Privatinsolvenz: Schufa löschen nach Restschuldbefreiung
Privatinsolvenz: Schufa löschen nach Restschuldbefreiung
Dr. Timo Gansel
Dr. Timo Gansel
Aktualisiert am

... Bonität Privatinsolvenz Schufa
Inhalt
  1. 1. Was bedeutet eine Privatinsolvenz für meine Schufa?
  2. 2. Welche Daten speichert die Schufa bei einer Privatinsolvenz?
  3. 3. Verbessert die Restschuldbefreiung die Schufa?
  4. 4. Wann ist man nach der Restschuldbefreiung wieder kreditwürdig?
  5. 5. In 2 Schritten nach der Privatinsolvenz die Schufa löschen lassen
  6. 6. FAQ zur Schufa bei Privatinsolvenz
Ersteinschätzung erhalten

Privatinsolvenz: Schufa löschen nach Restschuldbefreiung

Privatinsolvenz: Schufa löschen nach Restschuldbefreiung

Eine Privatinsolvenz verschlechtert den Schufa-Score. Zahlungsunfähige Verbraucher erhalten negative Einträge und dadurch eine niedrige Bonitätsbewertung. Auch die Restschuldbefreiung steht in der Schufa. Aber: Dank der Schuldenfreiheit sind Informationen zu alten offenen Forderungen eventuell löschbar. Zudem hat die Auskunftei sich verpflichtet, alle Insolvenzdaten 6 Monate nach der Restschuldbefreiung endgültig löschen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Privatinsolvenz wirkt sich in der Regel negativ auf Ihre Schufa aus.
  • Das Insolvenzverfahren führt zu negativen Schufa-Einträgen.
  • Alle Daten zur Restschuldbefreiung werden nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
  • Aber: Sind Sie nach der Verbraucherinsolvenz schuldenfrei, können Sie Informationen zu alten offenen Forderungen eventuell vorzeitig entfernen lassen.
Achtung
Insolvenz verschwindet früher aus der Schufa

Bisher stand eine Privatinsolvenz auch nach der Restschuldbefreiung noch 3 Jahre negativ in der Schufa. Nach Einschätzung des EuGH-Generalanwalts im März 2023 benachteiligt diese Speicherdauer Verbraucher zu Unrecht.

Die Auskunftei hat darauf reagiert: Alle Informationen zur Insolvenz verschwinden schon nach 6 Monaten aus dem Schufa-Register. Damit verbessert sich jetzt für viele der Schufa-Score.

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1. Was bedeutet eine Privatinsolvenz für meine Schufa?

Eine Privatinsolvenz wirkt sich in der Regel negativ auf den Schufa-Score aus. Auch nach dem Ende der Privatinsolvenz wird es weiterhin Schwierigkeiten geben, Verträge zu unterzeichnen und abzuschließen.

Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden müssen, sind Sie zahlungsunfähig. Das wirkt sich negativ auf Ihre Schufa-Bewertung aus. Genauso wie nicht rechtzeitig bezahlte Forderungen führt auch ein Insolvenzantrag zu einem negativen Schufa-Eintrag. Damit wird Ihre Zahlungsunfähigkeit für Unternehmen sichtbar.

Auch nach der Privatinsolvenz ist Ihre Schufa mit Negativeinträgen belastet – schließlich konnten Sie Ihre Schulden jahrelang nicht vollständig begleichen.

Was bedeuten Restschuldbefreiung & Privatinsolvenz ganz genau?

Die Insolvenz ist ein Weg raus aus den Schulden. Nach der Insolvenz werden Verbrauchern die restlichen Schulden erlassen, obwohl sie nicht ganz abbezahlt werden konnten. Diese Vorgehensweise nennt sich Restschuldbefreiung.

Ganz so leicht, wie es sich anhört, ist es natürlich nicht: Eine Privatinsolvenz kann nur unter bestimmten Umständen beantragt werden. Sie dürfen keine selbstständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine Ausnahme bilden alle selbstständig tätigen Personen, die mehr als 20 Gläubiger haben. Zudem dürfen die Schulden nur privat sein und nicht aus einem Arbeitsverhältnis stammen.

Es dauert 3 Jahre, bis die Schulden vollständig getilgt sind. Der negative Eintrag zur Privatinsolvenz bleibt nach der Restschuldbefreiung noch 6 Monate bestehen.

2. Welche Daten speichert die Schufa bei einer Privatinsolvenz?

Über die Privatinsolvenz sind folgende Informationen gespeichert:

  • Eröffnung des Verfahrens
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung
  • Ende des Verfahrens
  • Erteilung bzw. Ablehnung der Restschuldbefreiung
  • Abweisung des Insolvenzantrags

Zu jedem Verfahrensschritt erfolgt ein negativer Eintrag. Jede Information bleibt für die Jahre der Insolvenz Teil Ihrer Schufa. Der EuGH-Anwalt hat im März 2023 erhebliche Zweifel an den Schattendatenbanken der Auskunfteien geäußert und die Frage aufgeworfen, ob es nicht ausreichend sei, wenn Daten über die Privatinsolvenz allein im öffentlichen Register einsehbar sind. Aktuell sollten Sie im Blick behalten, ob die Negativeinträge rechtzeitig entfernt wurden.

3. Verbessert die Restschuldbefreiung die Schufa?

Nein, nicht direkt. Durch die Restschuldbefreiung erlässt das Insolvenzgericht Ihnen die Schulden, die Sie mit in die Insolvenz gebracht haben. Alle zugehörigen Forderungen werden als „erledigt“ markiert. Die negativen Schufa-Einträge bleiben aber bestehen.

Die gute Nachricht: Die Auskunftei speichert die Daten zu den Schulden nur noch für 6 Monate nach der Restschuldbefreiung. Früher galt eine Speicherfrist von 3 Jahren. Die Schufa verbessert sich jetzt also schneller.

4. Wann ist man nach der Restschuldbefreiung wieder kreditwürdig?

Die negativen Einträge zum Insolvenzverfahren bleiben jeweils 6 Monate lang in der Schufa.

Eine Löschungsfrist von 6 Monaten besteht für: Eröffnung des Verfahrens, Ende des Verfahrens, Informationen zur Restschuldbefreiung & Ablehnung des Insolvenzantrags.

Nach Ablauf der Löschfrist werden die Informationen taggenau entfernt.

Auch die Informationen über Forderungen, die durch die Restschuldbefreiung gegenstandslos sind, werden nicht sofort gelöscht. Sie werden nur als „erledigt" markiert und auch erst nach 6 Monaten gelöscht.

Für eine sofortige Löschung müssen Sie selbst aktiv werden und die Schufa-Daten entfernen lassen.

Warum werden Einträge nicht sofort gelöscht?

Die Auskunftei löscht die durch den Schuldenerlass unberechtigten Einträge nicht sofort, weil die Informationen zur Insolvenz auch gesetzlich 6 Monate lang im öffentlich einsehbaren Register gespeichert sind.

Ob es zulässig ist, dass diese für Verbraucher negativen Daten mehrfach gespeichert werden (in staatlichen Registern und bei vielen privaten Unternehmen), darüber wird der EuGH demnächst entscheiden.

5. In 2 Schritten nach der Privatinsolvenz die Schufa löschen lassen

Ihre offenen Forderungen aus der Zeit vor der Privatinsolvenz sind durch den gerichtlichen Schuldenerlass am Ende der Insolvenz hinfällig. Die Schufa nimmt die Löschung der entsprechenden Negativeinträge selbstständig vor. Wenn die Schufa zu spät reagiert, können Sie die Schufa-Einträge löschen lassen – und so Ihren Schufa-Score verbessern.

Schritt 1: Selbstauskunft anfordern

Sie können mindestens einmal im Jahr kostenlos abfragen, welche Daten die Auskunftei über Sie speichert und an Unternehmen weitergibt. Laut Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine Kopie Ihrer Schufa-Daten.

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Schritt 2: Schufa prüfen & Einträge löschen lassen

Anhand Ihrer Selbstauskunft können Sie herausfinden, welche Einträge nach der Privatinsolvenz unberechtigt und damit löschbar sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie auch von einem Anwalt Ihre Datenkopie der Schufa prüfen lassen. Er kennt die Bestimmungen der DSGVO genau und weiß, für welche Information welche Löschfrist gilt und unter welchen besonderen Umständen Sie diese vorzeitig löschen lassen könnten.

Der Anwalt kann die Auskunftei für Sie zur Löschung der veralteten Einträge auffordern. Ein anwaltliches Schreiben kann den notwendigen Nachdruck für eine schnelle Verbesserung Ihrer Schufa vermitteln.

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6. FAQ zur Schufa bei Privatinsolvenz

Ja. Die Schufa erfährt durch die öffentliche Mitteilung des Amtsgerichts vom Insolvenzantrag. Wenn Sie Insolvenz anmelden, sind Sie zahlungsunfähig. Entsprechend wird Ihre Kreditwürdigkeit durch einen negativen Eintrag gesenkt.

Nein, nicht direkt. Die Informationen über die offenen Forderungen vor der Insolvenz sind durch die Restschuldbefreiung zwar gegenstandslos, stehen aber weiterhin in der Schufa. Sie werden nur als erledigt markiert, nicht gelöscht.

Nein. Auch die Restschuldbefreiung führt zu einem negativen Schufa-Eintrag. Der Schufa-Score lässt sich nur verbessern, wenn Sie das Unternehmen direkt kontaktieren. Sie müssen das Unternehmen nach der Insolvenz selbst zur sofortigen Löschung der Einträge auffordern, die durch die Restschuldbefreiung unberechtigt sind.

Nach der Insolvenz bleiben die Informationen zur Insolvenz 6 Monate in der Schufa. Nach dem halben Jahr werden alle Insolvenz-Daten automatisch von der Schufa gelöscht.

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