Ist das Sparkasse Konto leergeräumt, kann Online-Betrug der Grund sein. Wer auf Phishing E-Mails, SMS oder Anrufe reingefallen ist, kann Anzeige wegen Betrugs erstatten und sein verlorenes Geld zurückfordern. Wann die Sparkasse für den finanziellen Schaden haften muss und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Online-Banking geht schneller und einfacher als der Weg zur Filiale – seine Kontodaten online zu nutzen, birgt aber auch Risiken. Fremde können Zugriff auf Konto-Informationen erhalten und dann das Sparkasse Konto leerräumen.
Möglich ist der Online-Betrug z. B. durch gefälschte Links, die per E-Mail oder SMS versendet werden. Dieses sogenannte Phishing ist die häufigste Methode, mit der Betrüger das Konto hacken und leerräumen.
Online-Betrug per Phishing ist inzwischen weit verbreitet und bekannt. Die Sparkasse veröffentlicht Sicherheitswarnungen, um Kunden vor der Phishing-Gefahr aufmerksam zu machen und auf neue Betrugsmaschen bei Sparkasse Konten hinzuweisen.
Die allgemeine Warnung der Sparkasse zu SMS-Nachrichten: „Die Sparkassen verschicken in der Regel keine SMS-Nachrichten. Auch nicht, wenn Sie von Ihrer Sparkasse angerufen werden möchten und online einen Rückruf vereinbaren. Melden Sie sich am besten selbst telefonisch in Ihrer Filiale, ehe Sie auf die Forderungen in einer SMS eingehen.“
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen nach der Phishing Attacke.
Phishing ist eine Methode des Online-Betrugs. Betrüger versuchen, über gefälschte E-Mails, SMS oder fingierte Anrufe an Konto-Informationen von Kunden der Sparkasse und anderen Banken zu gelangen.
Sie versenden E-Mails oder SMS, die auf den ersten Blick so aussehen, als kämen sie von der Sparkasse. Der Anlass: Angeblich notwendige Sicherheitsmaßnahmen. Darin ist ein Link zu einer gefälschten Webseite. Hier sollen Sparkasse Kunden ihre Kontodaten eingeben.
So ist es für Online-Betrüger leicht, das Sparkasse Konto leerzuräumen.
Die Sparkasse hat zwar Sicherheitsmaßnahmen wie verschiedene TAN-Methoden eingeführt, um Phishing zu verhindern, aber die Betrüger finden womöglich trotzdem Wege, Kontodaten zu erschleichen.
Ist wegen eines Online-Betrugs das Sparkasse Konto leergeräumt, bedeutet das für Betroffene großen finanziellen Schaden.
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen haftet die Sparkasse für den finanziellen Schaden. Nach einer Phishing Attacke muss die Sparkasse betroffenen Kunden in der Regel das verlorene Geld zurückzahlen.
Die Bank haftet in den meisten Fällen von Online-Betrug. Der Grund: Der Online-Betrug erfolgt über täuschend echt wirkende Sparkasse SMS, Fake-Webseiten und E-Mails. Sparkasse Kunden können den Online-Betrug oft nicht erkennen. Haben die Betrüger Zugriff auf die Kontodaten, wird mit einer nicht autorisierten Überweisung das Sparkasse Konto leergeräumt.
Hat der betroffene Kunde die Überweisung nicht selbst autorisiert, muss die Sparkasse für den finanziellen Schaden haften.
Das Landgericht Kiel hat bereits 2018 in einem Phishing-Fall entschieden: Die Sparkasse haftet für den finanziellen Schaden. Das Sparkasse Konto eines Phishing-Opfers wurde aufgrund einer nicht autorisierten Überweisung leergeräumt. Deshalb muss laut LG Kiel die Sparkasse haften. Denn die Bank haftet grundsätzlich bei nicht autorisierten Transaktionen. Die Bank konnte dem Betroffenen kein grob fahrlässiges Handeln nachweisen. Die Sparkasse musste dem Phishing-Opfer seine rund 28.000 € zurückzahlen (Urteil 212 O 562/17).
Ist das Sparkasse Konto leergeräumt, weil Kunden grob fahrlässig mit ihren Daten umgegangen sind, haften sie selbst für den finanziellen Schaden.
Grob fahrlässig ist es z. B., wenn Kunden eine TAN an Fremde weitergeben oder kein Antiviren-Programm auf ihrem PC installiert ist. Aber: Die Bank ist in der Beweispflicht, wenn es um die Haftung geht. Das heißt, die Bank muss beweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt und den Online-Betrug möglich gemacht hat.
Wurde Ihr Online-Banking gehackt und das Sparkasse Konto leergeräumt, sind 5 Schritte wichtig:
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Ob Sie Ihr Geld nach dem Hacking Ihres Sparkasse Kontos zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie unvorsichtig mit Ihren Kontodaten umgegangen sind.
Entscheidend sind 2 Faktoren:
Wenn Sie die Überweisung nicht selbst autorisiert haben und nicht grob fahrlässig gehandelt haben, stehen die Chancen gut, Ihr Geld zurückzubekommen. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die tatsächlichen Erfolgschancen beurteilen.
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Das sind Anzeichen für eine Phishing-Mail:
So können Sie sich vor Phishing bei der Sparkasse schützen:
Die Sparkasse kann ein Konto aus wichtigem Grund kündigen – das ist gesetzlich für alle auf Dauer angelegten Verträge festgelegt. Ein wichtiger Grund besteht, wenn Sie Ihre Vertragspflichten gegenüber der Sparkasse verletzt haben, sodass das Vertragsverhältnis für die Sparkasse nicht mehr zumutbar ist. Eine nicht erfüllte Lastschrift rechtfertigt z. B. noch keine Kündigung.
Die Sparkassen haben sich verpflichtet, jeder Privatperson ein Konto zu ermöglichen. Unabhängig vom Einkommen, Alter oder anderen persönlichen Faktoren. Die Sparkasse kann ein Konto nur aus wichtigen Gründen verweigern bzw. kündigen – z. B. weil man die Kontogebühren nicht zahlt oder das Konto missbraucht.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.