Der 26. Juni 2023 ist der vielleicht wichtigste Tag im Dieselskandal — der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete endlich ein mit Spannung erwartetes Urteil: Die Durchsetzung von Schadensersatz wird in Zukunft leichter. Wir klären, was das Urteil genau besagt und was Betroffene nun unternehmen sollten.
Die Erfolgschancen bei Dieselklagen standen nie besser! Unsere Experten im Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Die Richterinnen und Richter am BGH haben entschieden, dass alle Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit illegaler Abschalteinrichtung einen Schadensersatz vom Autohersteller verlangen können. Damit schließt sich der BGH einer früheren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an und stärkt Verbraucherrechte: Diesel-Käufer könnten demnach erwarten, dass das Fahrzeug EU-Recht einhält und keine illegalen Abschalteinrichtungen enthält.
Das Urteil ist ein Durchbruch im Dieselskandal: Bisher reichte der Einbau illegaler Abschalteinrichtungen — wie dem berüchtigten Thermofenster — nämlich nicht aus, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen, da die vorsätzliche Sittenwidrigkeit des Betrugs fehlte. Das ändert sich nun: Ab sofort reicht bereits ein fahrlässiges Verhalten der Hersteller für eine Entschädigung aus. Das sind grandiose Nachrichten für Betroffene: Die Erfolgsaussichten sind damit nämlich so gut wie nie zuvor.
Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des BGH:
"Dem einzelnen Käufer ist daher stets und ohne, dass das Vorhandensein eines Schadens als solches mittels eines Sachverständigengutachtens zu klären wäre oder durch ein Sachverständigengutachten in Frage gestellt werden könnte, ein Schadensersatz in Höhe von wenigstens 5 Prozent und höchstens 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises zu gewähren."
Im Klartext bedeutet das: Sie können einen Schadensersatz von mindestens 5 Prozent und maximal 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises verlangen. Das Auto können Sie behalten und müssen es nicht an den Hersteller zurückgeben.
Der 26. Juni 2023 war nicht der erste Tag, an dem sich beim Bundesgerichtshof (BGH) alles um das Thema Abgasskandal drehte. Bereits am 8. Mai wurde stundenlang über ausgewählte Klagen gegen Autohersteller VW, Audi und Mercedes diskutiert: ganz konkret um einen VW Passat mit dem Dieselmotor EA288, um einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit EA 896Gen2BiT Motor und einen Mercedes-Benz C-Klasse C 220 mit OM 651 Motor.
Worum ging es dabei genau? In den Fahrzeugen wurde ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Dabei handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung eines Dieselfahrzeugs nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Es werden also nur dann weniger Schadstoffe ausgestoßen, wenn das Auto gerade auf die Schadstoffreinigung überprüft wird. Im normalen Straßenverkehr werden dann wieder mehr Abgase produziert. Die Kläger hatten deshalb eine Entschädigung gefordert.
Das Urteil des BGH vom 26. Juni ist eine Wende in der Aufarbeitung des Dieselskandals. Seit Beginn des Dieselskandals gab es eine ganze Reihe von Urteilen, die die Rechte von Verbrauchern gestärkt haben. Das neue Urteil des BGH hat die Hürde nun noch weiter herabgesenkt und wieder einmal bewiesen: Der richtige Zeitpunkt für eine Klage im Dieselskandal ist jetzt gekommen! Sie sollten sich daher an unsere Experten wenden und eine Klage beginnen.
Deshalb raten wir allen Dieselfahrern — auch jenen, die Ihr Dieselfahrzeug bereits verkauft haben — zu einer kostenlosen Einschätzung Ihres Falls. Das Urteil macht einen pauschalen Schadensersatz für Millionen Dieselfahrer möglich. Unsere Experten gehen davon aus, dass alle Fahrzeuge, die zwischen den Jahren 2000 und 2018 gebaut wurden, vom Dieselskandal betroffen sind.
Die Erfolgschancen bei Dieselklagen standen nie besser! Unsere Experten im Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.