. Für die folgenden Schadenspositionen lässt sich so u. a. Schadensersatz geltend machen:
Um eine Entschädigung nach einem Arztfehler zu bekommen, bietet sich zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite – dem Arzt, dem Krankenhaus oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung – an. Verweigert die Gegenseite eine Entschädigung und scheitert damit eine außergerichtliche Einigung, lässt sich diese gerichtlich durchsetzen.
Welche Voraussetzungen mit einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz nach einem Arztfehler verbunden sind und welche Schrittfolge dabei eingehalten werden kann, erläutern wir Ihnen in diesem Kapitel.
Soll eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite erreicht werden, kann man dieser zunächst eine schriftliche Forderung zukommen assen. Dieses formlose Anschreiben sollte u. a. folgende Angaben enthalten:
✓ Anschrift des geschädigten Patienten & des schädigenden Arztes bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung,
✓ Einschätzung & Begründung einer angemessenen Entschädigung,
✓ Fristsetzung.
Um den Anspruch zweifelsfrei nachweisen zu können und somit die Forderung nach Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz abzusichern, können dem Anschreiben zudem alle relevanten Dokumente beigefügt werden, die den Arztfehler und daraus resultierende Schäden und Kosten zweifelsfrei nachweisen. Dafür können u. a. folgende Dokumente infrage kommen:
✓ Behandlungsakten,
✓ ärztliche Dokumentation der Gesundheitsschäden,
✓ Belege für mögliche Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte & Therapiemaßnahmen,
✓ Sachverständigen-Gutachten zum Arztfehler & dessen Folgen,
✓ psychologische Gutachten.
Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, kann man sich an die Schlichtungsstelle des betreffenden Krankenhauses oder verschiedene deutschlandweit tätige medizinische Beratungs- und Schlichtungsstellen wie den Deutschen Patientenschutzbund, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, die Ärztekammern und jede gesetzliche Krankenversicherung wenden. Diese prüfen den Arztfehler und bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung.
Ausführlichere Informationen zur außergerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz, damit verbundenen Anforderungen und Kosten finden Sie in unseren Beiträgen zu den Schwerpunkten Schmerzensgeld beantragen und Schadensersatz geltend machen.
Scheitert der Versuch einer direkten Einigung mit der Gegnerseite und führt auch eine Schlichtung nicht zum gewünschten Erfolg, kann ein möglicher Anspruch auf eine Entschädigung nach einem Arztfehler auch gerichtlich durchgesetzt werden. Ein solcher Arztfehlerprozess läuft dann meist wie folgt ab:
Nicht selten sind Patienten, die nach einem Arztfehler eine Entschädigung erhalten wollen, mit verschiedenen Hürden im Rahmen der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz konfrontiert. So kann die Forderung nach einer Entschädigung von der Gegenseite als zu hoch oder unbegründet zurückgewiesen, die gesundheitlichen Folgen nach einem Arztfehler angezweifelt oder die Dokumentation als mangelhaft abgelehnt werden. Zumeist kann dies für betroffene Patienten neben dem an sich schon anstrengenden Heilungsprozess zusätzliche emotionale Belastungen bedeuten.
Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht kann hier Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass der Arztfehler und dessen medizinische Folgen rechtssicher dokumentiert und die Entschädigung korrekt berechnet werden. Mithilfe der passenden juristischen Strategie kann er zudem gewährleisten, dass Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz nach einem Arztfehler schnell und unkompliziert durchgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang kann ein Anwalt u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
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Wollen von einem Arztfehler betroffene Patienten ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen, kann dies Anwalts- und Gerichtskosten auslösen. Diese sind dann abhängig vom Streitwert – also der geforderten Entschädigung – und sind als anerkannte Schadensposition bei erfolgreicher Durchsetzung von der Gegenseite zu übernehmen.
Mit welchen Anwalts- und Gerichtskosten dabei zu rechnen ist, wie diese Kosten konkret berechnet werden und welche Möglichkeiten der Kostenübernahmen bestehen, erläutern wir Ihnen jetzt.
Auch bei einer außergerichtlichen Einigung können Kosten für z. B. die Anreise von Zeugen und Gutachten von Sachverständigen zum Nachweis des Arztfehlers und seiner gesundheitlichen Folgen anfallen. Wenn in diesem Zusammenhang zudem ein Anwalt hinzugezogen wird, wird dessen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und kann dann folgende Kostenstellen enthalten:
Bei verschiedenen Streitwerten könnten sich die Anwaltskosten dann wie folgt gestalten:
Streitwert bis … |
Anwaltskosten |
500 € |
126,00 € |
2.000 € |
420,00 € |
4.000 € |
705,60 € |
Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Als Alternative zu einer Vergütung des Anwalts auf Grundlage des RVG kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis abgeschlossen werden, bei der der Anwalt seine erbrachte Leistung auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abrechnet.
Sofern ein Arztfehlerprozess angestrengt wird, löst dieser Gerichtskosten aus, die sich aus Gebühren für die Gerichtstätigkeit und Auslagen zusammensetzen. Zu Letzteren zählen z. B. Kosten für
Auch diese Gerichtskosten werden nach dem Streitwert berechnet. Wird ein Anwalt hinzugezogen, so löst auch dieser Kosten aus und kann gemäß RVG folgende Kostenstellen in Rechnung stellen:
Bei verschiedenen Streitwerten können sich Anwalts- und Gerichtskosten, die mit einem Arztfehlerprozess verbunden sind, wie folgt gestalten:
Streitwert bis … |
Anwalts- und Gerichtskosten |
500 € |
192,50 € |
2.000 € |
614,00 € |
4.000 € |
1009,00 € |
Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Die mit der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen nach einem Arztfehler verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten können auf unterschiedliche Art finanziert und sogar vollständig übernommen werden:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung nach einem Arztfehler die Anwalts- und Gerichtskosten für die Durchsetzung Ihres Anspruchs abdeckt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Führt ein Arztfehler zu einer wesentlichen Verschlechterung der Gesundheit des Patientens, besitzt dieser einen Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz. Die gegnerische Seite kann diesen allerdings nicht anerkennen, was nicht selten zu langwierigen und belastenden Verhandlungen über eine mögliche Entschädigung führen kann – im schlimmsten Fall muss dann eine Klage eingereicht werden, weil die Gegenseite den Arztfehler nicht als Ursache für die gesundheitlichen Schäden anerkennt oder die Dokumentation anzweifelt. Ein Anwalt kann Sie hier unterstützen.
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