Wer eine neue Wohnung will, muss eine Mieterselbstauskunft akzeptieren – und darin einiges über sich preisgeben. Besonders wichtig für Vermieter: das monatliche Einkommen. Zusätzlich dürfen Vermieter eine Schufa-Auskunft von ihren Mietinteressenten fordern. Schufa & Mieterselbstauskunft – ist das mit dem Datenschutz vereinbar? Wie viel dürfen Vermieter wissen, bevor ein Mietvertrag zustande kommt?
Ein negativer Schufa-Eintrag wegen einer offenen Forderung bleibt in der Regel 3 Jahre in der Schufa stehen.
Seit 25. Mai 2024 gibt es aber eine neue Kulanzregelung für Verbraucher: Wer eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa bezahlt, kann den negativen Eintrag schon nach 1,5 Jahren loswerden – wenn keine anderen negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vorliegen.
Wer also schnell bezahlt, kann von dieser neuen kürzeren Speicherfrist profitieren und schon nach 1,5 Jahren eine saubere Schufa haben.
Die Schufa-Auskunft und die Mieterselbstauskunft sollen es Vermietern ermöglichen, Sie als zukünftigen Mieter besser einschätzen zu können.
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Sie vom Vermieter bekommen. Ziel ist es, etwas über Sie als Person, Ihre berufliche und finanzielle Situation zu erfahren.
Die Schufa-Auskunft für Vermieter ist ein Dokument, das Sie von der Schufa anfordern können und dem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung vorlegen. Damit weiß der Vermieter, wie die Schufa Ihre Bonität (Zahlungsfähigkeit) bewertet.
Sowohl Schufa als auch Mieterselbstauskunft geben Auskunft über Ihre finanzielle Situation – aber in unterschiedlichem Umfang.
Der Unterschied zwischen Schufa und Mieterselbstauskunft:
Schufa und Mieterselbstauskunft sind freiwillig – zumindest rein rechtlich. Sie müssen keine Angaben machen, aber wenn Sie die Wohnung haben wollen, haben Sie höhere Chancen, wenn Sie die Bedingungen des Vermieters erfüllen.
Der Vermieter hat das Recht, etwas über Sie und Ihr Privat- sowie Berufsleben zu erfahren, bevor er Ihnen eine Wohnung überlässt. Dafür darf er Ihnen vor Unterzeichnung des Mietvertrages einen Fragebogen zur Mieterselbstauskunft vorlegen.
Das steht in der Mieterselbstauskunft:
Kontaktdaten:
Privates:
Beruf
Finanzielles
In der Mieterselbstauskunft darf der Vermieter also sehr viele Informationen von Ihnen verlangen. Er darf aber nicht alles fragen.
Was der Vermieter nicht in der Mieterselbstauskunft abfragen darf:
Es gilt: Fragen, deren Antworten Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen, darf der Vermieter nicht stellen.
Die Mieterselbstauskunft darf vieles abfragen, aber nicht alles. Deshalb haben wir eine vom Anwalt geprüfte Vorlage für Sie. Damit geben Sie nicht mehr als nötig von sich preis:
Wer die Fragen zur Mieterselbstauskunft falsch beantwortet, um höhere Chancen auf die Wohnung zu haben, riskiert am Ende die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Täuschung des Vermieters.
Mietinteressenten müssen die Wahrheit sagen zu:
Aber: Sie müssen dem Vermieter nicht zwingend jede Frage richtig beantworten.
Falsche Angaben sind z. B. erlaubt, wenn der Vermieter grundlos zusätzlich zur Kaution eine Bürgschaft für die Mietzahlung verlangt. Bei Studierenden ohne eigenes Einkommen ist diese doppelte Absicherung erlaubt – bei allen anderen Mietinteressenten mit regelmäßigem Einkommen ist sie gesetzlich verboten. Sie dürfen die doppelte Absicherung zusagen, müssen sie aber nicht erfüllen.
Plus: Wenn Ihnen aufgrund einer unzulässigen Frage ein materieller Schaden entstanden ist – Sie z. B. aufgrund Ihrer Religion die Wohnung nicht bekommen und dann vorübergehend ein Hotel beziehen müssen –, können Sie vom Vermieter Schadensersatz fordern.
Mit Schufa und Mieterselbstauskunft bekommt der Vermieter doppelte Informationen über Sie und Ihre Zahlungsfähigkeit – das ist zulässig. Aber: Wenn kein Mietvertrag zustande kommt, muss der Vermieter Ihre persönlichen Daten vernichten. Denn der Anlass für die Datenspeicherung (Sie als neuer Mieter einer Wohnung) besteht nicht mehr.
Auch wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, gibt es keine gesetzliche Pflicht, die Schufa und Mieterselbstauskunft aufzubewahren. Es ist aber üblich, die Daten zumindest für die Dauer des Mietverhältnisses und darüber hinaus für die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zu speichern.
Deshalb gilt: Die Mieterselbstauskunft ist DSGVO-konform, trotzdem steht der Schutz Ihrer persönlichen Daten an erster Stelle. Wenn der Vermieter Ihre Daten nicht rechtzeitig löscht, können Sie dagegen vorgehen.
Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihren individuellen Fall prüfen und einschätzen, ob ein Vorgehen wegen eines DSGVO-Verstoßes sinnvoll ist. Zur kostenlosen Ersteinschätzung im Mietrecht.
Der Vermieter muss nicht alles wissen, was in der Schufa steht. Deshalb gibt es extra eine Schufa-Auskunft für Vermieter – die sogenannte Bonitäts-Auskunft. Einen Vorteil haben Mietinteressenten dadurch aber nicht wirklich.
Die Schufa Bonitäts-Auskunft für Vermieter zeigt auf der ersten Seite:
Sie enthält weitere Seiten mit weiteren Informationen über:
Nur die erste Seite ist für den Vermieter bestimmt. Mit der Seite 1 der Bonitäts-Auskunft weiß der Vermieter alles, was er über deine Schufa wissen muss.
Was die Schufa mit der Bonitätsauskunft leistet: Die Informationen für den Vermieter sind separat von den übrigen Schufa-Daten aufgelistet. Man erhält innerhalb von 2 Tagen ein Dokument auf Hochglanzpapier mit Siegel, das man direkt an den Vermieter weitergeben kann.
Dafür verlangt die Schufa 29,95 €.
Wer bei der Wohnungssuche voraus denkt, kann die Schufa-Infos für den Vermieter kostenlos bekommen.
Wer nicht extra Geld ausgeben möchte, damit der Vermieter die eigene Schufa auf Hochglanzpapier sehen darf, kann einfach sein Recht auf die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nutzen.
Die Schufa muss Ihnen jederzeit und beliebig oft – und nicht wie unzutreffend im Internet verbreitet, nur einmal im Jahr – alle über Sie gespeicherten Daten offenlegen. Die kostenlose Schufa-Auskunft zeigt also erst einmal mehr, als der Vermieter wissen muss. Aber: Sie können selbst eine Kopie erstellen und die irrelevanten Stellen schwärzen, bevor Sie sie an Ihren Vermieter schicken.
Das Gute: Mit advocado haben Sie keinen Aufwand damit.
Wir kümmern uns darum, dass:
Damit haben Sie nicht nur einen wichtigen Schritt in Richtung neue Wohnung getan, sondern auch in Richtung eines besseren Schufa-Scores und einer besseren Bonität in der Zukunft.
Über advocado erhalten Sie mit nur wenigen Klicks Ihre Schufa-Auskunft & können falsche Einträge löschen lassen.
Mit Schufa und Mieterselbstauskunft hat der Vermieter von Ihnen und einer Auskunftei Angaben dazu, ob Sie in Zukunft die Miete bezahlen könnten.
Um Ihre Chancen auf die Wohnung trotz Schufa zu erhöhen, können Sie eine dritte Partei – ihren bisherigen Vermieter - um Bestätigung Ihrer Zahlungsfähigkeit bitten – mit der sogenannten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Das ist ein kurzes Schreiben, mit dem Ihr ehemaliger Vermieter erklärt, dass er von Ihnen immer pünktlich die Miete erhalten hat. Von Vermieter zu Vermieter hat diese Aussage womöglich mehr Gewicht als die allgemeine Bewertung einer Auskunftei.
Über unseren Partner proMietrecht erhalten Sie eine Vorlage für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kostenlos zum Download.
Die Schufa speichert als Wirtschaftsauskunftei viele Daten zu deiner finanziellen Situation. Sie bekommt von rund 10.000 verschiedenen Unternehmen und aus öffentlichen Registern Informationen darüber, welche Verträge du abgeschlossen hast, ob du deine Rechnungen bezahlst oder Insolvenz anmelden musstest.
All die Informationen über deine finanzielle Situation nutzt die Schufa, um deinen Schufa-Score zu ermitteln. Wie dieser Wert genau zustande kommt, ist ein Betriebsgeheimnis der Auskunftei. Aber je niedriger der Score ist, den sie vergibt, desto schlechter ist deine Zahlungsfähigkeit in den Augen des Vermieters. Ein schlechter Schufa-Score kann deine Chancen auf die neue Wohnung verschlechtern.
Nein. Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den der Vermieter erstellt hat und Ihnen vorlegt, um mehr über Sie persönlich und Ihr Einkommen zu erfahren.
Die Schufa-Auskunft zeigt nur Daten zu Ihrer finanziellen Situation: abgeschlossene Verträge, Konten, Kredite, nicht bezahlte Rechnungen, Privatinsolvenz oder Zwangsvollstreckung.
Wenn Sie der Schufa folgen, dann die Bonitätsauskunft für 29,95 €. Darin sind die für den Vermieter relevanten Daten auf Hochglanzpapier aufbereitet.
Sie können aber auch einfach eine kostenlose Kopie Ihrer Schufa-Daten anfordern und die Einträge schwärzen, die zur Bewertung Ihrer Zahlungsfähigkeit nicht entscheidend sind. Wichtig ist für den Vermieter vor allem die Aussage, ob negative Einträge vorliegen.
Das können Sie selbst entscheiden:
Welche Schufa-Einträge der Vermieter braucht, erfahren Sie hier.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.