Falsche, veraltete oder unberechtigte Schufa-Einträge zu bezahlten oder unberechtigten Forderungen kann man löschen lassen. Dafür muss man sich entweder an die Gläubiger wenden, die für den falschen Eintrag verantwortlich sind, oder direkt an die Schufa. Wir erklären, welche Schritte dafür nötig sind und wie ein Rechtsanwalt Sie dabei unterstützen kann.
Nicht jeder Negativeintrag ist berechtigt. In folgenden Fällen besteht ein Anspruch, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen:
Wenn die Schufa fehlerhafte Daten und Informationen zu Ihnen hat, werden die Einträge automatisch falsch zugeordnet. Das können Daten sein, die nicht Sie, sondern andere namensgleiche Personen betreffen. In diesem Fall müssen Sie sich direkt an die Schufa wenden und die Löschung der fehlerhaften Daten beantragen.
Jeder Schufa-Eintrag muss durch nachweisbare Tatsachen begründet sein. Gibt es keinen Grund für eine negative Information oder liefern Banken und Handelsunternehmen falsche Daten, muss der Schufa-Eintrag gelöscht werden.
So kann es sein, dass ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt, obwohl die offene Forderung bereits bezahlt wurde. Einen solchen Schufa-Eintrag können Sie löschen lassen.
Der Anspruch auf Löschung ist in diesem Fall nicht bei der Schufa durchzusetzen, sondern bei dem Unternehmen, das den unberechtigten Vermerk bei der Auskunftei veranlasst hat. Die Auskunftei sollte aber parallel informiert werden.
Geben Unternehmen falsche Daten an die Schufa weiter, müssen sie diese korrigieren. Entstehen Verbrauchern durch Falscheinträge finanzielle Nachteile – etwa weil ein Kredit wegen negativer Schufa nicht möglich ist –, dann müssen die Unternehmen ihnen Schadensersatz zahlen. So z. B. in einem Fall, den das Amtsgericht Halle (Az. 93 C 3289/12) zu entscheiden hatte.
Die Schufa ist dazu verpflichtet, falsche oder veraltete Einträge zu löschen. Sie hat Löschfristen, nach deren Ablauf Einträge automatisch zu löschen sind. Wenn eine Forderung bereits getilgt ist, kann sie also zunächst weiterhin in der Schufa-Auskunft erscheinen. Bereits vor Ablauf dieser Fristen können Sie den Eintrag aber löschen lassen.
Bisher stand eine Privatinsolvenz auch nach der Restschuldbefreiung noch 3 Jahre negativ in der Schufa. Nach Einschätzung des EuGH-Generalanwalts benachteiligt diese Speicherdauer Verbraucher zu Unrecht.
Die Schufa hat darauf reagiert: Alle Informationen zur Insolvenz verschwinden schon nach 6 Monaten aus dem Schufa-Register. Durch die freiwillige Anpassung der Löschfrist der Schufa werden viele Betroffene entlastet.
Forderungen von Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind und nicht gerichtlich durchgesetzt worden sind, können verjährt sein. Dann dürfen Schuldner die Zahlung verweigern. Bereits verjährte Forderungen dürfen der Schufa nicht mehr gemeldet werden.
Ob eine offene Forderung bereits verjährt ist, kann ein Anwalt für Sie prüfen. Wenn der Gläubiger eine verjährte Forderung nicht widerruft, kann ein Anwalt in den meisten Fällen eine Löschung des Schufa-Eintrags erreichen.
Unberechtigt ist ein Schufa-Eintrag, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Mahnungen nicht erhalten haben, weil diese an die falsche Adresse geschickt wurden oder Sie umgezogen sind.
In den Mahnungen muss das Unternehmen die beabsichtigte Übertragung der Daten an die Schufa mitteilen und Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Wenn Sie der Forderung widersprechen, darf das Unternehmen die Forderung unter Umständen nicht der Schufa melden.
Bei der Einschätzung, ob es sich um einen unberechtigten Eintrag handelt, kann ein Anwalt Sie unterstützen. Falls sich der Gläubiger weigert, den unberechtigten Eintrag zu widerrufen, kann ein Anwalt in den meisten Fällen eine Löschung des Eintrags erreichen.
Seit 2012 ließen sich Schufa-Einträge über Forderungen unter 2.000 Euro sofort löschen, wenn die ausstehende Summe innerhalb von 6 Wochen bezahlt wurde, es sich nicht um eine titulierte Forderung handelte und der Gläubiger die Zahlung bestätigt hatte. Diese Geringfügigkeitsgrenze akzeptiert die Auskunftei nun nicht mehr ohne Weiteres.
Aber: Die Informationen zu einer streitigen, geringen offenen Forderung können trotzdem unverhältnismäßig sein (LG Gera, Beschluss vom 6.10.2010, Az. 3 O 1/10).
Das geht ganz einfach in 5 Schritten. Je nachdem, aus welchem Grund Ihr Schufa-Eintrag falsch ist, müssen Sie sich für die Löschung entweder an den Gläubiger – also das Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat – oder an die Auskunftei selbst wenden. Was zu tun ist, erklären wir im Folgenden.
Verbraucher haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, welche Daten die Schufa über sie speichert. Wer eine Schufa-Auskunft anfordert, erhält kostenlos eine Kopie seines Datensatzes. So erfahren Verbraucher, welche positiven und negativen Vermerke es über ihr Zahlungsverhalten gibt.
So bekommen Sie Ihre Schufa-Auskunft:
Wir kümmern uns dann darum, dass Sie Ihre Schufa-Daten erhalten. Jederzeit – nicht nur einmal jährlich. Anschließend können wir Ihre Schufa-Einträge prüfen und unberechtigte Einträge löschen lassen.
Über advocado können Sie mit nur wenigen Klicks Ihre Schufa-Auskunft anfordern & falsche Einträge löschen lassen.
Prüfen Sie, ob Ihre Schufa-Daten korrekt sind – vor allem die negativen Einträge. Nachweislich falsche oder veraltete Informationen können Sie löschen oder berichtigen lassen.
Sie können die Auswertung Ihrer Schufa-Daten auch einem Anwalt mit Schwerpunkt Schufa überlassen. Er kennt die Bestimmungen für Schufa-Einträge und kann beurteilen, ob Sie Ihre negative Schufa löschen können.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen und das weitere Vorgehen.
Um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, müssen Sie die offene Rechnung bezahlt haben. Sollte die Forderung bereits verjährt sein, müssen Sie – anstatt zu zahlen – die Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklären.
Die Schufa löscht nur Vermerke zu gegenstandslosen oder bereits beglichenen Forderungen. Es kann sinnvoll sein, die Zahlungsbelege als Beweise für den gegenstandslosen Schufa-Eintrag aufzuheben.
Möchten Sie einen fehlerhaften negativen Schufa-Eintrag löschen lassen, ist das Unternehmen Ihr Ansprechpartner, das die falschen Informationen an die Schufa weitergegeben hat. Der Unternehmensname ist in der Auskunft zu finden.
Verantwortlich für die falschen Schufa-Einträge und damit schadensersatzpflichtig ist grundsätzlich das Unternehmen, das die Daten gemeldet hat – aber auch die Auskunftei kann sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen.
Sind Ihre persönlichen Daten wie Name oder Anschrift falsch, wenden Sie sich zur Korrektur direkt an die Schufa.
Für das Schreiben können Sie sich an folgendem Musterbrief orientieren: Schufa-Eintrag löschen lassen – Musterbrief. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Korrektur – üblich sind 3 Wochen.
Sie sollten dem Unternehmen nachweisen können, warum der veranlasste Eintrag falsch ist. Ein erfahrener Anwalt mit Schwerpunkt Schufa-Eintrag löschen lassen kann die Nachweise gegenüber der Schufa und dem meldenden Unternehmen für Sie übernehmen.
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In den meisten Fällen sollte Ihre Bonität wiederhergestellt sein, wenn Sie den Schritten I bis IV gefolgt sind. Denn: Unternehmen und auch die Schufa selbst sind dazu verpflichtet, falsche Informationen zu korrigieren bzw. zu löschen, vor allem, wenn sie vom Betroffenen auf den Fehler aufmerksam gemacht worden sind.
Wird Ihnen trotz des berechtigten Anspruchs die Löschung eines ungerechtfertigten Eintrags verwehrt, können Sie von einem Anwalt den Schufa-Eintrag löschen lassen.
Alle Daten bei der Schufa haben bestimmte Speicherfristen. Nach Ablauf der Frist müssen die Daten automatisch gelöscht werden:
Seit 25. Mai 2024 gibt es eine neue Kulanzregelung bei den Auskunfteien: Wer eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa bezahlt, kann den negativen Eintrag schon nach 1,5 Jahren loswerden – nicht erst nach 3 Jahren. Zusätzliche Bedingung für die Kulanz: Es gibt keine anderen negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen.
Wer also schnell bezahlt, kann von dieser neuen kürzeren Löschfrist profitieren und schon nach 1,5 Jahren eine saubere Schufa haben.
Wenn das für den unberechtigten negativen Schufa-Eintrag verantwortliche Unternehmen Ihre falschen Informationen nicht korrigiert, sind Verhandlungen mit dem Gläubiger notwendig.
Ein Anwalt kann mit dem Unternehmen auf Augenhöhe verhandeln. Mit den notwendigen Beweisen kann er den Widerspruch des Unternehmens entkräften und eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien erreichen.
Diese Schritte kann ein Anwalt für Sie unternehmen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen und das weitere Vorgehen.
Die Löschung eines unberechtigten Schufa-Eintrags ist kostenlos. Wenn der Schufa falsche Daten vorliegen, dann müssen diese gelöscht werden.
Wenn die Schufa die Löschung verweigert, kann auch ein Anwalt die Kosten seiner Beauftragung als Schadensposition beim verantwortlichen Unternehmen nach erfolgreicher Löschung mit einfordern. Sie erhalten Anwalts- und Gerichtskosten im Erfolgsfall von der Gegenseite zurück.
Ein Schufa-Eintrag enthält bestimmte personenbezogene Informationen zum Zahlungsverhalten einer Person, z. B. zu Krediten oder Handyverträgen.
Einträge können positiv, neutral oder negativ sein. Der Vermerk über die vollständige Rückzahlung eines Kredits könnte sich z. B. günstig auf die Beurteilung der Bonität auswirken.
Gemäß § 31 (2) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) kommt ein negativer Eintrag in der Auskunftei unter folgenden Bedingungen zustande:
Verbraucher haben nach Art. 15 der DSGVO mindestens einmal jährlich das Recht, kostenlos eine Auskunft bei der Schufa anzufordern. advocado kann für Sie jederzeit kostenlos eine solche Datenkopie beantragen.
Ja, die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags erfolgt in der Regel automatisch, aber je nach Grund für den Vermerk gibt es unterschiedliche Löschfristen. Diese können zwischen 1 und 3 Jahren liegen. Nachweislich falsche, unberechtigte oder veraltete negative Schufa-Einträge können Sie jedoch sofort löschen lassen.
Ihr Ansprechpartner für die Löschung ist in erster Linie derjenige, der einen Fehler gemacht hat:
Zur Sicherheit können Sie sich mit dem Nachweis der Schuldenbegleichung zusätzlich direkt an die Schufa wenden. Auch hier kann ein Anwalt helfen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen und das weitere Vorgehen.