Nach dem wegweisenden EuGH-Urteil im März steht am 08. Mai 2023 die nächste bedeutende Entscheidung im Dieselskandal an: Der BGH entscheidet im VW-Dieselskandal, was das EuGH-Urteil für die deutsche Rechtsprechung bedeutet. Folgt der BGH der verbraucherfreundlichen Einschätzung des EuGH, steigt die Chance auf Schadensersatz im Abgasskandal erneut.
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Am 08. Mai 2023 entscheidet der BGH darüber, ob die sogenannte Typgenehmigung für Diesel-Fahrzeuge bindend ist – und dadurch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist.
Darum geht’s:
Die Typgenehmigung bedeutet also aktuell: Kein Anspruch auf VW-Schadensersatz.
Wichtig für das BGH-Verfahren im Mai:
Klar ist: Das BGH-Urteil 2021 ist Grund genug, die Klage zuzulassen. Die Rechtsprechung des EuGH hat die Sachlage zu Gunsten der Verbraucher geändert. Welchen Einfluss das EuGH-Urteil für den BGH haben wird, ist unklar.
Wenn der BGH am 08. Mai 2023 entscheidet, dass die Typgenehmigung Euro 6 für Diesel-Fahrzeuge keine bindende Wirkung hat, steigt die Chance auf Schadensersatz im VW-Abgasskandal erneut.
Der BGH befasst sich seit Jahren immer wieder mit dem Dieselskandal und seinen Folgen für Verbraucher. Hier die wichtigsten BGH-Entscheidungen der letzten Jahre im Überblick:
Wenn der Anspruch auf Schadensersatz bereits verjährt ist, ist nichts mehr zu machen. Das stimmt in der Regel.
Im Dieselskandal kann aber auch nach dieser 3-Jahres-Frist noch Schadensersatz möglich sein. Grund ist der Restschadensersatzanspruch gemäß § 852 BGB: Wer einen manipulierten VW-Neuwagen gekauft hat, hat 10 Jahre Zeit, Schadensersatz zu fordern – auch wenn das Auto bereits verkauft ist (BGH-Urteil Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21).
Wer ein Auto least, zahlt dem Leasinggeber Geld dafür, das Auto nutzen zu dürfen. Genau deshalb sieht der BGH keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Leasings im Dieselskandal. Denn VW-Fahrer konnten ihre Autos trotz Abgas-Manipulation nutzen (BGH-Urteil vom 16.9.2021: Az. VII ZR 192/20).
Aber es gibt trotzdem Chance auf Schadensersatz:
Wer seinen manipulierten Diesel inzwischen verkauft hat, kann trotzdem Schadensersatz für den Dieselskandal einfordern. Die Verkaufssumme wird aber von der Schadensersatzsumme abgezogen.
Die Wechselprämie für den Kauf eines neuen Fahrzeugs hat keinen Einfluss auf den Schadensersatz von VW.
BGH-Urteile im Dieselskandal vom 20. Juli 2021, Az. VI ZR 533/20 und 575/20.
Wer seinen VW-Diesel behalten möchte, kann eine Einmalzahlung als Entschädigung für den Dieselskandal einklagen. Die Zahlung gilt als rückwirkende Minderung des Kaufpreises, weil Käufer aufgrund der Abgas-Manipulation zu viel für ihr Auto bezahlt haben (BGH-Urteil vom 06. Juli 2021, Az. VI ZR 40/20).
Dieser sogenannte kleine Schadensersatz kann für Vielfahrer sinnvoll sein, sobald die reguläre Schadensersatzsumme aufgrund des hohen Kilometerstands gering ausfällt.
Der kleine Schadensersatz ist die Summe, die Diesel-Käufer zu viel gezahlt haben. Aber auch hier gilt: Je mehr der Diesel genutzt wurde, desto geringer die Chance auf eine Entschädigung (BGH-Urteil vom 24.1.2022: VIa ZR 100/21).
Der Anspruch auf Schadensersatz im Dieselskandal verjährt in der Regel nach 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres, in dem Diesel-Fahrer von der Manipulation ihres Autos erfahren haben.
Wer sich innerhalb der Frist Musterfeststellungsklage anschließt, verhindert, dass der Anspruch auf Schadensersatz verfällt (vgl. BGH-Urteil gegen VW vom 29.07.2021).
Das bedeutet: Wenn Sie schon 2015 wussten, dass Sie vom Abgasskandal betroffen sind, und sich 2018 der Sammelklage gegen VW angeschlossen haben, haben Sie noch die Chance auf Schadensersatz. Genau deshalb war eine VW-Klage 2019 erfolgreich.
Am 13.04.2021 hat der BGH entschieden: VW muss die Finanzierungskosten der Käufer übernehmen. Wer seinen Schummel-Diesel auf Raten gekauft hat, kann die Darlehenszinsen zurückfordern. Dadurch erhöht sich der Anspruch auf Schadensersatz (BGH-Urteil Az. VI ZR 274/20).
Fahrer eines manipulierten Diesel-Autos haben Anspruch auf Schadensersatz für den Abgasskandal.
Aber: Auto-Käufer konnten ihr Fahrzeug trotz Abgas-Manipulation benutzen. Der BGH entschied deshalb: Die Nutzung des Diesels muss bei der Berechnung des Schadensersatzes berücksichtigt werden.
Die sogenannte Nutzungsentschädigung verringert also den möglichen Schadensersatz für VW-Fahrer (Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 397/19).
Am 25.05.2020 fiel das Grundsatz-Urteil des BGH im VW-Dieselskandal: Der VW-Konzern hat im Dieselskandal vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, als er die Motoren seiner Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet hat. Betroffene Fahrzeugbesitzer haben deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz von VW. Das gilt für Neuwagen, Gebrauchtwagen und Leasingwagen.
Die Entscheidung des BGH gilt für alle manipulierten Diesel des VW-Konzerns – also auch für Autos von Audi, Porsche, Seat und Skoda.
Für diese Autos gilt das BGH-Urteil:
Marke | Modelle |
---|---|
VW | Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touareg, Touran, Transporter, T-Roc, T5, T6 |
Audi | A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT u. a. |
Porsche | Cayenne, Macan, Panamera |
Skoda | Fabia, Karoq, Kodiaq, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
Seat | Alhambra, Altea, Ateca, Exeo, Ibiza, Leon, Tarraco, Toledo |
Der Schadensersatz von VW ist für jedes Fahrzeug unterschiedlich. Je nachdem, wie viel Sie für Ihr Auto gezahlt haben und wie viele Kilometer Sie schon gefahren sind, fällt die Entschädigung anders aus.
Welche VW-Entschädigung möglich ist, zeigen wir Ihnen in unserer VW-Entschädigung Tabelle 2023.
Sie sind vom Dieselskandal betroffen und sehen durch ein BGH-Urteil gegen VW die Chance auf Schadensersatz?
Das können Sie jetzt tun:
Unsere Partner von Gansel Rechtsanwälte prüfen mit der Erfahrung aus über 30.000 Fällen im Dieselskandal, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Ja, auch 2023 können Sie im Dieselskandal noch Schadensersatz bekommen – solange Ihr Anspruch auf Schadensersatz noch nicht verjährt ist. In der Regel müssen Sie innerhalb von 3 Jahren reagieren, sobald Sie von der Manipulation Ihres Diesels wissen.
Chance auf eine Entschädigung im Dieselskandal haben Fahrzeuge von VW und den VW-Tochtermarken Audi, Porsche, Seat und Skoda.
Vom VW-Dieselskandal sind vor allem Fahrzeuge mit den Baujahren 2007 bis 2015 betroffen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.