Angehörige können eine Vorsorgevollmacht anfechten, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Bevollmächtigter seine Befugnisse missbraucht.
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In ihrem Inhalt ist die Vorsorgevollmacht völlig frei gestaltbar. Das bedeutet, dass der Vollmachtgeber selbst festlegen kann, in welchem Umfang der Bevollmächtigte bei einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit über seine Angelegenheiten entscheiden darf.
Während eine Generalvollmacht uneingeschränkt für alle Lebensbereiche gültig ist, werden in der Spezialvollmacht konkrete Angaben gemacht. In der Regel finden sich hier Anweisungen zum Umgang mit vermögensrechtlichen und persönlichen Geschäften:
Die Vorsorgevollmacht ist nicht mit einer Patientenverfügung gleichzusetzen, da die damit verbundenen Ziele andere sind. Mit einer Patientenverfügung können Patienten festlegen, wie seine Behandlung im Ernstfall erfolgen soll, die Vorsorgevollmacht geht einen Schritt weiter: Mit ihr lassen sich alle Angelegenheiten regeln.
Um umfassend abgesichert zu sein, können Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung miteinander kombiniert werden. Ebenso kann eine Verknüpfung mit einer Betreuungsverfügung sinnvoll sein, da das Gericht trotz Vorsorgevollmacht einen fremden, gesetzlichen Betreuer beauftragen kann.
Aus Beweisgründen kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht schriftlich zu verfassen – grundsätzlich ist sie aber auch mündlich gültig. Eine notarielle Beglaubigung des Dokuments ist zwar freiwillig, kann aber dabei helfen, dass die Vollmacht ernstgenommen wird und der Bevollmächtigte tatsächlich entscheiden kann.
„Wenn ich schwer erkranke, möchte ich …“ Diese umgangsprachliche Formulierung könnte die Vollmacht hinfällig machen. Die schwammige Phrase kann nämlich dazu führen, dass bewiesen werden muss, wann diese schwere Erkrankung eingetreten ist – mit einem Knochenbruch oder bei einsetzender Demenz oder doch erst, wenn die Person im Koma liegt?
Es kann sinnvoll sein, vorab gut zu überlegen, wem Sie Ihr Leben und Ihre Geschäfte im Falle einer Handlungsunfähigkeit in die Hände geben möchten. Denn diese Person vertritt Sie zum Großteil in Ihren Angelegenheiten und trifft Entscheidungen für Sie, wenn Sie es nicht können. Es ist auch eine große Verantwortung, die man dem Bevollmächtigten zumutet.
Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass derjenige zumindest beschränkt geschäftsfähig sein muss (§ 106 BGB: ab dem siebten Lebensjahr). Um die Last zu verringern, können auch mehrere Bevollmächtigte ernannt werden. Eine Rangfolge – also wenn A nicht kann, soll B zuständig sein – ist nicht bestimmbar. Allerdings ist es möglich, jeder Person einen eigenen Aufgabenbereich zuzuordnen.
Sie können vorab mit Ihren Vertrauten sprechen, ob sie bereit wären, im Zweifelsfall schwierige Entscheidungen für Sie zu treffen. Ein Problem im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht kann Missbrauch der Vollmacht sein – wenn also der Bevollmächtigte nicht im Sinne des Vollmachtgebers, sondern in seinem eigenen Interesse handelt.
Dann können die Erben vor Gericht ziehen und Erklärungen verlangen – doch wer muss was beweisen? Die Erben, dass der Bevollmächtigte nicht für den Verstorbenen gehandelt hat oder der Bevollmächtigte, dass er in dessen Sinne agierte?
Das Original können Sie an einem sicheren Ort bei sich zuhause verwahren. Um Missbrauch vorzubeugen, Wenn dem Bevollmächtigten das Dokument erst zugänglich ist, wenn es notwendig ist, können Sie Missbrauch vorbeugen.
So können Sie Änderungen jederzeit vornehmen, falls sich die Beziehung zu ihm ändert. Damit Ihr Vertreter und somit auch die Ärzte schnell handeln können, kann es sinnvoll sein, die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einzutragen.
Dort können sich Krankenhäuser oder Behörden über die Existenz des Schriftstückstücks informieren und – falls nötig – den Angehörigen über den Unfall o. ä. informieren.
Vorsorgevollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister angemeldet und hinterlegt werden. Damit kann gewährleistet werden, dass Krankenhäuser und Ärzte im Fall der Fälle schnell handeln können.
Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen, wenn Sie nicht beispielsweise durch eine psychische Erkrankung geschäftsunfähig geworden sind. Wichtig ist dabei, dass die alte Version ausdrücklich außer Kraft gesetzt bzw. vernichtet wird.
Eine Vorsorgevollmacht kommt nur zum Einsatz, wenn Sie entscheidungs- oder handlungsunfähig sind und hilft Ihnen, Ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten vorübergehend oder längerfristig durch einen Bevollmächtigten weiterzuführen.
Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die Vorsorgevollmacht rechtssicher nach Ihren Vorstellungen zu formulieren.
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Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.