Sie können einen unberechtigten negativen Schufa-Eintrag löschen. Unsere Musterbriefe sind der erste Schritt dazu. Aber: Für eine erfolgreiche Löschung ist es wichtig, das Schreiben individuell anzupassen und Beweise für Falscheinträge beizufügen.
Ob Bankkredit, Leasing- oder Mietvertrag: Mit einer negativen Schufa sind Vertragsabschlüsse und Finanzierungen nur zu schlechten Konditionen oder gar nicht möglich.
Aber: Nicht jeder negative Schufa-Eintrag ist berechtigt. Unternehmen sind dazu verpflichtet, falsche Schufa-Informationen durch die Schufa korrigieren oder löschen zu lassen.
Plus: Die Schufa darf Ihre Daten nur erheben, wenn sie daran ein berechtigtes Interesse hat und Sie bei Vertragsabschluss mit einem Unternehmen Ihre Einwilligung zur Weitergabe der Daten an die Schufa erteilt haben. Häufig geschieht dies durch die sogenannte „Schufa-Klausel“ im Vertrag.
Die Schufa speichert negative Einträge wegen offener Forderungen 3 Jahre.
Seit 25. Mai 2024 gibt es aber eine neue Kulanzregelung für Verbraucher: Wenn man eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa bezahlt, kann man den negativen Eintrag schon nach 1,5 Jahren loswerden – nicht erst nach 3 Jahren. Zusätzliche Voraussetzungen für diese Kulanz: Keine anderen negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen.
Wer also schnell bezahlt, kann von dieser neuen kürzeren Löschfrist profitieren und schon nach 1,5 Jahren eine saubere Schufa haben.
Diese Informationen können Verbraucher entfernen:
Falsche Schufa-Einträge können Sie selbst löschen lassen. Mit unseren Musterbriefen geht das ganz einfach und schnell.
Die Musterbriefe dienen aber nur als Vorlage. Es ist wichtig, dass Sie die Schreiben mit Ihren Kontaktdaten und Informationen zum falschen Schufa-Eintrag individuell anpassen.
Sie möchten einen Schufa-Eintrag löschen? Unsere Musterbriefe sind der erste Schritt zur Löschung falscher Schufa-Einträge.
Hinweis: Wenn Kontaktdaten falsch sind, ist zumeist die Schufa direkter Ansprechpartner. In den meisten übrigen Fällen ist das Unternehmen zu kontaktieren, das der Schufa zu Unrecht negative Informationen übermittelt hat.
Die Schufa sollte parallel informiert werden, weil sie unabhängig von der Reaktion des kontaktierten Unternehmens die Löschung eines falschen Eintrages veranlassen kann.
Wenn es um die Löschung von Schufa-Daten geht, spielen die verantwortlichen Unternehmen als Vertragspartner der Schufa und die Auskunftei selbst eine Rolle. Aber wer ist wann der richtige Ansprechpartner? Welche Muster-Vorlage ist wann die richtige?
Brief an Unternehmen |
Brief an die Schufa |
Brief nach Restschuldbefreiung |
Ziel: Widerruf der falsch bzw. zu Unrecht an die Schufa weitergegebenen Informationen, damit der negative Eintrag entfernt wird. |
Ziel: Korrektur der persönlichen Daten und Löschung der falschen Einträge |
Ziel: Zeitnah eine Verbesserung des Wertes erreichen |
Entstehen Verbrauchern finanzielle Nachteile, weil ihnen aufgrund eines unberechtigten negativen Schufa-Eintrags z. B. ein Kredit verwehrt bleibt, können sie vom verantwortlichen Unternehmen Schadensersatz fordern.
Verweigert das Unternehmen die Löschung des unberechtigten Schufa-Eintrags, können Sie Klage einreichen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Es kann sinnvoll sein, zur Sicherheit auch die Schufa über unberechtigte Einträge von Unternehmen zu informieren. Die Schufa kann nur reagieren und falsche Daten löschen, wenn Unternehmen oder betroffene Verbraucher sie darüber in Kenntnis setzen.
Bisher stand eine Privatinsolvenz auch nach der Restschuldbefreiung noch 3 Jahre negativ in der Schufa. Nach Einschätzung des EuGH-Generalanwalts benachteiligt diese Speicherdauer Verbraucher zu Unrecht.
Die Schufa hat darauf reagiert: Alle Informationen zur Insolvenz verschwinden jetzt nach 6 Monaten aus dem Schufa-Register. Damit verbessert sich jetzt für viele der Schufa-Score.
Aber: Der Schufa-Score wird nur alle 3 Monate aktualisiert – nicht automatisch nach der Löschung eines Eintrags. Es kann also sein, dass der Eintrag zur Restschuldbefreiung gelöscht ist, der Score aber noch nicht verbessert wurde.
Deshalb ist es sinnvoll, die Schufa schriftlich dazu aufzufordern, Ihren Score neu zu berechnen – so wird der Wert womöglich früher aktualisiert.
Den negativen Schufa-Eintrag löschen mit einem Musterbrief – das scheint für Verbraucher sehr leicht, führt aber nicht in jedem Fall gleich zum Ziel.
Ein Musterbrief gibt die Inhalte vor, die auf jeden Fall zur Löschung eines Eintrages notwendig sind. Da jeder Fall individuell ist, kann das Muster nur als Vorlage dienen.
Für eine erfolgreiche Löschung ist es wichtig, konkrete Beweise dafür vorzulegen, dass der bestehende Eintrag unberechtigt ist. Das können Zahlungsbelege nach Begleichung offener Forderungen sein oder ein Schreiben des Unternehmens, dass die Forderung nicht besteht oder beglichen ist.
Mit einem individuellen Schreiben und eindeutigen Beweisen können Ihre Erfolgschancen steigen, dass Unternehmen auf Ihre Forderung reagieren und den Schufa-Eintrag widerrufen.
Möchten Sie die Löschung Ihrer Schufa absichern, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Schufa-Eintrag löschen die Daten prüfen und schnell feststellen, welche Einträge unberechtigt sind und zu löschen sind. Der Anwalt kann die Beweissammlung und ein rechtssicheres Schreiben an die Schufa oder an das für den Eintrag verantwortliche Unternehmen für Sie übernehmen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Sie können einen Musterbrief nutzen, um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Aber: Mit einem individuellen, zu Ihrem Anliegen passenden Schreiben können Sie Ihre Chancen steigern, dass Unternehmen die negativen Schufa-Daten widerrufen.
Wenn Sie aufgrund negativer Schufa-Einträge keinen Kredit erhalten, kann es sinnvoll sein, wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Denn reagiert das Unternehmen nicht auf Ihre Forderung, sind Verhandlungen notwendig.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Schufa aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Der Anwalt kann Ihre Schufa-Daten prüfen und schnell erkennen, welche Einträge unberechtigt sind.
Bestehen Erfolgsaussichten, kann der Anwalt
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Besteht ein unberechtigter Schufa-Eintrag zu Ihrem Nachteil, können sie diesen löschen lassen. Geht es um falsche Kontaktdaten, ist die Schufa Ihr Ansprechpartner. Geht es um unberechtigte Forderungen oder bereits gezahlte Rechnungen, müssen Sie sich an das Unternehmen wenden, von dem die Schufa die entsprechenden Informationen bekommen hat.
Das geht im Prinzip ganz einfach per Musterbrief. Aber: Muster-Vorlagen müssen individuell auf Ihren Fall angepasst werden, um die Chance auf Erfolg zu haben. Und trotzdem kann es sein, dass die Schufa die Löschung verweigert. Mit der Unterstützung eines Anwalts sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite. Er kann mit einem anwaltlichen Schreiben die Löschung verlangen und Sie bei den Gesprächen mit der Schufa unterstützen.
Mit einem Musterbrief können Sie auch in Eigenregie die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags anstreben. Allerdings kann gerade bei der Löschung von bereits gezahlten Beträgen die Kommunikation schwierig sein, wenn Sie erst über das jeweilige Unternehmen eine Schufa-Löschung beantragen müssen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Schufa weiß dann, welche Vorgehensweise sich anbietet, um Ihre Bonität schnell wiederherzustellen und wie die Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall sind.