Kontopfändung: Eine Horrorvorstellung für viele. Kein Wunder, immerhin kommt eine Kontopfändung der einer Kontosperrung gleich. Eines ist jetzt aber besonders wichtig: Ruhe bewahren und die nächsten Schritte schnell einleiten. Wenn Ihr Konto gepfändet wurde, sollten Sie sich bei der Bank so schnell wie möglich nach dem sogenannten Pfändungsschutzkonto erkundigen. Mit einem solchen P-Konto können Sie Ihre Lebensgrundlage erst einmal sichern.
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Mit einer Kontopfändung gelangen Gläubiger an das Geld eines Schuldners. Es ist eine Form der Zwangsvollstreckung: Wenn eine Schuldnerin bzw. ein Schuldner einfach nicht zahlt, kann das Konto geräumt werden.
Allerdings ist eine Kontopfändung nicht immer erlaubt. Natürlich darf ein Gläubiger bei einem Zahlungsverzug nicht sofort auf das Konto des Schuldners zugreifen. Die Zwangsvollstreckung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Es braucht einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Die Entscheidung, ob das Konto gepfändet werden darf oder nicht, liegt letztlich also nicht bei der Bank, sondern beim Gericht.
Eine Kontopfändung muss vom Gläubiger beantragt werden. Das läuft normalerweise so ab:
Durch eine Kontopfändung versucht ein Gläubiger, das ihm zustehende Geld einzufordern. Über einen Pfändungsbeschluss kann er die Sperrung des Schuldnerkontos erwirken.
Aber was bedeutet das für Sie?
Als sogenannter Drittschuldner muss die Bank innerhalb von 14 Tagen das Guthaben von Ihrem Konto auf das Konto des Gläubigers übertragen. Hierfür sperrt die Bank normalerweise sofort den Zugriff auf das Konto. Im Grunde bedeutet eine Kontopfändung für Sie also, dass Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Geld haben.
Auszahlungen sind für Sie nur dann möglich, wenn sich in Ihrem Girokonto nach dem gepfändeten Betrag noch Guthaben befindet. Ganz konkret bedeutet das, dass Sie nur dann Geld abheben können, wenn Ihr Guthaben mehr beträgt als der gepfändete Betrag.
Sobald die Bank den Pfändungsbeschluss erhalten hat, können Sie Maßnahmen gegen Ihre Kontopfändung einleiten. Sie haben zum Reagieren genau vier Wochen Zeit.
Wenn Sie innerhalb der vier Wochen nicht reagieren, wird das gesamte Kontoguthaben vom Gläubiger gepfändet. Auch Ihr Existenzminimum wird nicht mehr berücksichtigt. Sie sehen also: Die Lage ist ernst.
Den besten Schutz gegen eine Kontopfändung bietet das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Damit sichern Sie sich einen monatlichen Freibetrag. Sie können Ihr Konto in ein solches P-Konto umwandeln — das müssen Sie bei der Bank beantragen. Das P-Konto schützt rund 1.340 Euro monatlich. Damit ist in den meisten Fällen die Lebensgrundlage erst einmal gesichert. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung zum P-Konto innerhalb von vier Tagen zu erwirken.
Natürlich lassen sich mit 1.340 Euro auf Dauer nicht alle Rechnungen bezahlen: Sie können mit einem P-Konto auch einen höheren Betrag schützen lassen. Hierfür benötigen Sie allerdings eine Bescheinigung über sämtliche Rechnungen. Wichtig: Es ist nicht ganz leicht, die erforderlichen Unterlagen für eine Bearbeitung des P-Kontos zu bekommen. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, alle Nachweise zu besorgen und einen höheren Geldbetrag mit einem P-Konto zu schützen.
Wenn Sie einer Zahkungsaufforderung nicht nachkommen, kann der Gläubiger eine Pfändung Ihres Girokontos veranlassen. Diese Pfändung muss er bei einem Gericht beantragen.
Wenn Ihr Konto gepfändet wird, erhalten Sie ein Schreiben mit allen Informationen von einem Gerichtsvollzieher oder vom Gläubiger selbst.
Nein, ein P-Konto selbst schützt nicht vor einer Pfändung. Sie haben durch ein solches Pfändungsschutzkonto nur die Möglichkeit, einen monatlichen Betrag abzuheben.
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