Interpretieren Ärzte Befunde falsch und ergreifen infolgedessen nicht die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen, spricht man von einem Diagnosefehler bzw. Diagnoseirrtum. Erfolgt trotz Fehldiagnose eine fachgerechte (unschädliche) Patientenbehandlung, ist der Fehler vertretbar und eine Arzthaftung unbegründet. Wenn Mediziner jedoch bei der Diagnoseerstellung medizinische Standards oder Sorgfaltspflichten missachten und dem Patienten damit gesundheitlich schaden, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Wenn ein Arzt die Befunde eines Patienten falsch interpretiert und deswegen nicht die notwendige Behandlungsmaßnahmen ergreift, liegt ein Diagnoseirrtum vor.
Erfolgt die Behandlung trotzdem entsprechend der allgemeinen medizinischen Standards und hat keine negativen Auswirkungen auf den Patienten, begründet der Diagnoseirrtum keine Arzthaftung und keinen Entschädigungsanspruch.
► Ein Gynäkologe setzt seiner Patientin eine Spirale ein, doch 2 Jahre später wird sie schwanger und bringt eine Tochter zur Welt.
► Frau M hat eine seltene Anomalie (doppelte Anlage von Vagina und Uterus), welche der Gynäkologe übersehen hatte. Frau M möchte nun ihren Arzt verklagen.
► Da der Gynäkologe Frau M entsprechend des medizinischen Standards behandelte, verneint das OLG einen Arztfehler.
Nicht jede falsche Diagnose stellt somit auch einen Behandlungsfehler dar, der zur Arzthaftung und Zahlung einer Entschädigung führt. Sobald der Arzt bzw. sein medizinisches Personal die allgemein anerkannten medizinischen Standards oder die ärztlichen Sorgfaltspflichten missachten und den Gesundheitszustand des Patienten massiv verschlechtern, handelt es sich um einen Diagnosefehler – betroffenen Patienten steht eine Entschädigung zu.
► Ein Elternpaar macht den Kinderarzt auf das Schielen ihres Babys aufmerksam, doch dieser entscheidet sich, zunächst abzuwarten.
► Die Eltern konsultieren einen Augenarzt, da der Kinderarzt das Schielen nicht behandelt. Der Facharzt überweist das Baby in eine Augenklinik. Er sieht die Ursache des Schielens in einem Retinoblastom (Tumorart). Die Augenklinik bestätigt seinen Verdacht und entfernt wegen drohender Metastasenbildung beide Augen.
► Das OLG verurteilt den Kinderarzt wegen eines groben Diagnosefehlers zu 90.000 € Schmerzensgeld, einer monatlichen Schmerzensgeld-Rente (260 €), 3.000 € Schadensersatz und verpflichtet ihn, auch für zukünftige Schäden aufzukommen.
Solange die Behandlung trotz falscher Diagnose ohne Komplikationen verläuft, kann es helfen, wenn der Patient genau abwägt, ob er gegen den Arzt vorgehen oder das Krankenhaus verklagen möchte.
Vom Diagnosefehler zu unterscheiden, ist der Befunderhebungsfehler: Hat der Arzt die notwendigen Befunde nicht oder nur unzureichend erhoben, spricht man von einem Befunderhebungsfehler.
Dieser führt zur Beweislasterleichterung zugunsten des Patienten. Handelte der Arzt grob fahrlässig, ist auch eine Strafanzeige möglich, damit Betroffene z. B. ein Schmerzensgeld bei Körperverletzung erhalten.
Ein Diagnosefehler kann für betroffene Patienten Konsequenzen haben: Neben immateriellen Schäden können zusätzliche Kosten für Hilfsmittel, erhöhten Pflegebedarf, Therapie und Medikamentenzuzahlungen entstehen. Zudem drohen finanzielle Einbußen durch Verdienstausfälle.
Um die negativen Konsequenzen einzudämmen, besteht gegenüber dem Behandelnden ein Entschädigungsanspruch:
Um Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld nach einem Diagnosefehler zu erhalten, müssen ausnahmslos die folgenden 3 Voraussetzungen erfüllt sein:
Liegt ein einfacher Diagnosefehler vor, ist der Patient beweispflichtig. Er muss nachweisen, dass die falsche Diagnose den Gesundheitsschaden verursacht hat.
Betroffene können dafür zunächst eine ärztliche Zweitmeinung einholen, um eine medizinische Einschätzung der Situation zu erhalten.
Um eine detaillierte Beweisführung und Dokumentation zu gewährleisten, kann sich juristischer Beistand hilfreich sein: Ein Anwalt für Behandlungsfehler beurteilt die medizinischen Gegebenheiten und schätzt ein, ob die Patientenakte als Nachweis der falschen Diagnose ausreicht oder ob weitere Maßnahmen wie die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen-Gutachtens notwendig sind.
Ist der Diagnosefehler besonders schwerwiegend, kehrt sich die Beweislast um: Der Arzt, das Krankenhaus bzw. deren Haftpflichtversicherung müssen nachweisen, dass sie mit ihrer Behandlung den Gesundheitsschaden ihres Patienten nicht verschuldet haben.
In folgenden Situationen tritt die Beweislastumkehr ein:
Der Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Diagnosefehler verjährt nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt immer am Ende des Jahres, in welchem der Patient Kenntnis vom Schaden erlangt.
► Im Dezember 2018 stellt ein Arzt eine falsche Diagnose, woraufhin er eine ungeeignete Medikation für die Erkrankung des Patienten wählt.
► Erst während der Nachbehandlungen im April 2019 stellt sich heraus, dass die medikamentöse Therapie die Organe des Patienten schwer schädigte, was eine Operation zur Behebung des Schadens nach sich zieht.
► Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2019 und endet am 31.12.2022.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Missachtet ein Patient die ärztlichen Anweisungen (Bettruhe, verordnete Medikation, Schonkost etc.) und verschlechtert durch sein Handeln den Gesundheitszustand, besteht trotz Diagnosefehler kein Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch.
Ärzte und medizinisches Personal sind zwar zur Behandlung verpflichtet, allerdings schulden sie ihren Patienten keinen Behandlungserfolg.
Treten während eines Eingriffs gewöhnliche Komplikationen auf oder bringt eine Behandlung nicht den gewünschten Erfolg, handelt es sich dabei nicht um einen Arztfehler.
Die Höhe der Entschädigung für einen Diagnosefehler ist abhängig von den konkreten Schäden und den durch sie hervorgerufenen Auswirkungen. Einfluss auf die Entschädigungshöhe haben u. a. die folgenden Faktoren:
Bei der Berechnung eines angemessenen Schmerzensgeldes hilft die sogenannte Schmerzensgeldtabelle. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Gerichtsurteilen zu Diagnosefehlern und den zugesprochenen Entschädigungszahlungen. Da sich Schmerzensgeld stets anhand der individuellen Umstände bemisst, dient die folgende Übersicht lediglich als erste Orientierung.
Sachverhalt |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Schockschaden mit Angstzuständen und monatelanger Todesangst nach falscher Diagnose Hodenkrebs |
2.500 € |
OLG Bamberg 2003 |
Starke Bauchfellentzündung nach verspätet diagnostizierter Blinddarmentzündung |
7.500 € |
OLG Oldenburg 2017 |
Patient hat zu 30 % verminderte Erwerbsfähigkeit, nachdem Facharzt eine Verrenkung übersieht |
10.000 € |
OLG Karlsruhe 2007 |
Erfordernis einer Chemotherapie und mehrerer operativer Eingriffe nach zu später Brustkrebsdiagnose |
20.000 € |
OLG Hamm 2013 |
Erblindung nach falscher Diagnose & zu später Überweisung an einen Augenarzt |
90.000 € |
OLG Karlsruhe 2007 |
Diverse Operationen, Chemotherapien und Tod nach 2-jährigem Leidensweg, weil der Arzt eine Darmkrebserkrankung übersieht |
100.000 € |
OLG Braunschweig 2010 |
Patient wird zum schweren Pflegefall nach Diagnosefehler Spannungskopfschmerzen |
200.000 € |
OLG Hamm 2012 |
Schwere, dauerhafte Hirnschädigung nach falscher Diagnose und zu spät eingeleiteter Therapie |
700.000 € |
LG Aachen 2011 |
Entstehen finanzielle Belastungen, steht den betroffenen Patienten gegebenenfalls neben Schmerzensgeld auch Schadensersatz für die falsche Diagnose zu:
► Auch die Krankenkassen dürfen für falsche Diagnosen Schadensersatz geltend machen, wenn sie die durch den Diagnosefehler notwendigen zusätzlichen Behandlungskosten zu tragen haben.
► Dazu beauftragt die Krankenkasse beim medizinischen Dienst (MDK) ein unabhängiges Gutachten. Bestätigt die Einschätzung des MDK den Diagnosefehler, geht die Krankenkasse in einem Regressverfahren eigenständig gegen den Arzt vor.
Wenn Sie vermuten, Opfer eines ärztlichen Diagnosefehlers zu sein, kann es helfen, wenn Sie relevante Beweise sichern und sich möglichst früh an einen Anwalt wenden.
Mit diesen 6 Sofortmaßnahmen können Sie verhindern, dass Ansprüche verfallen:
In einem Gedächtnisprotokoll beschreiben Patienten den Ablauf ihrer Behandlung so detailliert wie möglich. Im späteren Arzthaftungsprozess dient es als wichtiges Beweisstück, denn es gibt Aufschluss über:
Das Zusammentragen von medizinischen Informationen ist entscheidend, um den Diagnosefehler als Ursache Ihres Gesundheitsschadens nachzuweisen und wichtige Beweise für eine gerichtliche Auseinandersetzung zu sichern.
Ärzte sind verpflichtet, den Diagnose- und Behandlungsablauf, Nebenwirkungen, Eingriffe und sonstige Informationen in Ihren Krankenunterlagen festzuhalten (= Dokumentationspflicht).
Auf der anderen Seite hat jeder Patient nach § 630g BGB zu jeder Zeit das Recht auf Akteneinsicht und darf auf eigene Kosten Kopien seiner Unterlagen anfertigen. Verstirbt ein Patient, dürfen die Angehörigen Akteneinsicht beantragen.
Fehlt in der Akte die Dokumentation einer oder mehrerer medizinischer Behandlungsmaßnahmen, ist zugunsten des Patienten zu vermuten, dass eine entsprechende Behandlung nicht erfolgte.
Jeder Patient hat das Recht, den Arzt, das Krankenhaus oder sonstige medizinische Einrichtungen frei zu wählen und zu wechseln. Wenn Sie vermuten, dass dem behandelnden Arzt ein Diagnosefehler unterlaufen ist, können Sie Ihren Verdacht von einem anderen Mediziner bestätigen lassen.
Da die Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses die Entschädigung zahlt, kann es sein, dass die Versicherer die Entschädigungshöhe zu senken oder eine Auszahlung zu umgehen versuchen.
Daher kann es besonders im Medizin- und Arzthaftungsrecht ratsam sein, sich juristische Hilfe zu holen und auf die Expertise und Erfahrung eines Anwalts zu setzen.
Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht schätzt rechtssicher ein, ob ein Diagnosefehler vorliegt und in welcher Höhe ein Entschädigungsanspruch besteht. Darüber hinaus übernimmt er die komplizierte Beweisführung, um Ihre Entschädigung anschließend erfolgreich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Nach der Bestätigung Ihres Verdachts – sowohl durch die Zweitmeinung eines weiteren Arztes als auch durch Ihren Anwalt –, kann es ratsam sein, das Gespräch mit dem behandelnden Mediziner zu suchen.
Der Arzt ist zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet und muss Fehler zugeben (= ärztliche Auskunftspflicht). Zur rechtlichen Absicherung bietet es sich an, dass ein Bekannter oder Ihr Anwalt das Gespräch mit dem Arzt bezeugt.
Neben Ärzten und Anwälten stehen deutschlandweit Anlaufstellen zur Verfügung, die Patienten bei Verdacht auf einen Diagnosefehler unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:
Hat sich der Verdacht auf einen Diagnosefehler erhärtet, bietet Ihnen der Versicherer häufig eine Abfindung an, um einen Arzthaftungsprozess zu umgehen.
Wenn Ihnen jemand eine scheinbar hohe Geldsumme zur Abfindung Ihres Schadens anbietet, sollten Sie diese nicht ohne anwaltlichen Rat annehmen. Wenn Sie Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern geworden sind, haben Sie nämlich Anspruch auf Ersatz aller Schäden – auch der Schäden, an die Sie heute noch gar nicht denken.
Folgendes können Sie beachten, bevor Sie das Angebot annehmen:
Sie können das Angebot stattdessen zunächst von Ihrem Anwalt prüfen lassen. Nach der anwaltlichen Beratung und einer angemessenen Bedenkzeit entscheiden Sie, ob Sie die Abfindung der Gegenseite akzeptieren oder nicht.
Wenn Sie einen gültigen Entschädigungsanspruch gegenüber dem behandelnden Arzt haben, versucht Ihr Anwalt, diesen außergerichtlich geltend zu machen. Verweigert die Haftpflichtversicherung des Behandelnden, für den Schaden aufzukommen, setzt er Ihre Entschädigung vor einem Zivilgericht durch.
Der Anwalt strebt zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung an. Dafür trägt er relevante Beweise zusammen, erstellt eine ausführliche Dokumentation und entwickelt eine individuelle Beweisführung.
Anschließend stellt er dem Versicherer eine angemessene Zahlungsaufforderung zu und bestimmt eine Frist für die Auszahlung Ihrer Entschädigung.
In den außergerichtlichen Verhandlungen unterstützen Sie u. a. Schlichtungsstellen, Patientenberatung & Krankenkassen. Doch beide Parteien müssen der Schlichtung zustimmen, die bis zu 2 Jahre dauert. Gleichzeitig ist das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens nicht bindend und der Patient darf weiterhin Schadensersatz oder Schmerzensgeld einklagen.
Ist keine Einigung mit der Gegenseite möglich, können Patienten Schmerzensgeld- oder Schadensersatzklage erheben, um den Entschädigungsanspruch vor Gericht durchzusetzen.
Von der Klageerhebung bis zur Auszahlung der Entschädigung sind 5 Schritte notwendig:
Ob außergerichtlich oder im Arzthaftungsprozess: Nicht selten verweigert die Gegenseite nach einem Diagnosefehler die von Ihnen geforderte Entschädigung.
Oft können dann Forderungshöhe, Dokumentation, Schadensursache und deren Nachweis infrage gestellt werden – zum Teil mit Erfolg, denn der Diagnosefehler hat eine Sonderstellung unter den möglichen Arztfehlern:
Ein Anwalt kann einen ärztlichen Kunstfehler rechtssicher nachweisen und feststellen, ob Sie gegenüber dem Schädiger einen Entschädigungsanspruch haben.
Um den Anspruch nicht zu gefährden, definiert er eine angemessene Schmerzensgeldforderung und setzt diese mithilfe seiner Verhandlungstaktik schnell und unkompliziert durch.
Der Jurist unterstützt Sie bei folgenden Aufgaben:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Bei der Durchsetzung einer Entschädigung für eine falsche Diagnose in Form von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz entstehen Kosten für:
Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Streitwert, also der Höhe der geforderten Entschädigung und außerdem davon, ob die Durchsetzung außergerichtlich oder im Arzthaftungsprozess erfolgt.
Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, können Patienten bereits während der außergerichtlichen Verhandlungen einen Anwalt hinzuziehen. Erzielt dieser eine Einigung durch einen Vergleich, fallen lediglich Anwaltskosten an.
Sie werden anhand der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erhoben und bemessen sich ebenfalls anhand des Streitwertes bzw. Ihrer Forderung.
Im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen darf ein Anwalt u. a. die folgenden Gebühren berechnen:
Die folgende Übersicht bietet Ihnen einen groben Überblick zu möglichen Anwaltskosten bei außergerichtlicher Einigung (inklusive Mehrwertsteuer) für unterschiedlich hohe Streitwerte bzw. Entschädigungsforderungen:
Streitwert |
Anwaltskosten |
Streitwert |
Anwaltskosten |
500,00 € |
126,00 € |
50.000,00 € |
3.898,92 € |
2.000,00 € |
420,00 € |
100.000,00 € |
5.031,80 € |
5.000,00 € |
1.033,40 € |
200.000,00 € |
6.731,12 € |
10.000,00 € |
1.883,06 € |
500.000,00 € |
10.729,52 € |
Lässt sich mit der Gegenseite keine Einigung erzielen, verhandelt der Anwalt Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Diagnosefehler im Arzthaftungsprozess. Bei gerichtlicher Durchsetzung entstehen weitere Kosten, die ebenfalls vom Streitwert abhängig sind.
Die folgende Tabelle zeigt exemplarische Kosten für Gericht und Anwaltshonorar inkl. Mehrwertsteuer anhand unterschiedlicher Streitwerte für folgendes Szenario: Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, aber mit Ihrem Anwalt gewinnen Sie den Prozess in erster Instanz durch einen Urteilsspruch:
Streitwert |
Gerichtskosten |
Anwaltshonorar |
5.000,00 € |
146,00 € |
1.282,55 € |
10.000,00 € |
241,00 € |
2.321,87 € |
50.000,00 € |
546,00 € |
4.787,69 € |
200.000,00 € |
1.746,00 € |
8.252,08 € |
500.000,00 € |
3.536,00 € |
12.142,98 € |
Wenn Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld im Arzthaftungsprozess erfolgreich durchsetzen, muss die Gegenseite alle entstandenen Kosten tragen.
Doch auch bei guten Erfolgsaussichten tragen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten zunächst selbst. Es gibt allerdings 3 Optionen, um die anfallenden Kosten zu finanzieren bzw. zu reduzieren:
I. Prozesskostenhilfe
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit ist die Finanzierung durch Prozesskostenhilfe möglich. Dafür sind die wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen und ein formloser Antrag zu stellen.
Gibt das Gericht Ihrem Antrag statt, übernimmt die Gerichtskasse sämtliche Kosten – entweder als Vollzuschuss oder als Darlehen, das in Raten zurückzuzahlen ist.
Wer Sozialhilfe erhält und weniger als 3.000 € an Ersparnissen besitzt, muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückzahlen. Außerdem nicht angerechnet werden selbstgenutzte Immobilien.
II. Rechtsschutzversicherung
Die Mehrheit der Rechtsschutzversicherungen übernimmt die Kosten für die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Diagnosefehler.
Dazu zählen Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie im Falle einer verlorenen Klage auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite.
In welchem Umfang Ihre Police die anfallenden Kosten erstattet, wissen Sie erst, wenn Ihnen der Versicherer eine Deckungszusage erteilt hat. Dazu stellen Sie eine Deckungsanfrage beim Anbieter. Die Versicherung prüft anschließend, ob gute Erfolgsaussichten für das Vorgehen gegen die falsche Diagnose bestehen.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten übernimmt? Ein advocado Partner-Anwalt stellt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherungsträger, sodass Sie Sicherheit haben.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
III. Prozessfinanzierung
Bestehen gute Aussichten, den Arzthaftungsprozess erfolgreich zu bestreiten und wird dabei ein gewisser Mindeststreitwert überschritten, besteht die Möglichkeit der Prozessfinanzierung.
Bei positiver Einschätzung übernimmt ein Dienstleister sämtliche Kosten, die Ihnen entstehen. Im Gegenzug erhält er ebenfalls einen Teil der erzielten Entschädigung, wenn Sie das Verfahren gewinnen.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.