Wenn Ihr Postbank Konto plötzlich leergeräumt ist, kann Betrug der Grund sein. Wer auf Phishing E-Mails, SMS oder fingierte Anrufe reingefallen ist, kann Anzeige wegen Betrugs erstatten und das verlorene Geld zurückfordern. Wann die Postbank für den Betrug haften muss und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn plötzlich das Postbank Konto leergeräumt ist, kann Online-Betrug die Ursache sein: Wenn Betrüger sich die sensiblen Daten für den Zugriff aufs Konto erschleichen, können sie das Konto leerräumen.
Möglich ist das Postbank Betrug durch:
Phishing meint, dass Betrüger mit fingierten E-Mails, SMS oder Anrufen versuchen, an sensible Konto-Informationen zu kommen. Sie täuschen vor, dass die Nachrichten und Anrufe von der Postbank kommen, versenden Links zu gefälschten Webseiten und fragen darüber die Kunden-Daten ab.
Haben die Betrüger die Konto-Informationen, verschaffen sie sich Zugriff auf das Postbank Konto und räumen es leer.
Banken sind verpflichtet, Transaktionen nur über eine 2-Faktor-Authentifizierung zu ermöglichen. Das soll vor Betrug schützen. Denn der Zugriff auf das Konto allein nützt Betrügern nichts, sie bräuchten den 2. Faktor für eine Überweisung.
Die Postbank nutzt für die 2-Faktor-Authentifizierung die eigene BestSign-App. Das App-Konzept der Postbank hat allerdings eine Schwäche:
Eine neu installierte BestSign-App kann man mit einem Konto verknüpfen, indem man mit einer bereits installierten BestSign-App die Freigabe dafür erteilt. Das bedeutet: Betrüger können über diesen Weg eine Verknüpfung zu ihrem Konto herstellen, sobald sie durch Phishing-Betrug Zugriff auf die bereits installierte BestSign-App eines Kunden haben.
Wurde Ihr Postbank Konto gehackt und leergeräumt, sind 5 Schritte wichtig:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen nach der Phishing Attacke.
Ja – wenn man schnell reagiert. Haben Sie eine Überweisung bemerkt, die Sie nicht freigegeben haben, informieren Sie sofort die Postbank. Die Bank kann versuchen, die Überweisung zurückzuholen, solange sie nicht ausgeführt wurde.
Ist nach einem Postbank Betrug das Postbank Konto leergeräumt, muss in der Regel die Postbank für den finanziellen Schaden haften, der Konto-Inhabern entstanden ist.
Der Grund: Haben Betrüger Zugriff auf die Konto-Informationen, räumen sie das Postbank Konto in der Regel mit einer nicht autorisierten Überweisung leer.
Konto-Inhaber haben auf täuschend echt wirkende fingierte Postbank SMS, E-Mails oder Anrufe reagiert und ihre Kontodaten auf einer Fake-Webseite eingegeben. Die Überweisung des Geldes haben sie aber in der Regel nicht selbst genehmigt.
Wenn die Bank eine Transaktion ausführt, die nicht vom Konto-Inhaber genehmigt wurde, haftet sie dafür und muss das verlorene Geld zurückzahlen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen nach der Phishing Attacke.
Ist das Postbank Konto leergeräumt, weil Kunden grob fahrlässig mit ihren Daten umgegangen sind, haften sie selbst für den Postbank Betrug.
Grob fahrlässig ist es z. B., wenn man eine TAN an Fremde weitergibt oder kein Antiviren-Programm auf dem PC installiert ist. Aber: Die Bank muss beweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt und den Postbank Betrug möglich gemacht hat.
Ob Sie Ihr Geld nach dem Postbank Betrug zurückbekommen, hängt von 2 Faktoren ab:
Wenn Sie die Überweisung nicht selbst autorisiert haben und nicht grob fahrlässig gehandelt haben, haben Sie gute Chancen, Ihr verlorenes Geld zurückzubekommen. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen, gegen den Postbank Betrug vorgehen und Ihr Geld zurückfordern.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen nach der Phishing Attacke.
Die BestSign App ist das Sicherheitsverfahren der Postbank zur 2-Faktor-Authentifizierung für Überweisungen und für den Login beim Online-Banking. Die Freigabe erfolgt mit Ihrer Postbank-ID und Ihrem Fingerabdruck bzw. Gesichtserkennung.
Um den Verdacht auf Online-Betrug zu melden, erreichen Sie die Kundenberatung der Postbank telefonisch unter 0228 5500 5500 – Montag bis Samstag von 07:00 bis 22:00 Uhr und Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Haben Sie z. B. einem Unternehmen die Erlaubnis zur Lastschrift erteilt, werden fällige Beträge direkt von Ihrem Konto abgebucht. Wenn eine Lastschrift-Buchung Ihrer Meinung nach unberechtigt erfolgt ist, können Sie der Lastschrift innerhalb von 8 Wochen nach der Buchung widersprechen und die Abbuchung direkt selbst im Postbank Online-Banking zurückholen.
Das geht ganz einfach: Die entsprechende Lastschrift online auswählen, auf das Drei-Punkte-Menü klicken und „Lastschrift widerrufen“ auswählen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.