Bei Kreditanfragen oder sobald Sie einen Vertrag mit z. B. Banken, Strom- oder Mobilfunk-Unternehmen abschließen, bekommen Sie einen Schufa-Eintrag. Bezahlen Sie die Rechnung nicht, bekommen Sie einen negativen Eintrag. Unberechtigte Einträge können Sie löschen lassen – das verbessert Ihre Bonität.
Hinweis: Verbraucherrechte gegenüber Strom- & Mobilfunkanbietern gestärkt
Das LG Frankfurt hat am 26.05.2023 per Urteil (Az. 2-24 O 156/21) entschieden: Der Stromanbieter Eprimo darf Kundendaten nicht ohne Grund an die Schufa weitergeben. Ähnlich hat das LG München bereits am 25.04.2023 geurteilt (Az 33 O 5976/22): Telefónica darf sogenannte Positivdaten ihrer Kunden (allgemeine Informationen zum Vertragsabschluss) nicht an die Auskunftei übermitteln.
Ein Schufa-Eintrag ist grundsätzlich nichts Schlechtes: Nahezu jede volljährige Person ist in der Schufa vermerkt.
Sobald man mit einem der Kooperationspartner einen Vertrag abgeschlossen hat – das heißt z. B. ein Girokonto eröffnet, bekommt man einen Schufa-Eintrag. Denn mit dem Vertragsabschluss erfolgt in der Regel die Zustimmung zur Datenübermittlung an die Schufa.
Man steht also nicht nur in der Schufa, wenn man Rechnungen nicht bezahlt hat, sondern auch, wenn man bloß am Wirtschaftsleben teilnimmt und Verträge abschließt – deshalb gibt es die Unterscheidung zwischen positiven und negativen Schufa-Einträgen.
Entgegen des allgemeinen Mythos ist die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) keine staatliche Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen.
Die Schufa ist die wohl größte Wirtschaftsauskunftei und verfügt über wirtschaftlich relevante Daten zu mindestens 65 Mio. Verbrauchern. Diese Daten erhält sie von ihren circa 10.000 Kooperationspartnern, zu denen u. a. Banken, Versicherungen, Energieversorger sowie Leasing- und Mobilfunk-Unternehmen gehören.
Das Unternehmen verdient sein Geld damit, dass es wirtschaftsrelevante Daten über Verbraucher und Betriebe sammelt, anhand dieser Daten einen Bonitäts-Score berechnet und diesen dann z.B. Banken oder Mobilfunkanbietern zur Verfügung stellt.
Etwa ein Drittel der jährlich rund 250 Millionen Euro verdient die Auskunftei mit Verbrauchern, denen sie kostenpflichtigen Selbstauskünfte übersendet. Dabei hat jeder Verbraucher das Recht auf kostenlose Übersendung einer umfassenden Auskunft.
Wir kümmern uns darum, dass Sie Ihre Schufa-Daten kostenlos erhalten. Anschließend können wir Ihre Daten prüfen und unberechtigte Einträge löschen lassen.
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Im Schufa-Eintrag stehen Informationen, die die Auskunftei von ihren Vertragspartnern wie Banken oder Mobilfunkanbietern übermittelt bekommt. Die Schufa selbst erhebt zusätzlich Daten aus öffentlichen Verzeichnissen. Sie hat keinen Zugriff auf die Daten der Meldebehörden, Bürgerämter und Gerichte.
Neben persönlichen Informationen wie Name, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum sind folgende Informationen gespeichert:
Die Schufa speichert gemäß DSGVO jedoch keine Daten zum Familienstand, Beruf, Einkommen und Vermögen, Kaufverhalten, der Nationalität sowie zu religiösen und politischen Ansichten.
Die gute Nachricht: Schufa-Einträge bleiben nicht ewig.
Die Schufa hat für ihre gespeicherten Daten selbst Lösch- und Speicherfristen definiert.
Seit 25. Mai 2024 gibt es eine neue Kulanzregelung der Auskunfteien: Wer eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa bezahlt, kann den negativen Eintrag schon nach 1,5 Jahren loswerden – wenn keine anderen negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vorliegen.
Wer also schnell bezahlt, kann von dieser neuen kürzeren Löschfrist profitieren und schon nach 1,5 Jahren eine saubere Schufa haben.
Hinweis: Seit 2012 ließen sich Schufa-Einträge aufgrund geringfügiger Forderungen unter 2.000 Euro sofort löschen, wenn die Forderung innerhalb von 6 Wochen beglichen wurde, es sich nicht um eine titulierte Forderung handelte und eine Bestätigung des Gläubigers vorlag. Diese Geringfügigkeitsgrenze akzeptiert die Schufa nun nicht mehr ohne Weiteres.
Nur wer Vertragspartner der Schufa ist, kann veranlassen, dass Sie einen Schufa-Eintrag bekommen. Privatpersonen gehören nicht dazu.
Vertragspartner sind u. a.:
Nein, Sie erhalten keine Benachrichtigung über einen neuen Eintrag in Ihrer Schufa-Akte. Sie erfahren also nicht, wann genau sich Ihr Schufa-Score positiv oder negativ verändert.
Sie müssen entweder auf die kostenpflichtigen Auskunftsprodukte der Schufa oder die kostenlose Datenauskunft zurückgreifen und die Einsicht in Ihren Score beantragen.
Aber: Unternehmen müssen Sie auf einen Negativeintrag als Folge einer nicht bezahlten Rechnung hinweisen – bevor die Information an die Auskunftei weitergegeben wird. Ansonsten ist ein Eintrag unberechtigt.
Sie haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten bei Unternehmen hinterlegt sind. Deshalb können Sie neben den teilweise kostenpflichtigen Produkten der Schufa mindestens einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über Ihre Schufa-Einträge anfordern – die sogenannte Datenkopie. Diese listet all Ihre Schufa-Einträge auf und zeigt, wer diese veranlasst hat.
So bekommen Sie Ihre Schufa-Auskunft:
Diese Auskunft im Normalfall innerhalb eines Monats in Ihrem Briefkasten landen. Hält die Schufa diese Frist nicht ein oder sendet eine unvollständige Auskunft, kann dies einen Schadensersatzanspruch auslösen.
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Die Daten, die die Schufa über Sie speichert, können falsch oder unberechtigt sein. Deshalb ist es sinnvoll, Ihre Einträge regelmäßig zu überprüfen. Unberechtigte, falsche Einträge können Sie löschen lassen – und so Ihren Schufa-Score verbessern.
Die Schufa zieht alle Einträge heran, um den sogenannten Bonitäts-Score zu ermitteln. Dieser zeigt auf Basis des Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit, wie zuverlässig ein Verbraucher zukünftig seine Rechnungen begleichen wird.
Unternehmen fragen diesen Score bei der Auskunftei an, um zu entscheiden, ob sie mit einem potenziellen Kunden einen Vertrag abschließen. Positive Einträge steigern den Score und erleichtern Vertragsabschlüsse. Negative Schufa-Einträge verschlechtern den Score und können Vertragsabschlüsse erschweren.
Denn ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet, dass Sie
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Einen negativen Schufa-Eintrag bekommen Sie, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und der Vertragspartner Sie bei der Schufa meldet. Auch eine Privatinsolvenz oder ein zugestellter Mahnbescheid kann zu einem negativen Schufa-Eintrag führen.
Aber keine Sorge: Nicht jede verspätet bezahlte Rechnung führt gleich zu einem negativen Schufa-Eintrag.
Wenn Sie Ihre Rechnungen langfristig nicht bezahlen, kann das weitere Folgen haben, die negative Schufa-Einträge bedeuten:
Wenn Sie von einem Unternehmen eine Rechnung ohne entsprechende Leistung erhalten oder grundlos eine Mahnung bekommen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Ohne Widerspruch bekommen Sie unter Umständen einen negativen Schufa-Eintrag.
Um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, können Sie Folgendes tun:
Überprüfen Sie, ob Ihre Schufa-Selbstauskunft korrekt ist. Fallen Ihnen Fehler auf, können Sie die Auskunftei zur Löschung falscher Einträge auffordern.
Folgende Schufa-Daten können Sie löschen lassen:
Haben Sie in Ihrer Selbstauskunft Fehler oder unberechtigte negative Einträge entdeckt, können Sie diese Schufa-Einträge löschen lassen.
Haben Sie noch offene Rechnungen, müssen Sie diese bezahlen, bevor die Einträge löschbar sind. Sollte die Forderung bereits verjährt sein, müssen Sie (anstatt zu zahlen) die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklären. Denn die Schufa entfernt nur beglichene oder unbegründete Forderungen.
Dafür können Sie Quittungen und Belege aufbewahren, die der Schufa beweisen, dass die Einträge unbegründet sind.
Bei einem falschen Negativeintrag müssen Sie sich an jenes Unternehmen wenden, das die fehlerhaften Daten an die Schufa übermittelt hat. Das für den Eintrag verantwortliche Unternehmen können Sie der Selbstauskunft entnehmen.
Sind personenbezogene Daten wie Ihre Adresse oder Ihr Name falsch, ist die Schufa selbst Ihr Ansprechpartner.
Sie können die Schufa oder das Unternehmen schriftlich zur Korrektur oder Löschung der Daten auffordern. Wichtig ist, dass Sie Beweise vorlegen, weshalb der negative Eintrag unbegründet ist. Eine Orientierung für das Schreiben bietet unser Musterbrief „Schufa-Eintrag löschen lassen".
Lehnt das Unternehmen oder die Schufa die Löschung eines unberechtigten Eintrags ab, kann ein Anwalt weiterhelfen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Schufa kennt die Rechtslage, kann Fehler nachweisen und Ihren Anspruch auf Löschung durchsetzen.
So kann der Anwalt helfen:
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Die Schufa führt Daten über rund 68 Mio. Verbraucher – d. h. so gut wie jede volljährige Person in Deutschland hat einen Schufa-Eintrag. Der überwiegende Teil dieser Einträge ist positiv.
Laut § 31 (2) des Bundesdatenschutzgesetzes erhält ein Verbraucher in den folgenden Fällen einen negativen Schufa-Eintrag:
Laut Art. 15 der DSGVO können Sie mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Diese enthält alle über Sie bei der Schufa gespeicherten Daten.
Natürlich haben Sie das Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten bei Unternehmen hinterlegt sind. Deshalb können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anfordern. Das geht am leichtesten über ein Portal der Schufa-Auskunft. Sie erhalten dann eine Kopie Ihrer Schufa-Daten. Die Datenkopie listet Ihre Schufa-Einträge auf und zeigt, wer diese veranlasst hat.