Für Verbraucherkredite gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, lassen sich Darlehen noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen. Dank des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes können Verbraucher eine Vielzahl bestehender Kredite widerrufen – auch gegen den Willen der Bank.
Ganz einfach mit advocado:
Sie können einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, nachdem Sie ihn abgeschlossen haben. Dieses gesetzliche Widerrufsrecht gilt aber nur für Verbraucherkreditverträge.
Ein Verbraucherkredit liegt vor, wenn
Es ist egal, ob das Darlehen verzinst ist oder es sich um eine Null-Prozent-Finanzierung handelt. Auch Online-Kredite lassen sich widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, wenn Sie von der Bank eine Vertragskopie mit allen relevanten Daten inklusive der Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Für Darlehen, die nicht zu den Verbraucherkrediten gehören, besteht kein Widerrufsrecht. Dazu gehören:
Die 14-tägige Widerrufsfrist von Verbraucherkrediten beginnt erst, wenn die Bank Sie korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat.
Ist diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist des Darlehensvertrags: Sie können auch noch Jahre nach Abschluss den Kredit widerrufen. Dieses ewige Widerrufsrecht nennt sich Widerrufsjoker.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt vor, wenn
Können Sie nachweisen, dass die Bank Sie nicht korrekt über die Widerrufsfristen oder Rechtsfolgen belehrt hat, können Sie den Kredit widerrufen – auch wenn die Frist bereits abgelaufen ist.
Für Sie als Verbraucher bietet der Widerruf zahlreiche finanzielle Vorteile – egal ob Sie sich für eine Umschuldung oder vorzeitige Auflösung des Darlehens entscheiden:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil darüber entschieden, ob eine bestimmte Klausel in den Widerrufsbelehrungen rechtsgültig ist.
Streitig war der sogenannte Kaskadenverweis. Die Klausel verweist auf Pflichtangaben im Kreditvertrag, ohne jedoch zu erläutern, um welche es sich handelt.
Gegenstand des Verfahrens war ein von der Bank abgelehnter Kredit-Widerruf: Ein Kreditnehmer hatte erst im Jahr 2016 seinen 2012 abgeschlossenen Autokreditvertrag widerrufen, da aus der Belehrung nicht hervorging, wann die Frist für den Widerruf beginnt.
In seinem Urteil (Az. C-66/19) erklärte der EuGH den sogenannten Kaskadenverweis für unrechtmäßig, denn der bisherige Verweis in den Vertragsbedingungen ist nicht ausreichend. Verbraucher wissen so nicht, welche Verpflichtungen genau sie zu erfüllen haben.
Da sich der Verweis in nahezu allen Verbraucherkrediten seit Juni 2010 befindet, können Kreditnehmer dank des Urteils einen u. a. einen Leasingvertrag widerrufen, Darlehensverträge für Fernsehen und Laptops widerrufen und einen Widerruf für einen Autokredit aufsetzen.
Bei Baufinanzierungen ist es komplizierter: Hier gilt das ewige Widerrufsrecht nur für Kreditverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden – danach verwendeten die Banken eine andere Formulierung in der Widerrufsbelehrung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die beanstandete Klausel für rechtens – es ist daher möglich, dass die Bank den Widerruf eines Immobiliendarlehens ablehnt und es auf eine Klage ankommen lässt. Noch ist nicht absehbar, ob deutsche Gerichte dem Urteil des EuGH oder dem des BGH folgen.
Es kann hilfreich sein, wenn Kreditnehmer von Baufinanzierungen die Möglichkeit eines Widerrufs mit einem Anwalt besprechen.
Sind Sie unsicher, ob das ewige Widerrufsrecht in Ihrem Kreditvertrag greift? Lassen Sie sich in einer kostenlosen Ersteinschätzung von einem advocado Partner-Anwalt beraten, ob Sie Ihren Kredit widerrufen können.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Widerrufsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden*für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen & das weitere Vorgehen.
Haben Sie ab 2010 ein Darlehen aufgenommen, kann das Urteil des EuGH Ihre Chance sein, den Kreditvertrag zu widerrufen. Um zu prüfen, ob Sie von dem Vertrag zurücktreten können, gehen Sie wie folgt vor:
Prüfen Sie, ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Kreditvertrag fehlerhaft ist – falls ja, hat die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen und Sie können den Kredit widerrufen. Ein Hinweis auf Fehler in der Belehrung ist der Kaskadenverweis:
„Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB [...] erhalten hat.“
Neben dieser Formulierung gibt es zahlreiche weitere Unstimmigkeiten, die ein dauerhaftes Widerrufsrecht begründen können. Um keine Fehler zu übersehen und Ihr ewiges Widerrufsrecht zu gefährden, kann es hilfreich sein, die Belehrung von einem Experten prüfen zu lassen.
Möchten Sie Ihren Kredit widerrufen, müssen Sie dies Ihrer Bank mitteilen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen per E-Mail, Brief oder Fax. Weitere Formvorschriften für das Schreiben gibt es nicht.
Diese Inhalte muss der Widerruf enthalten:
Damit Sie einen Nachweis haben, dass Ihre Bank das Widerrufsschreiben tatsächlich erhalten hat, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben.
Die Frist für den Widerruf läuft mindestens 14 Tage. Einige Banken gewähren ihren Kunden bereits mit Vertragsbeginn eine Frist von 30 Tagen.
Die Frist verlängert sich, wenn im Vertrag wichtige Pflichtinformationen fehlen. Ist die Widerrufsbelehrung in Ihrem Kreditvertrag fehlerhaft, haben Sie unter Umständen ein ewiges Widerrufsrecht.
Prüfen Sie genau, welche Frist für Sie gilt, wenn Sie den Kredit widerrufen wollen.
Im Internet finden Sie eine große Zahl von Widerruf-Mustern für Kreditverträge und Rückabwicklungs-Rechner, um den Kredit-Widerruf durchzusetzen. Doch da die meisten Widerrufsbelehrungen nicht auf den ersten Blick fehlerhaft erscheinen, bringt ein selbstständiges Vorgehen womöglich nicht immer den gewünschten Erfolg.
Wie es nach dem Widerruf des Kreditvertrages weitergeht, hängt davon ab, was für einen Vertrag Sie beendet haben.
Für kürzlich geschlossene Darlehensverträge gilt: Haben Sie bis zu Ihrem Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist noch gar kein Geld vom Kreditinstitut erhalten, müssen Sie nichts beachten. Die Bank wird einfach kein Geld auszahlen.
Beim Widerruf älterer Kredite gilt: Hat Ihnen die Bank bereits das Geld überwiesen, müssen Sie dieses nach dem Darlehenswiderruf innerhalb von 30 Tagen zurücküberweisen.
Wenn Sie einen Kredit widerrufen, können Zinskosten entstehen. Sind Zinszahlungen im Vertrag vereinbart, müssen Sie für den Zeitraum zwischen Auszahlung des Darlehens und Rücküberweisung zusätzlich zum Darlehen Zinsen zahlen.
Die Höhe der Zinsen ist abhängig vom vereinbarten Sollzins und berechnet sich pro Tag. Um Kosten zu sparen, sollten Sie das Darlehen daher schnellstmöglich zurückzahlen. Die Bank kann auf die Zahlung von Zinsen bei einem Darlehenswiderruf verzichten – prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen sorgfältig.
Nein, ein Kredit-Widerruf an sich rechtfertigt keine Negativmeldung an die Schufa. Sie müssen jedoch alles pünktlich an die Bank zurückzahlen:
Wenn Sie die Zins- oder Tilgungszahlungen eigenmächtig aussetzen, kann der Darlehenswiderruf zu einem negativen Schufa-Eintrag führen. Wenn Sie keine Zahlung ausfallen lassen, droht Ihnen kein Negativeintrag – auch nicht, falls Sie vor Gericht ziehen müssen, um eine Rückabwicklung des Kredits zu erreichen.
Trotz korrekter Zahlungen kommt es hin und wieder vor, dass die Bank versehentlich einen Negativeintrag an die Schufa meldet. Sobald Sie den Kredit widerrufen haben, sollten Sie daher bei der Schufa eine Selbstauskunft anfordern – kontaktlos, vollkommen digital und sicher geht das über die kostenlose advocado-App für iOS und Android.
Möchten Sie von einem kürzlich abgeschlossenen Kreditvertrag innerhalb der Widerrufsfrist zurücktreten, benötigen Sie keinen Anwalt – Sie können einfach von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Schwieriger kann es sich gestalten, wenn Sie ein älteres Darlehen mit dem Widerrufsjoker beenden wollen. Die Praxis zeigt, dass Banken immer wieder versuchen, berechtigte Rückabwicklungsansprüche zurückzuweisen, da sie durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes eine Widerrufswelle fürchten. Verbraucher können sich dann ohne anwaltliche Unterstützung in einer schwierigen Verhandlungsposition befinden – auch wenn sie im Recht sind.
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen & das weitere Vorgehen.
Bei einem Verbraucherkreditvertrag gibt es laut BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen von der Bank erhalten haben. Ist z. B. die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, können Sie auch Jahre nach Abschluss noch den Kredit widerrufen.
Indem Sie nach erfolgtem Widerruf ein neues Darlehen zu günstigeren Konditionen abschließen, können Sie Zinsen sparen und müssen keine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Zudem haben Sie Anspruch auf Nutzungsersatz.
Verweigert die Bank trotz berechtigter Rückabwicklungsansprüche den Widerruf des Kredits, können Sie Klage einreichen und Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Gegenargumente der Bank vor Gericht zu entkräften.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.