Erfolgen Behandlungen nicht gemäß medizinischer Standards und verursachen Gesundheitsbeschwerden, liegt ein Behandlungsfehler vor. Betroffene Patienten haben einen Entschädigungsanspruch, wenn sie den Behandlungsfehler als Schadensursache nachweisen können. Dann lassen sich Schmerzensgeld und Schadensersatz außergerichtlich verhandeln oder vor Gericht einklagen.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Der Gesetzgeber verpflichtet Ärzte, Pfleger, Hebammen, Krankenschwestern, Heilpraktiker, Therapeuten und andere im Gesundheitswesen Tätige mit dem Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) zur fachgerechten Behandlung der Patienten.
Wenn die Behandelnden gegen verbindliche medizinische Standards oder ärztliche Pflichten verstoßen und Gesundheitsbeschwerden beim Patienten verursachen, liegt ein Behandlungsfehler vor. Umgangssprachlich bezeichnet man Fehlbehandlungen als Kunstfehler, weil die Behandlung nicht den „Regeln ärztlicher Kunst“ entspricht.
Behandlungsfehler können oft medizinischen Charakters – z. B. wenn ein Arzt erforderliche Behandlungsmaßnahmen unterlässt (= Behandlungsfehler durch Unterlassen) – sein, aber auch bei der Verwendung technischer Geräte passieren.
Deshalb lassen sich verschiedene Arten von Behandlungsfehlern unterscheiden:
Sie vermuten, dass Ihrem Arzt oder dem medizinischen Personal ein Behandlungsfehler unterlaufen ist und möchten sich über mögliche Handlungsoptionen informieren? advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Arzthaftungsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Nicht jede Fehlbehandlung rechtfertigt eine Entschädigung.
In folgenden Fällen liegt kein Behandlungsfehler vor:
Wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein, können Sie relevante Beweise sichern, Ihre Patientenrechte wahrnehmen und Ihren Verdacht auf Missachtung ärztlicher Pflichten durch einen Anwalt prüfen lassen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler schätzt rechtssicher ein, ob Ihre Patientenakte als Nachweis ausreicht, um den Behandlungsfehler nachzuweisen oder ob Sie zusätzlich weitere Maßnahmen ergreifen sollten wie z. B.
Gemäß § 630g BGB ist jeder Arzt ist zur Dokumentation der einzelnen Behandlungsschritte verpflichtet. Um den Behandlungsfehler als Ursache Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nachzuweisen, kann es deshalb aus folgenden Gründen entscheidend sein, Ihre Krankenunterlagen zu sichern:
Gleichzeitig haben Patienten das Recht, ihre Krankenunterlagen einzusehen oder auf eigene Kosten Kopien anzufertigen. Im Falle eines Behandlungsfehlers mit Todesfolge dürfen Angehörige Einsicht in die Akte des Verstorbenen nehmen.
Es kann sinnvoll sein, ein präzises Gedächtnisprotokoll der Behandlung zu erstellen. Als wichtiges Beweisstück gibt es Aufschluss über:
Patienten dürfen Arzt und Behandlungsort frei wählen und bei Bedarf wechseln. Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, kann es ratsam sein, den Verdacht durch einen zweiten Mediziner einschätzen zu lassen. Ein klärendes Gespräch gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um anschließend einen Juristen aufzusuchen.
Denn ein Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler
Die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Arztes oder des Krankenhauses zahlt Ihre Entschädigung. Einige Versicherer könnten versuchen, einen Arzthaftungsprozess zu vermeiden, indem sie Ihnen eine einmalige Abfindung zahlen, wenn Sie im Gegenzug auf sämtliche Entschädigungsansprüche verzichten. Allerdings fallen solche Angebote deutlich niedriger aus als das, was Ihnen tatsächlich zusteht.
Wer vorschnell einen Vertrag über die Abfindung seines Schadens unterschreibt, kann große Nachteile erleiden und geht morgen vielleicht leer aus. Wenn nämlich später (nach Abschluss des Vergleiches) Folgeschäden auftreten, können diese nicht mehr geltend gemacht werden.
Sobald Sie einen Strafantrag stellen, leiten Polizei und Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung des Behandelnden ein. Kommt es zum Strafverfahren, findet i. d. R. zeitgleich kein zivilrechtlicher Prozess zum Erhalt einer Entschädigung statt. Um Ihre Zukunft finanziell abzusichern und zeitnah eine Entschädigung zu erhalten, kann es ratsam sein, wenn Sie von einer Strafanzeige absehen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Sind Patienten von einem Behandlungsfehler betroffenen, besteht gegenüber dem Behandelnden ein Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch, wenn
Der Patient trägt die volle Beweislast – d. h. er muss den Zusammenhang zwischen seinen gesundheitlichen Beschwerden und dem Behandlungsfehler des Arztes, Psychologen oder des medizinischen Personals nachweisen.
Für juristische bzw. medizinische Laien kann es jedoch nicht einfach sein zu beurteilen bzw. zu beweisen, dass es sich um einen Behandlungsfehler und nicht etwa um eine unvermeidliche Komplikation handelt.
Ein Anwalt kann dabei helfen, den Behandlungsfehler nachzuweisen, indem er Ihre Behandlungsunterlagen sichtet oder ein medizinisches Gutachten beauftragt. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Ist der Behandlungsfehler besonders schwerwiegend, kehrt sich die Beweislast zugunsten des Patienten um: Der Behandelnde muss dann belegen, dass er trotz fehlerhafter Behandlung des Patienten keinen Fehler verschuldet hat.
Es kommt zur Beweislastumkehr, wenn
Grundsätzlich zahlt die Berufshaftpflichtversicherung des Behandelnden das Schmerzensgeld oder Schadensersatz für gesetzlich versicherte Patienten im Falle einer fehlerhaften, stationären Behandlung im Krankenhaus.
Wenn hingegen Einzelpersonen – Arzt, Chirurg, Psychologe usw. – persönliches Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, haftet der Behandelnde selbst. Haben mehrere Personen Schuld an der fehlerhaften Behandlungsmaßnahme, ist es möglich, gegen die gesamte Einrichtung vorzugehen, und z. B. das Krankenhaus zu verklagen.
Bei stationärer Behandlung von Privatpatienten haftet ein Arzt aufgrund des persönlichen Behandlungsvertrages nicht nur für seine eigenen Behandlungsfehler, sondern auch für jegliche Fehler seiner Mitarbeiter.
Um eine Entschädigung zu erhalten, muss der geschädigte Patient binnen 3 Jahren den Behandlungsfehler nachweisen – nach Fristablauf sind sämtliche Ansprüche auf eine Entschädigung gegenüber dem Behandelnden verjährt.
Beispiel zur Verjährungsfrist von Behandlungsfehlern:
Eine Frau wird 2020 mit starken Wehen ins Krankenhaus eingeliefert. Ihr Baby kommt mit einem Notkaiserschnitt zur Welt. Bei einer Untersuchung im März 2021 stellt der Kinderarzt einen Hirnschaden fest. Ursache ist der zu spät eingeleitete Kaiserschnitt. Die Verjährungsfrist beginnt demnach am 31.12.2021 und endet am 31.12.2024.
Tipp: Häufig sind die Auswirkungen eines Behandlungsfehlers nicht vollständig abzusehen. Es kann deshalb ratsam sei, beim zuständigen Gericht einen Feststellungsantrag zu stellen. Denn damit verlängert sich die Verjährungsfrist auch für zukünftige Schäden auf 30 Jahre.
Ein Behandlungsfehler kann neben Gesundheitsschäden auch dramatische finanzielle Auswirkungen auf das Leben des geschädigten Patienten haben, weil den Betroffenen neben psychischen Belastungen auch zusätzliche Kosten für Pflege, Hilfsmittel, Therapien und Medikamente entstehen. Um negative Konsequenzen zu kompensieren, besteht ein Anspruch auf
Die Höhe Ihres Schmerzensgeldes nach einem Behandlungsfehler ist abhängig von den folgenden Faktoren:
Bei der Bestimmung einer angemessenen Schmerzensgeldhöhe hilft die sog. Schmerzensgeldtabelle für Behandlungsfehler. Sie listet Gerichtsurteile und die zugesprochenen Entschädigungen auf.
Die folgende Übersicht dient nur als erste Orientierung, denn die angemessene Entschädigung bemisst sich stets anhand individueller Umstände:
Behandlungsfehler |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Medikament trotz bekannter Allergie verabreicht (= Therapiefehler) |
250 € |
AG Neubrandenburg 2011 |
Nicht entfernter Operationsfaden |
5.000 € |
OLG Frankfurt a. M. 2002 |
Druckgeschwür durch Wundliegen eines Bettlägrigen |
7.500 € |
OLG Frankfurt a. M. 2015 |
Narkosefehler verursacht mehrtägiges Koma und führt zum Tod des Patienten |
20.000 € |
LG Bochum 2010 |
Erblindung nach zu später Überweisung an Spezialisten |
90.000 € |
OLG Karlsruhe 2007 |
Entfernung der Vagina bei intersexueller Patientin |
100.000 € |
LG Köln 2009 |
Gehirnblutung durch verkanntes Aneurysma |
200.000 € |
OLG Hamm 2012 |
Patient wird zum Pflegefall nach der Fehldiagnose „Kopfschmerzen“ |
200.000 € + 45.000 € |
OLG Hamm 2012 |
Schwerste HWS-Distorsion: Wachkoma, künstliche Ernährung und Pflegebedürftigkeit, Arzt war alkoholisiert |
500.000 € |
OLG Oldenburg 2014 |
Völlige Behinderung eines Neugeborenen wegen zu spät eingeleiteter Geburt |
700.000 € |
OLG Oldenburg 2014 |
Verstirbt ein Patient infolge eines Behandlungsfehler, steht den Hinterbliebenen ein Schmerzensgeld wegen Körperverletzung zu.
Haben die Angehörigen selbst Psychosen, Neurosen, schwere Depressionen oder Angstzustände erlitten, steht ihnen ein Schmerzensgeld aufgrund von Schockschäden zu. Dafür müssen Betroffene den Zusammenhang zwischen ihren psychischen Beeinträchtigungen und dem Behandlungsfehler nachweisen.
Ein Behandlungsfehler mit Todesfolge führt nicht zur Zahlung einer Entschädigung, wenn der Tod sofort eintrat oder der Patient empfindungslos war.
Betroffene Patienten haben auch einen Schadensersatzanspruch für folgende Schäden nach einem Behandlungsfehler:
Auch die Krankenkassen dürfen für Behandlungsfehler Schadensersatz geltend machen, wenn sie die zusätzlichen Behandlungskosten tragen.
Dazu beauftragt die Krankenkasse beim Medizinischen Dienst (MDK) ein unabhängiges Gutachten. Bestätigt das MDK-Gutachten eine Fehlbehandlung, geht die Krankenkasse in einem Regressverfahren selbstständig gegen den Arzt vor.
Um nach einem Behandlungsfehler eine Entschädigung zu erhalten, bestehen zwei Möglichkeiten:
Es kann sich empfehlen, zunächst eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite anzustreben. Denn bei Verhandlungserfolg erhalten Sie zeitnah eine Entschädigung. Damit ist ein außergerichtliches Vorgehen gegen den Behandelnden in jedem Fall schneller als ein Gerichtsverfahren.
Viele Patienten setzen schon während der außergerichtlichen Verhandlungen auf anwaltlichen Beistand, um ihre Erfolgschancen zu maximieren.
Denn ein Anwalt übernimmt die komplizierte Beweisführung und tritt der Versicherung auf Augenhöhe gegenüber. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie kann er Gegenargumente abwehren und zeitnah eine außergerichtliche Einigung erzielen.
Bleiben die außergerichtlichen Einigungsversuche erfolglos, können Patienten Schmerzensgeld einklagen oder Schadensersatzklage einreichen, um ihren Entschädigungsanspruch vor Gericht geltend zu machen.
Das Klageverfahren verläuft wie folgt:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Es ist möglich, Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen – kann aber schwierig sein. Außerdem besteht womöglich Anwaltszwang. Denn die Entschädigungssummen für Behandlungsfehler in den Bereichen Geburtsmedizin, Chirurgie und Orthopädie können sehr hoch sein.
Ab einem Streitwert von über 5.000 € herrscht Anwaltszwang. Der Fall wird vor dann vor dem Landgericht verhandelt, wo Sie sich juristisch vertreten lassen müssen.
Des Weiteren könnte die Gegenseite die Zahlung verweigern einer Entschädigung nach einem Behandlungsfehler, weil sie die geforderte Entschädigung, die Schadensdokumentation oder den Nachweis anzweifelt.
Um Ihren Anspruch vor taktischen Manövern zu schützen, kann ein Anwalt helfen. Ob außergerichtlich oder im Klageverfahren: Ein Anwalt unternimmt die notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Arzt, Krankenhaus und Versicherung.
Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht kann:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Ziehen betroffene Patienten einen Anwalt hinzu, um ihr Vorgehen rechtlich abzusichern, fallen Anwaltskosten an. Die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich anhand der Höhe der geforderten Entschädigung (= Streitwert) und sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) definiert.
Machen Sie nach einem Behandlungsfehler erfolgreich eine Entschädigung geltend, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, welche Kosten bei außergerichtlicher Einigung entstehen:
Streitwert in Euro |
Anwaltshonorar in Euro (gerundet) |
5.000 |
1.033 |
10.000 |
1.883 |
50.000 |
3.899 |
100.000 |
5.032 |
200.000 |
6.731 |
500.000 |
10.730 |
Lässt sich die Gegenseite zu keiner außergerichtlichen Einigung bewegen, besteht die Möglichkeit, das Krankenhaus oder den Arzt zu verklagen. Bei gerichtlicher Durchsetzung entstehen neben Anwalts- auch Gerichtskosten.
Die folgende Übersicht zeigt Beispiele für folgenden Fall: Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, aber mit anwaltlicher Unterstützung gewinnt der geschädigte Patient den Arzthaftungsprozess in erster Instanz durch Urteilsspruch.
Streitwert |
Gerichtskosten |
Anwaltshonorar |
5.000,00 € |
146,00 € |
1.282,55 € |
10.000,00 € |
241,00 € |
2.321,87 € |
50.000,00 € |
546,00 € |
4.787,69 € |
200.000,00 € |
1.746,00 € |
8.252,08 € |
Wenn Sie Ihre Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst im Voraus zahlen können, bestehen 4 Möglichkeiten, um eine Kostenübernahme zu erreichen:
I. Gegenseite trägt Kosten: Wenn Sie erfolgreich eine Entschädigung für einen Behandlungsfehler durchsetzen, trägt die Gegenseite sämtliche Kosten.
II. Rechtsschutzversicherung: Viele Policen übernehmen nach erfolgreicher Deckungszusage Ihre Kosten, wenn Sie eine Entschädigung nach einem Behandlungsfehler durchsetzen.
III. Prozesskostenhilfe: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit ist eine Finanzierung über eine Prozesskostenhilfe möglich. Wird dem Antrag stattgegeben, übernimmt die Gerichtskasse sämtliche Kosten – entweder als Vollzuschuss oder als Darlehen mit Ratenzahlungsvereinbarung.
IV. Prozessfinanzierung: Wenn gute Erfolgsaussichten bestehen und ein Mindeststreitwert überschritten wird, ist eine Prozessfinanzierung über einen Dienstleister möglich. Bei positiver Einschätzung übernimmt dieser sämtliche Kosten, die Ihnen entstehen und erhält im Gegenzug bei Erfolg einen Teil Ihrer Entschädigung.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte oder anderweitiges behandelndes Personal medizinische Standards verletzen und einem Patienten dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht.
Führt nachweislich die falsche Behandlung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten, hat dieser einen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Die konkrete Entschädigungshöhe richtet sich nach dem Ausmaß des Gesundheitsschadens.
Patienten tragen die Beweislast. Sie müssen nachweisen, dass es eine Fehlbehandlung gab, sie einen Gesundheitsschaden davongetragen haben und dass die Fehlbehandlung Ursache dafür ist. Bei sehr groben Verletzungen medizinischer Standards trägt der behandelnde Arzt die Beweislast.
Um möglichst schnell eine Entschädigung zu erhalten, können Geschädigte versuchen, mit der Versicherung des Behandlers außergerichtlich eine angemessene Summe auszuhandeln. Einige Versicherungen versuchen jedoch, durch eine einmalige Abfindungssumme die Kosten zu drücken. Lässt sich keine außergerichtliche Einigung erzielen, können Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtlich einklagen.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.