Wer sich wegen eines schlechten Scores gegen die Schufa wehren möchte, hat mit einer Klage keine Chance, wenn die Schufa diese Einträge rechtmäßig vorgenommen hat. Die Schufa haftet nicht ohne Weiteres für negative Einträge – verantwortlich sind in erster Linie die Unternehmen, die die Informationen weitergeben.
Wenn die Auskunftei aber falsche Einträge nicht korrigiert bzw. unberechtigte Einträge nicht löscht, kann eine Klage Erfolg bringen.
Wenn der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts vom März 2023 folgt und das Scoring-Verfahren in der bisherigen Form gegen die DSGVO verstößt, bestehen möglicherweise Chancen auf Schadensersatz, wenn die Betroffenen dadurch in Ihren Rechten verletzt wurden.
Ja, sich gegen den Score zu wehren ist wahrscheinlich möglich – die jüngste Rechtsprechung zeigt Zweifel am Scoring-Verfahren der Schufa.
Die Schufa ermittelt auf Basis verschiedener persönlicher Daten und mithilfe eines komplexen mathematisch-statistischen Verfahrens – dem sogenannten Scoring – die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen.
Ein schlechter Score kann dazu führen, dass Verbraucher keine Kredite, Handy-, Leasing- und Mietverträge mehr bekommen. Denn für Firmen sind sie dann keine zuverlässig zahlenden Kunden.
Im März 2023 hat sich der Generalanwalt des EuGH zum Scoring geäußert: Der Schufa-Score ist ein vollständig automatisierter Prozess, der Verbraucher erheblich beeinträchtigt. Nach unserer Auffassung verstößt das aktuelle Scoring-Verfahren teilweise gegen die Vorschriften der DSGVO.
Ein DSGVO-Verstoß der Schufa würde für Verbraucher bedeuten: Wenn sie wegen eines schlechten Schufa-Scores keinen Kredit bekommen, dann könnten sie von der Auskunftei verlangen, die Berechnung des Wertes offenzulegen. Setzt sich die Einschätzung des Generalanwalts durch, wäre die Berechnung des Scores kein Betriebsgeheimnis mehr.
Folgt der EuGH der Einschätzung seines Generalanwalts, könnte Verbrauchern sogar Schadensersatz zustehen, wenn sie aufgrund des Scoring-Verfahrens z. B. keinen Kredit bekommen und deshalb finanzielle Nachteile haben.
Ist ein negativer Schufa-Eintrag berechtigt – z. B. wegen nicht bezahlter Rechnungen – müssen Sie diesen im Regelfall akzeptieren.
Eine Klage kann nur Erfolgschancen haben, wenn die Schufa die DSGVO verletzt hat. Speichert die Auskunftei Daten ohne ein berechtigtes Interesse und ohne dass Sie dem im Rahmen eines Vertrages zugestimmt haben, gibt es keine Rechtsgrundlage. Dann können Sie die Schufa verklagen. Auch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) könnte zur Klage berechtigen.
Eine Eintragung verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen, wenn
Da die Schufa ein eigenes Interesse daran hat, nur korrekte Daten zu verwerten, lässt sich die Korrektur falscher Einträge in vielen Fällen außergerichtlich erreichen und der Schufa-Score verbessern.
Ja. Wenn die Schufa falsche oder unberechtigte Informationen über Sie gespeichert hat, können Sie dagegen vorgehen. Sie haben einen Anspruch auf Löschung der falschen Schufa-Einträge.
Ein Löschungsanspruch besteht bei
Achtung: Seit 25. Mai 2024 gibt es eine neue Kulanzregelung für Verbraucher: Wer eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa bezahlt, kann den negativen Eintrag schon nach 1,5 Jahren loswerden – nicht erst nach 3 Jahren. Zusätzliche Bedingung: Es liegen keine anderen negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vor. Wer also schnell bezahlt, kann von dieser neuen kürzeren Speicherfrist profitieren und schon nach 1,5 Jahren eine saubere Schufa haben.
Einen sofortigen Löschungsanspruch aufgrund geringfügiger Forderungen unter 2.000 Euro akzeptiert die Schufa nicht mehr ohne Weiteres.
Wer nach der Privatinsolvenz durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei war, hatte bislang hierzu trotzdem noch 3 Jahre schlechte Schufa-Daten. Nach der Einschätzung des EuGH-Generalanwalts hat die Auskunftei diese Frist jetzt verkürzt. 6 Monate nach der Insolvenz löscht die Schufa automatisch alle zugehörigen Daten.
Besteht ein Löschungsanspruch wegen falscher, fehlerhafter, veralteter oder strittiger Forderungen, können Sie eine schriftliche Beschwerde einreichen und die Korrektur bzw. Löschung der Daten fordern.
So können Sie vorgehen:
Bis die Schufa eindeutig geklärt hat, ob die Informationen korrekt oder falsch sind, muss sie den betreffenden Eintrag sperren. Er darf nicht in die Berechnung des Scores einfließen.
Kommt die Auskunftei trotz Beschwerde zu dem Schluss, dass Ihre Daten korrekt sind, darf sie diese wieder zur Berechnung heranziehen – andernfalls ist sie verpflichtet, die Einträge zu korrigieren bzw. zu löschen.
Reagiert die Auskunftei nicht auf Ihre Beschwerde oder hält die von Ihnen bemängelten Daten dennoch für richtig, können Sie dagegen vorgehen und die Schufa verklagen. Um einen aussichtslosen Rechtsstreit zu vermeiden, können Sie vorab die Erfolgsaussichten einer Schufa-Klage durch einen erfahrenen Anwalt beurteilen lassen.
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Entstehen Ihnen aufgrund eines unberechtigten bzw. falschen Negativ-Eintrags Schäden, weil die Bank z. B. die Finanzierungsraten für ein Auto höher ansetzt, ist die Schufa in der Regel nicht haftbar. Sie ist nicht verpflichtet, die einzelnen Informationen auf Korrektheit zu prüfen.
Allerdings steht Ihnen eine Entschädigung vom Gläubiger zu, der für den falschen negativen Eintrag verantwortlich ist. Dies gilt für private Unternehmen (z. B. Banken) ebenso wie für öffentliche Institutionen (z. B. Schuldnerverzeichnis).
Die Prozess- und Anwaltskosten, die bei einer Klage entstehen, können Sie im Erfolgsfall zurückfordern – denn diese sind als Schadensposition ebenfalls ersatzfähig. Das Amtsgericht Halle (Saale) urteilte, dass diese Kosten vom Verursacher des falschen Eintrags zu zahlen sind (Urteil vom 28.02.2013, Az. 93 C 3289/12).
Zwar hat die Schufa ein berechtigtes Interesse, Ihre Daten zu speichern – wenn Ihnen aber z. B. durch einen falschen Schufa-Eintrag ein nachweisbarer Schaden entsteht, haben Sie laut Artikel 17 DSGVO ein Recht auf Löschung. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihnen dadurch ein Kredit versagt wird.
Außerdem könnten Sie dafür Schadensersatz von der Schufa fordern. Weil es seit einem EuGH-Urteil vom 04. Mai 2023 keine Bagatellgrenze beim Schadensersatz nach einem DSGVO-Verstoß gibt, sind die Chancen dafür noch einmal gestiegen.
Wie hoch die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen die Schufa sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, weshalb genau Sie die Schufa verklagen wollen.
Die Chancen können gut stehen, wenn sich die Auskunftei trotz nachweislich falscher Daten gegen eine Korrektur oder Löschung des Eintrags sperrt und diese weiterhin zur Berechnung des Scores heranzieht. Schadensersatzpflichtig ist sie aber auch dann nicht – wirtschaftliche Schäden müssen Sie beim Verursacher des Eintrags geltend machen.
Aber: 2023 sind die Chancen einer Klage gegen die Schufa gestiegen. Grund ist die Einschätzung des EuGH-Generalanwalts zum Umgang der Schufa mit Verbraucherdaten.
Anhand der folgenden Urteile können Sie einschätzen, wie hoch in Ihrem Fall die Erfolgschancen einer Klage gegen die Schufa sein können. Sie dienen aber nur der groben Orientierung und können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.
Am 04.Mai 2023 hat der EuGH mit einem Urteil zum Schadensersatz für DSGVO-Verstöße wesentliche Fragen geklärt und damit auch die Erfolgsaussichten einer Schufa-Klage wegen Datenschutz-Verstößen verbessert.
Wenn die Schufa persönliche Daten zu Unrecht speichert, können Verbraucher dank dieses Urteils einfacher Schadensersatz von der Schufa einklagen. Denn für den Anspruch auf Entschädigung reicht es, dass durch einen DSGVO-Verstoß ein Schaden entstanden ist. Für die Bemessung des Schadens gibt es demnach keine Bagatellgrenze mehr (Rechtssache C-300/21).
Der EuGH-Generalanwalt hat sich im März 2023 klar zum Scoring-Verfahren der Schufa geäußert: Die aktuelle automatisierte Berechnung des Scores verstößt aus seiner Sicht gegen die DSGVO.
Das abschließende EuGH-Urteil steht noch aus. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Scorings erscheint aber nunmehr möglich (Rechtssache C-634/21).
Ob eine Klage gegen die Schufa Sinn macht, ist nicht nur vom jeweiligen Einzelfall abhängig, sondern auch vom Ermessen der Gerichte. Bevor Sie gegen die Auskunftei vorgehen, können Sie einen Anwalt kontaktieren. Der Anwalt kann einschätzen, ob eine Klage gegen die Schufa erfolgversprechend ist.
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Stehen die Erfolgsaussichten gut, können Sie gegen die Schufa Klage einreichen. Grundsätzlich ist dies bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ohne Anwalt möglich. Bei mehr als 5.000 Euro Streitwert verhandelt das Landgericht – hier müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Da ein Schufa-Eintrag keinen konkret messbaren Wert hat, ist es schwierig zu bestimmen, wie hoch der Streitwert im Einzelfall ausfällt. Gerichte haben haben in den vergangenen Jahren In unterschiedlichen Verfahren bei Schufa-Klagen einen Streitwert von 10.000 Euro angesetzt – dann herrscht Anwaltszwang.
Entscheiden Sie sich, die Schufa zu verklagen, kann anwaltliche Unterstützung deshalb notwendig sein. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Schufa weiß, an wen die Klage zu richten ist – an die Auskunftei oder an den betreffenden Gläubiger – und kann für Sie die Erfolgsaussichten einer Klage beurteilen. So können Sie einen möglicherweise aussichtslosen und teuren Prozess vermeiden.
Nach sorgfältiger Sichtung und Prüfung der Sachlage kann der Anwalt die folgenden Schritte im Klageverfahren einleiten:
Sobald Sie durch die Eigenauskunft von der unberechtigten bzw. falschen Eintragung erfahren, haben Sie nur wenig Zeit (in der Regel nur 1 Monat), um die einstweilige Verfügung auf vorzeitige Löschung zu erreichen. Der Anwalt kann sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten werden.
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Wenn Sie nicht die Schufa verklagen möchten, können Sie alternativ die Ombudsfrau der Schufa kontaktieren. Die Schlichtungsstelle der Auskunftei prüft kostenlos Anliegen und Differenzen von Verbrauchern mit der Schufa.
Kommt die Ombudsfrau zu dem Schluss, dass sich ein negativer Eintrag für Sie nachteilig ausgewirkt hat, sorgt sie mit einem Schiedsspruch für die Richtigstellung, indem sie z. B. die Korrektur oder Löschung eines Eintrags veranlasst.
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Einmal im Jahr können Sie eine kostenlose Schufa-Auskunft über Ihren Score anfordern. Sie können Folgendes bei der Schufa abfragen: Gespeicherte Daten und deren Herkunft, Empfänger dieser Daten, aktuelle und die in den letzten 12 Monaten weitergegebenen Scores sowie eine individuelle und einzelfallbezogene Erklärung dieser Werte.
Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu berichtigen. Schicken Sie dem Unternehmen dazu eine schriftliche, formlose Beschwerde mit den relevanten Unterlagen. Parallel senden Sie das Schreiben an den betreffenden Vertragspartner, der die fehlerhaften Daten gemeldet hat. Er ist verpflichtet, den Eintrag bei der Schufa zu widerrufen. Bis die Korrektheit der Daten geklärt ist, muss die Schufa den Eintrag sperren und darf ihn nicht zur Bewertung Ihrer Bonität verwenden.
Bevor Sie die Schufa verklagen, können Sie die Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses von einem Anwalt einschätzen lassen. Es kann sich lohnen, gegen den Verursacher des falschen Schufa-Eintrags zu klagen – auch Schadensersatz ist dann möglich. Eine Klage gegen die Schufa selbst kann hingegen ungewisse Erfolgschancen haben.