Warnliste Anlagebetrug: Unseriöse Angebote erkennen & Betrug verhindern
Warnliste Anlagebetrug: Unseriöse Angebote erkennen & Betrug verhindern
Erik Münnich
Beitrag von Erik Münnich
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Anlage- & Kryptobetrug Warnliste Anlagebetrug

Ständig wechselnde Ansprechpartner, keine Rückmeldung, sofort fällige Steuern oder eine verweigerte Auszahlung können Anzeichen von Anlagebetrug sein. Damit Anleger nicht in betrügerische Kapitalanlagen investieren, können sie sich vorab in Warnlisten zum Anlagebetrug informieren. Betrugsopfer können mit einem Anwalt die Sicherung ihrer Vermögenswerte und die strafrechtliche Verfolgung der Täter erreichen.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was ist Anlagebetrug?
  3. 2. Wie erkenne ich Anlagebetrug?
  4. 3. Wie kann ich mich vor Anlagebetrug schützen?
  5. 4. Warnliste Anlagebetrug: Wie überprüfe ich Anbieter & Kapitalanlagen?
  6. 5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Hilfe erhalten

Warnliste Anlagebetrug: Unseriöse Angebote erkennen & Betrug verhindern

Warnliste Anlagebetrug: Unseriöse Angebote erkennen & Betrug verhindern

Ständig wechselnde Ansprechpartner, keine Rückmeldung, sofort fällige Steuern oder eine verweigerte Auszahlung können Anzeichen von Anlagebetrug sein. Damit Anleger nicht in betrügerische Kapitalanlagen investieren, können sie sich vorab in Warnlisten zum Anlagebetrug informieren. Betrugsopfer können mit einem Anwalt die Sicherung ihrer Vermögenswerte und die strafrechtliche Verfolgung der Täter erreichen.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Von Anlagebetrug spricht man, wenn ein Investmentangebot oder dessen Vermarktung mit falschen Angaben, verschwiegenen Nachteilen oder Täuschungsmanövern arbeitet und Sie dadurch zu einer Zahlung oder Investition bewegt werden sollen.

Gilt, wenn …

  • Ihnen eine Geldanlage (z. B. Festgeld, Trading, Krypto, Fonds, Beteiligung) mit ungewöhnlich hohen oder „sicheren“ Renditen angeboten wird.
  • Sie zahlen sollen, bevor Sie verlässliche, überprüfbare Informationen zum Anbieter, zur Regulierung und zu Risiken bekommen.
  • Auszahlungen verzögert, verweigert oder an zusätzliche Bedingungen geknüpft werden („erst Steuern/Gebühren/Liquiditätsnachweis“).

Sonderfall – direkt handeln, wenn …

  • eine Auszahlung nur nach weiteren Zahlungen versprochen wird (Gebühren, „Steuern“, „Freischaltung“, „Wallet-Entsperrung“),
  • Sie zu Fernzugriff-Software, neuen Konten/Walleten oder zur Preisgabe von Online-Banking-Daten gedrängt werden,
  • mit Zeitdruck, Schuldgefühlen oder Drohungen gearbeitet wird.

Wichtigste Frist: Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift können Verbraucher in der Regel innerhalb von 8 Wochen ab Kontobelastung die Erstattung verlangen; bei unautorisiertem Einzug (ohne Mandat) kann eine Rückgabe bis zu 13 Monate möglich sein (je schneller, desto besser).

Diese Informationen helfen:

  • Zahlungsnachweise (IBAN/Empfänger, Verwendungszweck, Datum, Betrag) und Kontoauszüge
  • gesamte Kommunikation (E-Mails, Chats, SMS, Telefonzeiten, Namen/Nummern)
  • Screenshots der Website, des Kundenbereichs, Werbeanzeigen, „Kontostände“
  • Vertrags-/AGB-Dokumente, Widerrufsinfos, „Steuer“- oder Gebührenforderungen
  • bei Krypto: Wallet-Adressen, Transaktions-IDs (TXID), verwendete Börse/Exchange

Häufigster Fehler: Aus Angst, bereits gezahltes Geld zu verlieren, werden noch einmal Gebühren/„Steuern“ nachgeschossen – genau darauf zielen viele Maschen ab.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Was meist sicher ist

  • „Garantierte“ hohe Renditen, Auszahlungsstopps gegen Zusatzforderungen und Identitäts-/Logo-Missbrauch sind starke Warnsignale.
  • Warnungen von Aufsichtsbehörden und Verbraucherstellen sind ernst zu nehmen; sie ersetzen aber keine Prüfung des konkreten Falls.

Wo es auf den Einzelfall ankommt

  • Ob rechtlich „Kapitalanlagebetrug“ (§ 264a StGB), „Betrug“ (§ 263 StGB) oder ein anderes Delikt einschlägig ist, hängt u. a. von Produkt, Angebotsform und Kommunikation ab.
  • Ob und wie Zahlungen gestoppt oder zurückgeholt werden können, hängt stark von Zahlungsweg (Überweisung, Karte, Lastschrift, Krypto), Zeitpunkt und Autorisierung ab.
  • Ob der Anbieter eine Erlaubnis braucht (und welche), kann je nach Tätigkeit, Sitz und Vertriebsmodell unterschiedlich sein.

1. Was ist Anlagebetrug?

Anlagebetrug liegt laut § 264a StGB (Strafgesetzbuch) vor, wenn unwahre Angaben zu einer Kapitalanlage gemacht oder nachteilige Tatsachen verschwiegen werden.

Auch wenn potentiellen Anlegern dadurch kein Schaden entstanden ist – der Straftatbestand des Anlagebetrugs ist bereits erfüllt, sobald in der Öffentlichkeit (Broschüre, Telefon, Webseite usw.) falsche Angaben zu u. a. folgenden Kapitalanlagen gemacht werden:

  • Tages- & Festgeldanlagen
  • Aktien, Fonds & Optionen
  • Gold & Silber
  • Diamanten & andere Edelsteine
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Immobilien
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2. Wie erkenne ich Anlagebetrug?

Niedrige Anlagebeträge, hohe Renditen und keine Steuern – mit solchen Geschichten vom leicht verdienten Geld versuchen Betrüger, Anleger von der Investition in Immobilien, Aktien oder Kryptowährungen zu überzeugen. Hochglanzfotos, gefälschte Statistiken, manipulierte Aktien-Charts und gefakte Bewertungen von anderen Anlegern sollen den Anschein von Seriosität vermitteln. So fällt es oft schwer, Betrugsversuche als solche zu erkennen.

Die folgenden unseriösen Geschäftspraktiken sind Warnzeichen für Anlagebetrug – weil seriöse Anbieter von Kapitalanlagen so nicht agieren dürfen, ist hier Vorsicht vor einer Investition geboten:

  • Ungewöhnlich hohe Zinsen & Gewinne
  • Sofort fällige Steuern, Gebühren & Liquiditätsnachweise
  • Werbung mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
  • Kontaktversuche per E-Mail, Chat & Anruf
  • Keine persönliche Beratung vor Ort
  • Aufforderung zur Preisgabe persönlicher Daten
  • Keine BaFin-Zulassung
  • Keine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde
  • Sitz im Ausland
  • Kein fester Ansprechpartner
  • Ständiger Wechsel von Beratern
  • Ausbleibende Rückmeldungen & Kontaktabbruch
  • Aufforderung zur Preisgabe persönlicher Daten
  • Verweigerte Auszahlung

Wenn Sie bereits Geld investiert haben und aufgrund einiger Warnzeichen Anlagebetrug vermuten, ist schnelles Handeln wichtig. Tätigen Sie keine weiteren Einzahlungen oder Überweisungen und ändern Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking und bei Zahlungsdienstleistern. Für alle späteren juristischen Schritte kann es zudem sinnvoll sein, wenn Sie E-Mails, Chat-Nachrichten und Telefonanrufe mit den Tätern dokumentieren.

Wie hilft mir ein Anwalt bei Anlagebetrug?

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Anlagebetrug kann alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um die Einstellung aller Zahlungen an die Täter, deren strafrechtliche Verfolgung, die Sicherung Ihrer Vermögenswerte und die Durchsetzung von Schadensersatz für die Ihnen durch den Anlagebetrug entstandenen Schäden zu erreichen.

Dafür kann ein Anwalt folgende Aufgaben übernehmen:

  • Rückbuchung von Zahlungen
  • Einstellung aller Zahlungen
  • Strafanzeige bei Polizei
  • Beschwerde bei der BaFin oder anderen Aufsichtsbehörden
  • Zivilklage für Forderung nach Rückzahlung der Investitionen & ggf. Schadensersatz
  • Vertretung vor Behörden & Gericht
  • Kommunikation mit Bank & Versicherung

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

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3. Wie kann ich mich vor Anlagebetrug schützen?

So können Sie sich vor Anlagebetrug schützen:

  • Über den Anbieter informieren: Gibt es Beiträge seriöser Quellen über ihn? Haben Zeitungen über ihn berichtet? Gibt es neben Google Bewertungen auch Bewertungen auf anderen Plattformen (Trusted Shops, Proven Expert)?
  • Warnlisten zum Anlagebetrug checken: Warnen Verbraucherzentralen vor dem Anbieter? Warnen andere seriöse Quellen vor ihm? Ist der Anbieter bei der BaFin zugelassen oder bei der IHK registriert?
  • Webseite näher anschauen: Gibt es Hinweise zu Betreiber oder Ersteller? Befindet sich der Firmensitz im Ausland? Sind feste Ansprechpartner angegeben?
  • Angebot überprüfen: Werden ungewöhnlich hohe Gewinne versprochen? Sind Vorleistungen wie Steuern, Gebühren oder Liquiditätsnachweise notwendig? Müssen Zahlungen über ein Auslandskonto, einen Bargelddienst oder über Dritte abgewickelt werden?
  • Auf Schlagwörter & Fehler achten: Werden Schlagwörter wie u. a. Sonderbericht, Schweizer Finanzpartner oder sichere Geldanlage verwendet, die Vertrauen wecken sollen? Enthalten Nachrichten Layout-, Rechtschreib-, Grammatik- oder Übersetzungsfehler? Können Sie die Webseite oder das Angebot mit Ihren Freunden teilen?
Rechtsberatung
Unabhängige Beratung zum Schutz vor Anlagebetrug:

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Anbieter oder eine Kapitalanlage seriös sind, können Sie sich auch von einem unabhängigen Experten beraten lassen, der nichts mit dem Geschäft zu tun hat. Verlässliche Ansprechpartner sind die Verbraucherzentralen, Ihre Hausbank, registrierte Finanzberater oder ein Anwalt.  

4. Warnliste Anlagebetrug: Wie überprüfe ich Anbieter & Kapitalanlagen?

Wer Anbieter und Kapitalanlagen vor einer Investition prüft, kann sich vor Anlagebetrug schützen. Dabei können Ihnen folgende Warnlisten zu Anlagebetrug und verschiedene Datenbanken helfen:

  • Warnliste Anlagebetrug von Stiftung Warentest
  • Warnliste Anlagebetrug der Verbraucherzentralen
  • Warnliste Anlagebetrug & Zulassungsdatenbank der BaFin
  • IHK Vermittlerregister

Warnliste Anlagebetrug von Stiftung Warentest (Stand: April 2026)

Die folgende Übersicht basiert auf der Warnliste von Stiftung Warentest (Stand: 22. April 2026). In dieser Warnliste sind alle Geldanlageangebote sowie damit zusammenhängende Leistungen (z. B. Beratung) aufgeführt, die Stiftung Warentest in den letzten zwei Jahren (05/2024 bis 05/2026) negativ bewertet hat. Die Gliederung der Übersicht übernimmt die Kategorien der Warnliste (z. B. „Unseriöse Beratung“, „Unternehmensbeteiligungen“).

Die Warnliste ist nicht vollständig und Anbieter-/Domainnamen können sich ändern. Sie ersetzt daher keine Prüfung des konkreten Angebots, sondern dient als Warnsignal und Recherche-Startpunkt.

Unseriöse Beratung

  • @Die_Erinnerin_Sabine_Schade: YouTube-Kanal, in dem „Profitwallet“ unkritisch vorgestellt wurde. Im Zusammenhang werden u. a. zweifelhafte Betreiberangaben, fehlende BaFin-Zulassung und ausbleibende Antworten auf Nachfragen genannt.
  • alpha value GmbH & Co. KG (Bochum): Thematisiert werden u. a. fehlende/ausstehende Unternehmensunterlagen sowie ein Fall, in dem nach einer Vermittlung ein als dubios bewertetes Produkt gewählt wurde. Spätere Einordnung des Vermittlers wird erwähnt.
  • Betrugshilfe.net (München): Seite wirbt mit Hilfe für Betrugsopfer. Als Betreiber wird ein reales Unternehmen genannt, das die Verbindung bestreitet – Hinweis auf Identitätsmissbrauch.
  • Buehner-invest.com: Werbeseite im Umfeld von „Profitwallet“. Genannt werden u. a. fehlende/unklare Erlaubnislage, nicht beantwortete Fragen und Hinweise zur Betreiber-/Impressumsangabe.
  • DigitalerChronist: YouTube-Kanal, der „Profitwallet“ unkritisch vorgestellt haben soll. Im Kontext werden u. a. fehlende BaFin-Zulassung und ausbleibende Antworten genannt.
  • European Refund Services (Berlin): Website tritt als Kanzlei auf, ist aber nach Darstellung nicht sauber verifizierbar (u. a. Verzeichnisse/Register/Impressum), außerdem unplausible Angaben.
  • ertragmaximierer.de: Im Zusammenhang mit der alpha-value-Konstellation wird ein Vermittlungs-/Beratungskontext beschrieben, der in ein als dubios bewertetes Produkt führte, spätere Distanzierung/Einordnung wird erwähnt.
  • Kilian Rechtsanwälte (Jena): Es wird gerichtliche Kritik an bestimmten Vorgehensweisen/Empfehlungen in Anlegerfällen dargestellt. Zugleich wird erwähnt, dass die Betroffenen die Vorwürfe zurückweisen.
  • Pavagenis S.L. (Malaga): Eintrag im „Profitwallet“-Werbeumfeld. Genannt werden u. a. fehlende/unklare Erlaubnislage, Betreiberangaben und ausbleibende Antworten.
  • profitwallet.art: Werbeseite im „Profitwallet“-Kontext. Thematisiert werden u. a. fehlende/unklare Zulassung/Betreiberstruktur und fehlende Reaktionen auf Nachfragen.

Unternehmensbeteiligungen

  • 123 Invest Gruppe (Düsseldorf): Digitale Handelsplattform seit Jahren in Entwicklung. Kapitalaufnahme über Anleihen, Mittelverwendung und fehlende Abschlüsse/Interessenkonflikte werden kritisch dargestellt.
  • 123 Invest Holding GmbH (Düsseldorf): Einordnung wie bei der Gruppe: Entwicklungsstand, Mittelverwendung, fehlende Abschlüsse und Interessenkonflikte werden genannt.
  • 123 Invest GmbH (Düsseldorf): Einordnung wie bei der Gruppe: Entwicklungsstand, Mittelverwendung, fehlende Abschlüsse und Interessenkonflikte.
  • 123 Invest Finanzgesellschaft GmbH III (Düsseldorf): Einordnung wie bei der Gruppe: Entwicklungsstand, Mittelverwendung, fehlende Abschlüsse und Interessenkonflikte.
  • Alphawave GmbH (Düsseldorf): Darstellung eines Rebrandings/Namenswechsels (vormals Quant Strategien …) mit Begründung durch strategische Neuausrichtung/Markenvereinheitlichung.
  • Alphawave Finance GmbH (Düsseldorf): Anleihewerbung für ein Handelssystem. Im Eintrag werden Renditeannahmen und Mittelverwendung (u. a. Darlehen/Nebenkosten) kritisch eingeordnet.
  • Arena Finance (Chicago, USA): Angebot vorbörslicher Aktien. Register-/Registrierungsbehauptungen passen nicht, Hinweis auf Identitätsmissbrauch.
  • AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG (Potsdam): Berichtet wird über zugelassene Anklagen/Ermittlungsstand. Verantwortliche weisen Vorwürfe zurück.
  • Cehatrol Technology eG (Berlin): Berichtet wird über ein eröffnetes Insolvenzverfahren inkl. Verwalter und Frist zur Forderungsanmeldung.
  • Fyshr AG (Baar ZG/Zug): Angebot von Aktien ohne erforderliche formale Unterlagen/Billigung. Außerdem Bezug zu weiteren Kapitalaufnahme-Konstellationen im Umfeld.

Dubiose Internetportale mit Tages- und Festzinsanlagen

  • aif-investment.com: Lead-/Zinsportale sammeln Kontaktdaten und suggerieren Top-Zinsen. Fehlende Genehmigung/keine Antworten, im Eintrag wird ein Fall geschildert, in dem Geld nach Investment verschwand.
  • Alpha Assay GmbH & Co. KG (Bochum): Portal wirbt mit „Top-Festzins“/„KI-Investment“. Darstellung als Vergleichsportal wird kritisiert, weil Datensammlung/Lead-Gewinnung im Vordergrund stehe.
  • Alpha Capital AG (Zürich) / alphacapitalag.de: Festgeldwerbung inkl. Bonus. Kritisiert werden täuschende Aufmachung und fehlende BaFin-Erlaubnis der im Impressum genannten Gesellschaft.
  • alpha-bluesky.com: Verdacht auf Festgeld-Abzocke nach Überweisung. Fehlende Erlaubnis/fehlende Reaktion auf Anfrage werden genannt.
  • bestesparen.de: Zusammenhang mit Festgeldangeboten über ein Zinsportal. Fehlende Erlaubnis wird thematisiert, ebenso die Impressums-/Firmenkonstellation.
  • Bitcoin Apex: Werbung über gefälschte Promi-/Medienberichte. Fehlendes/unsauberes Impressum und ausbleibende Antworten werden genannt.
  • festgeld-kapitalanlagen.de: Im selben Lead-Portal-Komplex. Datensammlung, Zinsversprechen, fehlende Genehmigung/keine Antworten, außerdem Hinweis auf Weitergabe von Kontaktdaten und einen geschilderten Schadensfall.
  • gdm.world: Werbung mit „passivem Einkommen“ und hoher, als sicher dargestellter Rendite. Eintrag stellt das Missverhältnis von Werbeversprechen und Risiko heraus.
  • geldanlagen-kapitalanlagen.de: Wie bei Alpha-Assay-Konstellation: starke Rendite-/„KI“-Anpreisung, Kritik an Lead-Logik und unklarer Zweckdarstellung.
  • greenpartners.biz: Crowdfarming-Modell (Cannabis) mit Ertragsannahmen, fehlendes Impressum und bestrittene Partnerbehauptungen werden genannt.

Dubiose Handelsplattformen

  • AI Insights: Ein lizenziertes Unternehmen bestreitet jede Verbindung (Identitätsmissbrauch-Hinweis), außerdem wird AI-Trading-Werbung/Advertorial-Charakter beschrieben.
  • AlpexRich (Frankfurt): Behauptete Registrierung/Sitz in Deutschland wird als nicht belegt dargestellt. Keine Reaktion, zudem Überschneidungen bei Adresse/Design mit einer anderen Plattform.
  • Analyticsexperts Ltd (Varna, Bulgarien): Nennung als Kontakt im Umfeld einer KI-Trading-App. Warnungen mehrerer Aufsichten wegen fehlender Erlaubnis, keine Reaktion auf Anfrage.
  • Beranonex (beranonex.com / beranonex.de): Gefälschter „tagesschau“-Lookalike-Bericht mit erfundenen Zitaten. Plattform nicht erreichbar, kein Impressum, Betreiber unbekannt.
  • Berantrex (berantrex.com / berantrex.de): Gleiche Masche wie Beranonex: Fake-„tagesschau“-Artikel, erfundene Zitate, keine Transparenz/Erreichbarkeit.
  • Beraventex (beraventex.com / .net / .org): Gleiche Masche: Fake-Medienoptik, erfundene Zitate, kein Impressum/Betreiber unklar.
  • Beravestex (beravestex.com / .de / .org): Gleiche Masche: Fake-Medienoptik, erfundene Zitate, keine Transparenz.
  • bluealphafx.com: Automatisiertes Handelssystem; im Eintrag werden Registrierungs-/Lizenzbehauptungen als unzutreffend bzw. nicht passend dargestellt.
  • CMC Capitals (Frankfurt): Plattform suggeriert Verbindung zu einem bekannten Unternehmen, laut Eintrag werden Unternehmensangaben missbräuchlich verwendet (Identitätsmissbrauch).
  • Coinxamture Group: Behaupteter US-Sitz und Aufsicht durch mehrere Behörden werden als nicht belegt beschrieben; keine Reaktion auf Anfrage.

Warnliste Anlagebetrug der Verbraucherzentralen

Die Warnungen der Verbraucherzentralen weisen regelmäßig auf unseriöse Geschäftspraktiken bei den Themen digitale Welt, Energie und Finanzen hin.

Hier eine Auswahl von aktuellen Warnungen vor möglichem Anlagebetrug:

Warnliste Anlagebetrug der BaFin

Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen in Deutschland nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnt vor unerlaubt tätigen Unternehmen und informiert darüber, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten ist.

Außerdem stellt die BaFin Anlegern verschiedene Datenbanken bereit, in denen sie nach zugelassenen Anbietern suchen können.

Hier eine Auswahl an Warnungen aus der Warnliste Anlagebetrug der BaFin:

Datenbanken der BaFin

Daneben lassen sich Datenbanken der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nach zugelassenen Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, vertraglich gebundenen Vermittlern und hinterlegten Prospekten durchsuchen. Die Suchergebnisse der Unternehmenssuche lassen sich dort auch als Excel-Tabelle herunterladen.

Anbieter von Kapitalanlagen, die nicht in den Datenbanken der BaFin aufgeführt sind, haben keine Zulassung. Anleger sollten hier bei einer Investition vorsichtig sein.

IHK Vermittlerregister

Im IHK Vermittlerregister sind Berater und Vermittler für Kapitalanlagen, Versicherungen und Immobilien registriert. Diese brauchen in der Regel eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit von der zuständigen Behörde – und müssen sich deswegen hier verzeichnen lassen.

Um festzustellen, ob ein Anbieter bei der IHK registriert ist, können Sie dessen Registernummer eingeben – diese finden Sie im Impressum seiner Webseite, in seiner E-Mail-Signatur oder den Vertragsunterlagen. Haben Sie keine Registernummer, können Sie auch nach seinem Namen, dem Firmennamen oder den Kontaktdaten suchen.

Sie haben in eines der Unternehmen aus den Warnlisten zum Anlagebetrug investiert? Der Anbieter oder Vermittler hat keine BaFin Zulassung und ist auch nicht bei der IHK registriert? Ein Anwalt kann die Anlage und deren Anbieter überprüfen und Sie über die jetzt notwendigen Schritte informieren.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Fake-Festgeldportal mit Auslands-IBAN
Ausgangslage: Ein Portal wirbt mit „Top-Festgeld“ und bekannten Logos, die Bankverbindung führt ins Ausland.
Vorgehen: Zahlungen stoppen, Bank informieren, Website/Antragsunterlagen sichern, Warnlisten/Datenbanken prüfen, Anzeige erstatten.
Ergebnis: Weitere Abbuchungen werden verhindert; die Dokumentation hilft, Zahlungswege nachzuvollziehen.
Learning: „Einlagensicherung“ und Logos sind leicht fälschbar – entscheidend sind Anbieteridentität und Regulierung.

Fall 2: Online-Trading-Plattform – Auszahlung nur gegen „Steuerzahlung“
Ausgangslage: Im Dashboard stehen Gewinne, Auszahlung wird aber an eine „Steuer“ oder „Freischaltung“ geknüpft.
Vorgehen: Abbruch, keine Nachzahlung, Chat-/Mailverläufe sichern, Zahlungsdienstleister kontaktieren, Meldung/Anzeige.
Ergebnis: Schaden wird begrenzt, weil keine weiteren Zahlungen erfolgen; der Fall wird zur rechtlichen Einordnung aufbereitet.
Learning: Nachzahlungen sind häufig der zweite, größere Schadenblock.

Fall 3: Krypto-Investment mit Wallet-Transfer und „Support“-Fernzugriff
Ausgangslage: Ein „Account Manager“ überzeugt zur Krypto-Zahlung und möchte Fernzugriff „zur Einrichtung“.
Vorgehen: Fernzugriff beenden, Geräte absichern, Passwörter ändern, Wallet-/TXID sichern, Exchange kontaktieren, Anzeige.
Ergebnis: Transaktionsspuren sind dokumentiert; damit kann geprüft werden, ob Einzahlungen auf regulierten Börsen gelandet sind.
Learning: Bei Krypto zählt die Spurensicherung (Adressen, TXIDs) sofort – später fehlen oft Daten.

5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Es ist ein starkes Warnsignal, aber es braucht oft eine genauere Prüfung (Name/Schreibweise, Auslandsaufsicht, verbundene Unternehmen, Tätigkeitsart).
Was ist zu prüfen: Firmenidentität, Rechtsform/Adresse, aufsichtsrechtlicher Status, BaFin-Warnmeldungen.

Richtig ist: „Kapitalanlagebetrug“ ist in § 264a StGB geregelt; daneben kommen je nach Fall weitere Delikte in Betracht.
Was ist zu prüfen: Welche Aussagen wurden gemacht, wie öffentlich wurde geworben, welche Anlageform, welche Schäden.

Richtig ist: Es kommt darauf an, ob die Lastschrift autorisiert war und welches Lastschriftverfahren genutzt wurde; die maßgeblichen Fristen stehen im Schnell-Check.
Was ist zu prüfen: Autorisierung/Mandat, Art der Lastschrift (Basis/Firmenlastschrift), Zeitpunkt, Kontakt zur Bank.

Richtig ist: Plattformanzeigen können frei manipuliert sein; entscheidend sind echte Zahlungsflüsse und Auszahlbarkeit.
Was ist zu prüfen: Zahlungsnachweise, Empfänger, Wallet-/TXID, Auszahlungsbedingungen, Kommunikation bei Auszahlungsversuchen.

Richtig ist: Nachzahlungen erhöhen häufig den Schaden. Sinnvoll sind Stoppen, Sichern, Melden und eine individuelle Prüfung des Vorgehens.
Was ist zu prüfen: Welche Zahlungswege wurden genutzt, welche Daten wurden herausgegeben, welche nächsten Schritte sind realistisch.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 20.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug)
  • § 675x BGB (Erstattung bei Lastschrift/autorisiertem Zahlungsvorgang)

Letzte Aktualisierung

20.05.2026

  • Einstieg so umgebaut, dass Sie Ihren Fall in 60 Sekunden einordnen können
  • Warnliste Anlagebetrug von Stiftung Warentest aktualisiert
  • Aus „FAQ“ wurden typische Irrtümer – damit Sie schneller merken, wo viele in die Falle tappen.
  • Drei kurze Beispiele ergänzt, damit man die Maschen besser wiedererkennt.
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Erik Münnich
Erik Münnich
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Aktualisiert am
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