Kommt es bei Patienten aufgrund eines Befunderhebungsfehlers nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, besteht ggf. ein Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz. In der Regel müssen Patienten den Zusammenhang zwischen der fehlerhaften Befunderhebung und ihren Gesundheitsschäden beweisen.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Erhebt ein behandelnder Arzt oder anderes medizinisches Personal Befunde nicht oder nur unzureichend, liegt ein Befunderhebungsfehler vor. Kommt es in der Folge nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten, kann dieser einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz geltend machen.
Diese Ansprüche lassen sich über eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite durchsetzen oder einklagen.
Bei erfolgreicher gerichtlicher Durchsetzung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Befunderhebungsfehler muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Unter folgenden Voraussetzungen besteht für Patienten nach einem Befunderhebungsfehler ein Anspruch Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz:
Für Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Befunderhebungsfehler muss unbedingt nachgewiesen werden, dass
Grundsätzlich trägt der Patient die volle Beweislast. Das bedeutet, er muss nachweisen, dass ein Kunstfehler des Arztes die Ursache seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist.
Bei einem Befunderhebungsfehler bestehen hohe Anforderungen an den Patienten, was die Beweis- und Dokumentationspflichten betrifft. Ein Anwalt weiß, worauf es ankommt.
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In einigen Fällen kann es jedoch zur sogenannten Beweislastumkehr kommen. Dann liegt die Beweispflicht nicht mehr beim Patienten, sondern beim behandelnden Arzt bzw. dem Krankenhaus. Folgende Fälle sind hier u. a. denkbar:
Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz lässt sich nach einem Befunderhebungsfehler laut § 195 BGB nur innerhalb von 3 Jahren durchsetzen – danach verjährt ein möglicher Anspruch.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Diagnosefehler und gesundheitliche Schäden entstanden sind und der Patient Kenntnis von diesen Schäden erlangt hat.
Beispiel: Infolge eines Befunderhebungsfehlers kommt es im Dezember 2017 bei der Implantation einer Bandscheibenprothese zur Versteifung zweier Halswirbel. Nach zunächst teilweisem Ausfall einiger Muskelfunktionen kommt es erst im Januar 2019 zu einer kompletten Querschnittslähmung des Patienten. Hier beginnt die Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2019 und endet folglich am 31.12.2022.
Folgende Sonderregelungen gelten bezüglich der 3-jährigen Frist zur Verjährung von Schadensersatz:
Kein Anspruch besteht, wenn ein Patient durch sein Verhalten selbst maßgeblich zur Verschlechterung seines Gesundheitszustandes beigetragen hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er gegen den ärztlichen Rat handelt – z. B. die verordnete Bettruhe nicht einhält – oder sich nicht an die verordnete Medikation hält.
Die Höhe von Schmerzensgeld und Schadensersatz für einen Befunderhebungsfehler ist abhängig von verschiedenen Faktoren und lässt sich nur anhand des individuellen Einzelfalls bestimmen.
Einen Schmerzensgeldanspruch nach einem Befunderhebungsfehler begründen nur gesundheitliche Schäden, die erheblich und langfristig sind. Ein angemessenes Schmerzensgeld ist von den tatsächlichen Schäden sowie den damit verbundenen Folgen abhängig. Die Schmerzensgeldhöhe bemisst sich anhand folgender Faktoren:
Um ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Befunderhebungsfehler zu bestimmen, kann auf sogenannte Schmerzensgeldtabellen zurückgegriffen werden. Diese bieten einen Überblick über alle Entscheidungen deutscher Gerichte zu Schmerzensgeldern in ähnlichen Fällen – sind aber nicht verbindlich. Da das Gericht Schmerzensgeld immer am konkreten Einzelfall berechnet, gelten sie nur als erste Orientierungsgrundlage.
In der folgenden Schmerzensgeldtabelle haben wir Ihnen einige exemplarische Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Befunderhebungsfehler zusammengestellt:
Gesundheitliche Schäden |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Übersehene Gewebeentzündung im Analbereich |
22.000 € |
OLG Hamm, 2014 |
Hirnödem durch verkannte Malariaerkrankung |
45.000 € |
OLG Frankfurt (Main), 2017 |
Verlust von über 30 % des Sehvermögens, Folge-OPs & Gefahr völliger Erblindung |
80.000 € |
OLG Hamm, 2016 |
Übersehener Herzinfarkt |
100.000 € |
LG München, 2014 |
Gehirnblutung durch verkanntes Aneurysma |
200.000 € |
OLG Hamm, 2012 |
Beidseitiger Nierenverlust, Dialysepflicht & 54 OPs |
200.000 € |
OLG Hamm, 2015 |
Schwerbehinderung nach Sauerstoffunterversorgung bei der Geburt |
350.000 € |
OLG Bamberg, 2016 |
Querschnittslähmung nach HWS-OP |
400.000 € |
OLG Hamm, 2017 |
Oftmals kann nach einem Befunderhebungsfehler für Patienten auch ein Schadensersatzanspruch bestehen. Dieser soll alle materiellen Schäden ausgleichen, die dem Patienten aufgrund des Befunderhebungsfehlers entstanden sind. Dessen konkrete Berechnung berücksichtigt die dem Patienten entstandenen finanziellen Aufwendungen und Kosten.
Für folgende materielle Schäden können Patienten Schadensersatz geltend machen:
Wer als Patient nach einem Befunderhebungsfehler Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz geltend machen möchte, kann zunächst eine außergerichtliche Einigung mit dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus anstreben. Ist eine solche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, lässt sich die Entschädigung einklagen.
Für eine außergerichtliche Einigung über eine Entschädigung nach einem Befunderhebungsfehler wird eine schriftliche Forderung an die Gegenseite geschickt.
Informationen für das Forderungsschreiben:
✓ Adresse von Patient & gegnerischer Versicherung
✓ Daten von behandelndem Arzt & Krankenhaus
✓ Einschätzung & Begründung einer angemessenen Entschädigung
✓ Fristsetzung für die Auszahlung der Entschädigung
✓ Dokumentation der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behandlungsakten & Sachverständigengutachten
✓ Belege für mögliche Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte & Therapiemaßnahmen
Nicht selten scheitern Versuche einer außergerichtlichen Einigung. Patienten können sich an folgende Anlaufstellen wenden, um eine Schlichtung zu erreichen:
Ein Schlichtungsverfahren dauert in der Regel 2 Jahre. Der Anspruch auf eine Entschädigung lässt sich aber auch gerichtlich durchsetzen.
Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, können Patienten Schmerzensgeld einklagen oder Schadensersatzklage erheben. Dabei ist folgende Schrittfolge einzuhalten:
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Die Durchsetzung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Befunderhebungsfehlers kann mit verschiedenen Kosten verbunden sein. Dabei handelt es sich allerdings um anerkannte Schadenspositionen, welche die gegnerische Seite tragen muss, sollte die Durchsetzung erfolgreich verlaufen.
Beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite können neben z. B. Sachverständigenkosten oder Fahrtkosten für Zeugen auch Anwaltskosten entstehen, sofern Patienten in diesem Zusammenhang juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Die Anwaltskosten berechnen sich auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und sind stets abhängig vom Streitwert – also der konkreten Entschädigungsforderung. Ein Anwalt kann im Rahmen der außergerichtlichen Durchsetzung so u. a. folgende Gebühren in Rechnung stellen:
In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen die Anwaltskosten bei unterschiedlichen Streitwerten exemplarisch zusammengestellt:
Streitwert |
Anwaltskosten |
500 € |
126,00 € |
2.000 € |
420,00 € |
4.000 € |
705,60 € |
Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Neben der Abrechnung auf Grundlage des RVG ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis mit dem Anwalt ist möglich.
Scheitert der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite, ist Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz für einen Befunderhebungsfehler einzuklagen. Auch eine Klage ist mit Kosten verbunden.
Diese Gerichtskosten setzen sich u. a. aus Gebühren für die Tätigkeit des Gerichts sowie Auslagen für Zeugenbefragungen, Gutachten, Sachverständige, Dolmetscher, Telekommunikation und Post zusammen und sind ebenfalls abhängig vom Streitwert.
Ziehen Patienten auch hier einen Anwalt hinzu, kann dieser u. a. folgende Kosten in Rechnung stellen:
In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen mögliche Anwalts- und Gerichtskosten exemplarisch zusammengestellt:
Streitwert |
Anwalts- und Gerichtskosten |
500 € |
192,50 € |
2.000 € |
614,00 € |
4.000 € |
1.009,00 € |
Hinweis: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Durch folgende Optionen können diese Anwalts- und Gerichtskosten reduziert bzw. finanziert werden:
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt? Ein advocado Partner-Anwalt stellt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Ob im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder im Falle einer Klage vor Gericht: Die gegnerische Seite könnte nach einem Befunderhebungsfehler die Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz ablehnen. Sie könnte die geforderte Entschädigungssumme, die Dokumentation der Schäden und deren Ursache oder den Nachweis des Arztfehlers infrage stellen.
Um eine Entschädigung erfolgreich durchzusetzen, kann die Unterstützung eines erfahrenen Patientenanwalts empfehlenswert sein. Ein Anwalt kennt die aktuelle Rechtssprechung und kann einen Befunderhebungsfehler kausal zweifelsfrei nachweisen.
Um den Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nicht zu gefährden, berechnet er eine angemessene Entschädigung und fordert diese mit juristischem Verhandlungsgeschick ein. Macht die Gegenseite Ihnen ein Angebot, überprüft ein Anwalt, ob die Summe angemessen und nicht zu gering ist.
Ein Anwalt kann Folgendes für Sie tun:
Wenn Ihrem Arzt ein Befunderhebungsfehler unterläuft, der für Sie neben gesundheitlichen Schäden auch finanzielle Mehrbelastungen bedeutet, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Um diesen und noch nicht absehbare Spät- oder Folgeschäden abzusichern, können Sie erst nach einer umfassenden rechtlichen Bewertung eines erfahrenen Anwalts für Arzthaftungsrecht mit dem behandelnden Arzt bzw. Krankenhaus sprechen oder eine Entschädigungsvereinbarung unterzeichnen.
Damit ein Anwalt den Befunderhebungsfehler bewerten kann, können Sie wie folgt vorgehen:
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Interpretiert ein Arzt medizinische Befunde falsch oder übersieht relevante Aspekte, liegt ein Befunderhebungsfehler vor.
Führt der Befunderhebungsfehler nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Patienten, können diese Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach dem Ausmaß des Gesundheitsschadens.
Als Patient müssen Sie beweisen, dass der Fehler der Befunderhebung die Ursache für Ihren Gesundheitsschaden ist – nur in seltenen Fällen trägt das medizinische Personal die Beweislast.
Können Sie eine Entschädigung erfolgreich durchsetzen, muss die Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Viele Rechtsschutzversicherungen (RSV) decken zudem das Medizinrecht ab. Wer keine RSV hat und nur über wenig Einkommen verfügt, kann bei Gericht unter Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse Prozesskostenhilfe beantragen. Bei guten Erfolgschancen lässt sich der Prozess mithilfe einer Prozesskostenfinanzierung durch einen Dienstleister finanzieren.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.