Ständig wechselnde Ansprechpartner, keine Rückmeldung, sofort fällige Steuern oder eine verweigerte Auszahlung können Anzeichen von Anlagebetrug sein. Damit Anleger nicht in betrügerische Kapitalanlagen investieren, können sie sich vorab in Warnlisten zum Anlagebetrug informieren. Betrugsopfer können mit einem Anwalt die Sicherung ihrer Vermögenswerte und die strafrechtliche Verfolgung der Täter erreichen.
Anlagebetrug liegt laut § 264a StGB (Strafgesetzbuch) vor, wenn unwahre Angaben zu einer Kapitalanlage gemacht oder nachteilige Tatsachen verschwiegen werden.
Auch wenn potentiellen Anlegern dadurch kein Schaden entstanden ist – der Straftatbestand des Anlagebetrugs ist bereits erfüllt, sobald in der Öffentlichkeit (Broschüre, Telefon, Webseite usw.) falsche Angaben zu u. a. folgenden Kapitalanlagen gemacht werden:
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Niedrige Anlagebeträge, hohe Renditen und keine Steuern – mit solchen Geschichten vom leicht verdienten Geld versuchen Betrüger, Anleger von der Investition in Immobilien, Aktien oder Kryptowährungen zu überzeugen. Hochglanzfotos, gefälschte Statistiken, manipulierte Aktien-Charts und gefakte Bewertungen von anderen Anlegern sollen den Anschein von Seriosität vermitteln. So fällt es oft schwer, Betrugsversuche als solche zu erkennen.
Die folgenden unseriösen Geschäftspraktiken sind Warnzeichen für Anlagebetrug – weil seriöse Anbieter von Kapitalanlagen so nicht agieren dürfen, ist hier Vorsicht vor einer Investition geboten:
Wenn Sie bereits Geld investiert haben und aufgrund einiger Warnzeichen Anlagebetrug vermuten, ist schnelles Handeln wichtig. Tätigen Sie keine weiteren Einzahlungen oder Überweisungen und ändern Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking und bei Zahlungsdienstleistern. Für alle späteren juristischen Schritte kann es zudem sinnvoll sein, wenn Sie E-Mails, Chat-Nachrichten und Telefonanrufe mit den Tätern dokumentieren.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Anlagebetrug kann alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um die Einstellung aller Zahlungen an die Täter, deren strafrechtliche Verfolgung, die Sicherung Ihrer Vermögenswerte und die Durchsetzung von Schadensersatz für die Ihnen durch den Anlagebetrug entstandenen Schäden zu erreichen.
Dafür kann ein Anwalt folgende Aufgaben übernehmen:
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So können Sie sich vor Anlagebetrug schützen:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Anbieter oder eine Kapitalanlage seriös sind, können Sie sich auch von einem unabhängigen Experten beraten lassen, der nichts mit dem Geschäft zu tun hat. Verlässliche Ansprechpartner sind die Verbraucherzentralen, Ihre Hausbank, registrierte Finanzberater oder ein Anwalt.
Wer Anbieter und Kapitalanlagen vor einer Investition prüft, kann sich vor Anlagebetrug schützen. Dabei können Ihnen folgende Warnlisten zu Anlagebetrug und verschiedene Datenbanken helfen:
In der Warnliste von Stiftung Warentest sind alle in den letzten 2 Jahren negativ bewerteten Kapitalanlage-Angebote aufgeführt.
Hier ein Auszug aus der Warnliste vor Anlagebetrug von Stiftung Warentest:
Unseriöse Beratung
Unternehmensbeteiligungen
Dubiose Internetportale
Dubiose Handelsplattformen
Die Warnungen der Verbraucherzentralen weisen regelmäßig auf unseriöse Geschäftspraktiken bei den Themen digitale Welt, Energie und Finanzen hin.
Hier eine Auswahl von aktuellen Warnungen vor möglichem Anlagebetrug:
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen in Deutschland nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnt vor unerlaubt tätigen Unternehmen und informiert darüber, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten ist.
Außerdem stellt die BaFin Anlegern verschiedene Datenbanken bereit, in denen sie nach zugelassenen Anbietern suchen können.
Warnliste Anlagebetrug der BaFin
Hier eine Auswahl an Warnungen aus der Warnliste Anlagebetrug der BaFin:
Datenbanken der BaFin
Daneben lassen sich Datenbanken der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nach zugelassenen Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, vertraglich gebundenen Vermittlern und hinterlegten Prospekten durchsuchen. Die Suchergebnisse der Unternehmenssuche lassen sich dort auch als Excel-Tabelle herunterladen.
Anbieter von Kapitalanlagen, die nicht in den Datenbanken der BaFin aufgeführt sind, haben keine Zulassung. Anleger sollten hier bei einer Investition vorsichtig sein.
Im IHK Vermittlerregister sind Berater und Vermittler für Kapitalanlagen, Versicherungen und Immobilien registriert. Diese brauchen in der Regel eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit von der zuständigen Behörde – und müssen sich deswegen hier verzeichnen lassen.
Um festzustellen, ob ein Anbieter bei der IHK registriert ist, können Sie dessen Registernummer eingeben – diese finden Sie im Impressum seiner Webseite, in seiner E-Mail-Signatur oder den Vertragsunterlagen. Haben Sie keine Registernummer, können Sie auch nach seinem Namen, dem Firmennamen oder den Kontaktdaten suchen.
Sie haben in eines der Unternehmen aus den Warnlisten zum Anlagebetrug investiert? Der Anbieter oder Vermittler hat keine BaFin Zulassung und ist auch nicht bei der IHK registriert? Ein Anwalt kann die Anlage und deren Anbieter überprüfen und Sie über die jetzt notwendigen Schritte informieren.
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Mit Anzeigen auf Webseiten oder Social-Media-Plattformen, Massen-E-Mails oder Anrufe von Callcentern versuchen Kriminelle, potentielle Anleger von der Investition in unseriöse Kapitalanlagen zu überzeugen. Dafür imitieren sie bekannte oder seriöse Anbieter, setzen gefälschte Bewertungen ihrer vermeintlichen Anleger ein und manipulieren Aktien-Charts.
Fällt das Opfer auf den Anlagebetrug herein und investiert Geld, verliert es dieses oftmals, ohne dass es etwas bemerkt. Dass etwas nicht stimmt, fällt meist erst auf, wenn es sich vermeintliche Gewinne auszahlen lassen will und es mit immer neuen Ausflüchten vertröstet wird.
Um sich vor Anlagebetrug zu schützen, können sich Anleger vor einer Investition in verschiedenen Warnlisten zum Anlagebetrug informieren. Solche Warnlisten geben z. B. Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen heraus.
Ja, Anlagebetrug ist laut § 246a StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Wer unwahre Angaben zu einer Kapitalanlage macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, dem drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
Schnelles Handeln ist entscheidend, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer von Anlagebetrug geworden zu sein. Folgende Maßnahmen können mögliche Schäden begrenzen:
Um Betrug mit Geldanlagen zu verhindern, können sich Anleger vor einer Investition in verschiedenen Warnlisten für Anlagebetrug über unseriöse Anlagen oder Anbieter informieren.
In Warnlisten zum Anlagebetrug können sich Anleger über Anbieter unseriöser Kapitalanlagen informieren. In diesen sind u. a. alle ihre Verstöße, Ermittlungen gegen sie und Strafen zusammengefasst. Die wichtigsten Warnlisten zum Anlagebetrug sind die Warnliste Geldanlage von Stiftung Warentest sowie die Warnliste Anlagebetrug der Verbraucherzentralen.
Daneben gibt auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) regelmäßig Warnmeldungen heraus.
Bei Anlagebetrug erhalten Sie von folgenden Ansprechpartnern Unterstützung: