Bei Banking-Betrug muss in der Regel die Bank haften, wenn eine nicht autorisierte Überweisung finanziellen Schaden verursacht hat. Wenn bei Kreditkartenbetrug die Bank nicht zahlt, ist die Haftung zu klären. Denn die Bank haftet nicht in jedem Fall. Wann der Kontoinhaber haften und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Generell gilt: Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank und erstattet den finanziellen Schaden. Denn: Nach dem Betrug folgen in der Regel Überweisungen durch die Betrüger, um das Konto leerzuräumen. Hat der Kontoinhaber diese Überweisungen nicht freigegeben, haftet die Bank für den Schaden.
Grundlage für die Haftung der Bank sind § 675u BGB und § 675v BGB.
Aber: Man muss im Einzelfall prüfen, wie es zum Kreditkartenbetrug und der kritischen Überweisung kam. Denn die Bank zahlt nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, ob der Kontoinhaber eine Mitschuld am Kreditkartenbetrug hat. Dann muss die Bank nur teilweise oder gar nicht zahlen.
Kreditkartenbetrug und die Bank zahlt nicht? Dann ist entscheidend, wer für den Kreditkartenbetrug haftet.
Für die Haftung bei Kreditkartenbetrug gilt:
Option 1: Die Bank haftet
Wenn der Betrug durch eine nicht vom Kontoinhaber autorisierte Überweisung erfolgte, muss nach Kreditkartenbetrug die Bank zahlen.
Option 2: Der Kunde haftet teilweise
Wenn der Kunde seine Kreditkarte verloren hat, sie gestohlen wurde oder anders verlorengegangen ist, haftet der Kunde bis zu einer Summe von 50 € für den entstandenen finanziellen Schaden.
Option 3: Der Kunde haftet
Wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Kreditkarte bzw. den Kreditkartendaten umgegangen ist und dadurch den Kreditkartenbetrug möglich gemacht hat, haftet der Kunde für den Kreditkartenbetrug und die Bank zahlt nicht.
Grob fahrlässiges Verhalten ist z. B.:
Ob Sie nach einem Kreditkartenbetrug das Geld zurückbekommen oder die Bank nicht zahlen muss, hängt von folgenden Faktoren ab:
Haben Sie die Überweisung nicht selbst autorisiert und sind nicht fahrlässig mit Ihren Kreditkartendaten umgegangen, bestehen Chancen, das Geld von der Bank erstattet zu bekommen.
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die Erfolgsaussichten einschätzen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen nach dem Kreditkartenbetrug.
Wenn nach einem Kreditkartenbetrug die Bank nicht zahlt, können Sie wie folgt vorgehen:
Der finanzielle Schaden nach einem Kreditkartenbetrug ist groß, entsprechend wichtig ist es, die Haftung dafür zu klären. Denn auch wenn Sie als Kontoinhaber z. B. auf Phishing reingefallen sind, sind Sie nicht in jedem Fall dafür verantwortlich, dass Betrüger mit Ihren Kontodaten Ihr Konto leerräumen und die Banken die Überweisung einfach ausführen.
Die Umstände im Einzelfall nachzuweisen, kann für Verbraucher alleine schwierig sein. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt die Rechtslage für z. B. Phishing-Betrug, Hackerangriffe und Missbrauch bzw. Fälschung der Kreditkarte – und weiß, welche Schritte notwendig sind, um das Geld von der Bank zurückzubekommen.
So kann ein Anwalt bei Kreditkartenbetrug helfen:
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Muss nach Kreditkartenbetrug die Bank zahlen, müssen Sie das Geld umgehend erhalten. Sobald die Bank vom Kreditkartenbetrug erfahren hat, muss sie reagieren und eine nicht autorisierte Überweisung zurückzahlen.
Ob nach einem Kreditkartenbetrug die Bank das verlorene Geld auf das Konto zurückerstattet, hängt von den Umständen des Betrugs im Einzelfall ab. In der Regel muss die Bank für den Schaden haften – wenn sie eine Überweisung ohne Freigabe durchgeführt hat.
Kann man die Kreditkartenabrechnung nicht bezahlen, weil z. B. nach einem Kreditkartenbetrug das Konto leergeräumt ist, können Säumniszuschläge und Überziehungszinsen die Folge sein.
Banking-Betrug ist möglich z. B. durch:
Darüber hinaus können Betrüger aber auch an die Kreditkartendaten kommen, wenn Sie unachtsam mit Ihren Kontodaten umgegangen sind – und z. B. die PIN einfach an Dritte weitergegeben haben oder die PIN direkt sichtbar im Portemonnaie aufbewahren.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.