Noch im Jahr 2023 stärkt der EuGH voraussichtlich die Rechte aller, die Ärger mit der Schufa haben. Der EuGH-Generalanwalt hat sich im März gleich zu 2 Verfahren der Schufa geäußert:
Der Schufa-Score hat erhebliche Auswirkungen für Verbraucher und darf nicht allein ausschlagend dafür sein, ob Verträge geschlossen oder abgelehnt werden. Mit dem jetzigen Scoring-Verfahren verletzt die Auskunftei nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts die DSGVO.
Plus: Das Unternehmen hat die Informationen zur Privatinsolvenz von Verbrauchern unverhältnismäßig lange (3 Jahre) gespeichert – viel länger als im öffentlich zugänglichen Insolvenzregister. Darauf hat die Schufa bereits reagiert: Hinweise auf eine Insolvenz verschwinden jetzt schon 6 Monate nach der Restschuldbefreiung.
Ein negativer Schufa-Eintrag wegen einer offenen Forderung bleibt in der Regel 3 Jahre in der Schufa stehen.
Seit 25. Mai 2024 gibt es eine neue Kulanzregelung für Verbraucher: Wer eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa bezahlt, kann den negativen Eintrag schon nach 1,5 Jahren loswerden – wenn keine anderen negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vorliegen.
Der EuGH nimmt die Arbeit der Schufa aktuell gleich mehrfach unter die Lupe.
Darum geht es in den EuGH-Verfahren zur Schufa 2023:
In beiden Fällen wird geprüft, wie die Schufa mit Verbraucherdaten umgeht. Die Verfahren laufen noch, abschließende Urteile des EuGH folgen. Der Generalanwalt des EuGH hat sich aber bereits zu beiden Fällen geäußert – und mit seiner Einschätzung schon jetzt die Verbraucherrechte gegenüber den Wirtschaftsauskunfteien gestärkt.
Ob Handyvertrag, Kredit oder neue Wohnung: Für einen Vertragsabschluss sollen Verbraucher oft einen positiven Schufa-Score vorweisen. Der Score zeigt Unternehmen die Kreditwürdigkeit der Verbraucher an. Je höher der Score, desto wahrscheinlicher die Zahlungsfähigkeit.
Wo liegt das Problem? Der Score ist eine automatisch berechnete Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Eine Bewertung, die für Kundinnen und Kunden erhebliche Auswirkungen hat, darf aber laut Art. 22 Abs. 1 DSGVO nicht allein auf automatisierten Berechnungen basieren.
Die automatisierte Entscheidung anhand von Score-Werten verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das teilte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Priit Pikamäe, am Donnerstag, dem 16. März 2023 in Luxemburg mit.
Diese Einschätzung wirkt sich schon jetzt positiv für Verbraucher aus: Wenn eine Bank einen Kredit wegen eines schlechten Schufa-Scores verweigert, dann können sie jetzt von der Auskunftei Informationen dazu verlangen, wie ihr Score zustande kommt. Betroffene Verbraucher müssen die Möglichkeit bekommen, den Wert anzufechten.
Wenn der EuGH sich der Meinung seines Generalanwalts anschließt, können Verbraucher womöglich Schadensersatz für den DSGVO-Verstoß im Umgang mit ihren Daten fordern.
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Wer Privatinsolvenz anmelden muss, bekommt einen negativen Eintrag bei der Schufa. Mit der Restschuldbefreiung sind Verbraucher aber wieder schuldenfrei. Die negative Bewertung der Zahlungsfähigkeit bei der Schufa bleibt. Bisher hat die Auskunftei die Informationen zur Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung nach Ende des Verfahrens noch 3 Jahre gespeichert.
Der EuGH-Generalanwalt hat sich deutlich positioniert: Die Speicherdauer benachteiligt Verbraucher. Denn die Insolvenzgerichte löschen die Informationen zur Privatinsolvenz schon innerhalb eines halben Jahres nach erteilter Restschuldbefreiung.
Nach Ansicht des Generalanwalts dürfe die Schufa die Daten nicht länger speichern als die Insolvenzgerichte selbst. Das Ziel einer Restschuldbefreiung ist letztlich die vollständige Löschung aller Schulden: Die Betroffenen sollen hinterher keine Nachteile mehr haben. Durch die Auskunftei würden die Daten über die Insolvenz aber weiterhin ein Problem bleiben.
Die Schufa hat auf die Einschätzung des Generalanwalts bereits reagiert: Für Daten zur Privatinsolvenz wurde die Löschfrist von 3 Jahren auf 6 Monate verkürzt. Damit kann sich der Schufa-Score schon 6 Monate nach der Restschuldbefreiung verbessern.
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