Räumen Betrüger das Bankkonto leer, entsteht für Kontoinhaber ein finanzieller Schaden. Nach Kreditkartenbetrug zahlt die Bank in der Regel den Schaden. Aber: Wenn Kontoinhaber ihre Karte verloren haben oder fahrlässig mit ihren Kontodaten waren, haften sie womöglich selbst. Welche Faktoren bei der Haftungsfrage entscheidend sind und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kreditkartenbetrug ist wie jede andere Form von Betrug strafbar – deshalb ist das Strafrecht relevant, wenn es um die Folgen eines Kreditkartenbetrugs geht. Aber auch das BGB trifft Regelungen für die Haftung bei Kreditkartenmissbrauch.
Relevant sind folgende Gesetze:
Allgemein gilt: Bankkunden haften nicht für Überweisungen, die sie nicht freigegeben haben. Bei Kreditkartenbetrug mit einer nicht autorisierten Überweisung muss also in der Regel die Bank den Schaden zahlen.
Bei Kreditkartenbetrug muss trotzdem im Einzelfall geprüft werden, wer haftet und den Schaden bezahlt. Entscheidend ist, wie es zur kritischen Überweisung der Betrüger kam – davon hängt ab, ob der Kontoinhaber eine Mitschuld am Kreditkartenbetrug hat.
Um die Haftung eindeutig zu klären und nach Kreditkartenbetrug das Geld zurückzufordern, kann die Unterstützung eines Anwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen. Der Anwalt kann den Fall prüfen und die Haftungsfrage klären.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen nach dem Kreditkartenbetrug.
Die gesetzlichen Regelungen gelten nicht in jedem Fall – insofern ist es für das weitere rechtliche Vorgehen wichtig, wann genau man von Kreditkartenbetrug spricht.
Denn es gibt mehrere Arten des Kreditkartenbetrugs:
Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank und zahlt den Schaden. Denn haben Betrüger z. B. Ihr Sparkasse Konto leergeräumt, dann meist mit einer Überweisung, die Sie nicht freigegeben haben. Und die Bank haftet, wenn sie nicht autorisierte Überweisungen ausgeführt hat.
Die Bank muss nicht unter allen Umständen nach Kreditbetrug das verlorene Geld zurückzahlen. Möglich sind auch eine Teilhaftung oder vollständige Haftung des Kunden.
Eine Teilhaftung ist in 3 Fällen möglich:
Bei einer Teilhaftung für den Kreditkartenbetrug zahlt der Kunde gemäß § 675v BGB maximal 50 € des bestehenden Schadens an die Bank. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Betrug bei der Bank gemeldet hat. Ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Schaden entstanden, muss der Kunde nicht haften.
Eine vollständige Haftung des Kunden ist möglich, wenn er den Kreditkartenbetrug durch Verletzung seiner Sorgfaltspflicht möglich gemacht hat – wenn er also fahrlässig mit seiner Kreditkarte oder den Kontodaten umgegangen ist.
Fahrlässiges Handeln ist z. B.:
Wer so grob fahrlässig gehandelt hat, muss bei Kreditkartenbetrug den Schaden selbst zahlen.
Aber: Ob eine Teilhaftung oder vollständige Haftung des Kunden möglich ist, ist für Einzelfall zu prüfen. Dabei kann ein Anwalt helfen – und wenn möglich die Haftung zu begrenzen.
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Ob Sie nach einem Kreditkartenbetrug Ihr verlorenes Geld zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie unvorsichtig mit Ihrer Kreditkarte bzw. Ihrer PIN waren.
Entscheidend sind folgende Faktoren:
Haben Sie nicht fahrlässig gehandelt, dann bestehen gute Chancen, dass nach dem Kreditkartenbetrug die Bank das verlorene Geld zurückzahlen muss.
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die tatsächlichen Erfolgschancen beurteilen.
Ist wegen eines Kreditkartenbetrugs das Konto leergeräumt, gilt: Ruhe bewahren und den Betrug melden.
5 Schritte bei Kreditkartenbetrug:
Ein Anwalt kann helfen, nach einem Kreditkartenbetrug zu klären, wer den Schaden zahlen muss und dann je nach Einzelfall das Geld von der Bank zurückzubekommen.
Das kann ein Anwalt für Sie tun:
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Kreditkartenbetrug ist wie jeder andere Betrug strafbar. Welche Strafe möglich ist, hängt von der Art des Kreditkartenbetrugs im Einzelfall ab:
Ja – Zahlungen mit der Kreditkarte können versichert sein. Zum einen bieten einige Banken Kreditkarten mit einer Versicherung für die Einkäufe mit der Karte (sogenannter Käuferschutz). Dann ist z. B. der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung der gekauften Waren gedeckt.
Erfolgen nach Kreditkartenbetrug Zahlungen zulasten des Betrugsopfers, zahlt in der Regel die Bank diesen Schaden. Voraussetzung: Das Konto wurde mit einer nicht autorisierten Zahlung belastet und der Kontoinhaber hat den Kreditkartenbetrug nicht selbst durch fahrlässigen Umgang mit seiner Kreditkarte bzw. PIN möglich gemacht.
Eine Strafe droht Opfern von Kreditkartenbetrug nur, wenn sie unvorsichtig mit der Karte bzw. den Kontodaten waren. Möglich ist dann eine Teilhaftung bis zu 50 € oder die vollständige Haftung für den finanziellen Schaden. Die Haftung besteht gegenüber der Bank.
Phishing bedeutet, dass Betrüger z. B. durch gefälschte SMS, E-Mails oder Anrufe versuchen, an die Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Damit tätigen sie eine Überweisung und räumen das Konto leer.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.