Mit einem Supervermächtnis können die Nachteile, die mit einem Berliner Testament verbunden sind, ausgeglichen werden – deshalb könnten Ehepaare über die Einbringung eines solchen Vermächtnisses in ihrem gemeinsamen Testament nachdenken. Was ein Supervermächtnis genau ist und welche Probleme es lösen kann, erfahren Sie unter anderem in diesem Beitrag.
Ein Supervermächtnis ist eine Ergänzung des Berliner Testaments. Da bei diesem partnerschaftlichen Testament die Kinder der Erblasser im ersten Erbfall leer ausgehen und der länger lebende Ehepartner das gesamte Erbe erhält, werden auch die Erbschaftssteuerfreibeträge der Kinder nicht ausgenutzt – dies und weitere Probleme können durch ein Supervermächtnis verhindert werden.
Im Supervermächtnis wird deshalb bestimmt, dass der länger lebende Ehepartner frei über das Erbe des ersten Ehepartners verfügen darf – dieses also auch trotz Enterbung mit Vermächtnissen an die Kinder weitergeben kann. Den Namen hat das Supervermächtnis, weil der zweite Ehepartner dabei vollkommene Freiheit über die Gestaltung des Vermächtnisses hat – so darf er etwa frei über die Vermächtnishöhe und den Zeitpunkt der Auszahlung entscheiden.
Welche Probleme ein Supervermächtnis neben der Umgehung von Erbschaftssteuern außerdem lösen kann und wie das funktioniert, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.
Wie bereits genannt, wird das Supervermächtnis ergänzend zum Berliner Testament beschlossen. Durch die Einsetzung eines Supervermächtnisses können Probleme des Berliner Testaments verhindert und sogar zum Vorteil für die Erben abgeändert werden. Welche Probleme auftreten und wie diese gelöst werden können, erfahren Sie im Folgenden.
Problem: Da die Kinder eines Ehepaars bei einem Berliner Testament im ersten Erbfall enterbt werden, steht ihnen ein gesetzlicher Pflichtteil am Erbe zu. Diesen Anspruch können sie gegenüber dem länger lebenden Ehepartner geltend machen, welcher dem Anspruch dann durch Geldzahlungen gerecht werden muss.
Lösung: Mit einem Supervermächtnis können Pflichtteilsforderungen umgangen werden. Stellt der länger lebende Ehepartner den Kindern innerhalb des Vermächtnisses etwa in Aussicht, dass das Vermächtnis höher ausfallen wird als der Pflichtteil, werden die Kinder wahrscheinlich kein Gebrauch von ihrem Pflichtteilsrecht machen.
Weitere Informationen rund um den Pflichtteil beim Berliner Testament finden Sie in unserem Beitrag zum Thema „Berliner Testament & Pflichtteil“.
Problem: Bei einem normalen Testament wird nur vom Erblasser bestimmt, wer erben soll und wie hoch der Erbteil einzelner Verwandter ausfällt. Die Auszahlung ist dann sofort nach dem Erbfall fällig und über die Höhe kann nicht mehr verhandelt werden.
Lösung: Durch ein Supervermächtnis kann der länger lebende Ehepartner frei entscheiden, wann innerhalb einer festgesetzten Frist das Vermächtnis an die Erben ausgezahlt werden soll und wie hoch dieses genau ausfällt. Über die Verteilung des Erbes kann bei einem Supervermächtnis also nicht nur der Erblasser, sondern auch der hinterbliebene Ehepartner entscheiden.
Problem: Ist ein Berliner Testament einmal aufgesetzt, kann es vom länger lebenden Ehepartner allein nur schwer abgeändert werden, wenn kein Supervermächtnis bestimmt wurde. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn sich nach dem ersten Erbfall beispielsweise die finanzielle Lage des zweiten Ehepartners oder das Verhältnis zu den Kindern negativ ändert und diese dann doch mit einem kleineren Erbteil bedacht werden sollen.
Lösung: Durch ein Supervermächtnis können die länger lebenden Ehepartner vor allem ihre eigene Versorgung garantieren. So können sie den Kindern gerade so viel als Vermächtnis zuschreiben, wie sie entbehren können und für angemessen halten. Auch die Entscheidung für ein niedriges oder gar kein Vermächtnis ist möglich, wenn sich das Verhältnis zwischen den Parteien nach dem ersten Erbfall zum Negativen wenden sollte – dabei muss aber stets auf mögliche Pflichtteilsansprüche geachtet werden.
Problem: Ein weiteres Problem beim Berliner Testament stellt der Verlust der Erbschaftssteuerfreibeträge dar. Gegenwärtig können Kinder derzeit 400.000 € und Ehepartner 500.000 € steuerfrei erben – alles darüber hinaus muss versteuert werden. Wird der länger lebende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt, verfallen zunächst die Freibeträge der Kinder und der länger lebende Ehepartner muss das Erbe versteuern, wenn es 500.000 € übersteigt.
Das Vermögen des zuerst verstorbenen Ehepartners wird dann unter Umständen zwei Mal versteuert – zunächst, wenn der Ehepartner erbt, und anschließend, wenn die Kinder erben. Im letzten Erbgang wird der Nachlass noch um das Vermögen des zweiten Ehepartners erhöht und übersteigt dann leichter die Grenze für Erbschaftssteuerfreibeträge.
Lösung: Setzen Erblasser ein Supervermächtnis ein, kann der Nachlass so verteilt werden, dass weder für den länger lebenden Ehepartner noch für die Kinder eine Erbschaftssteuer anfällt. Erhält der Ehepartner beispielsweise 700.000 € vom Erblasser, kann er 200.000 € auf die Kinder verteilen, damit die steuerfreie Grenze von 500.000 € für Ehepartner nicht überschritten wird.
Würde das Vermögen nach dem Tod des zweiten Elternteils außerdem zu hoch sein und die Kinder müssten deshalb Steuern zahlen, kann schon nach dem ersten Erbfall durch das Supervermächtnis Vermögen auf die Kinder übertragen werden.
Beispiel: Ein Vater hat ein Vermögen von 500.000 € und seine Ehefrau eines von 400.000 €. Das Ehepaar hat zwei Kinder und bestimmt innerhalb seines Berliner Testaments ein Supervermächtnis. Als der Vater verstirbt, erhält zunächst die Mutter 500.000 € von ihm und würde damit den Freibetrag für Ehepartner nicht überschreiten. Trotzdem entscheidet sie, dass jeweils 100.000 € an die Kinder vermacht werden sollen.
Der Grund dafür ist, dass das Gesamtvermögen der Ehepartner 900.000 € beträgt, die Kinder im zweiten Erbfall jeweils 450.000 € erben würden und deshalb Erbschaftssteurern zahlen müssten. Weil die Kinder aber im ersten Erbgang durch das Supervermächtnis bereits insgesamt 200.000 € ausgezahlt bekommen haben, beträgt das Gesamterbe im zweiten Erbfall nur noch 700.000 € – jedes Kind erhält 350.000 € und überschreitet damit nicht den Freibetrag.
Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt und wie sie reduziert oder sogar umgangen werden kann, erfahren Sie in unseren Beiträgen Erbschaftssteuer berechnen und Erbschaftssteuer umgehen.
Ein Supervermächtnis kann sich positiv auf das Vermögen von länger lebenden Ehepartnern sowie den Kindern des Ehepaares auswirken, da es meist zur Umgehung von Erbschaftssteuern eingesetzt wird. Damit Sie die finanziellen Gründe und Steuerersparungen hinter dem Supervermächtnis besser nachvollziehen können, finden Sie im Folgenden ein Rechenbeispiel.
Ohne Supervermächtnis:
Ein Ehepaar verfügt über 600.000 € pro Kopf. Durch das zuvor abgeschlossene Berliner Testament gelten die zwei Kinder als Schlusserben. Im ersten Erbfall werden die Kinder deshalb enterbt und der Ehepartner erhält den gesamten Nachlass – die Kinder können keinen Gebrauch von ihren Erbschaftssteuerfreibeträgen machen. Der länger lebende Ehepartner erhält die 600.000 € des verstorbenen Ehepartners und muss wegen Überschreitung des Freibetrages die überschüssigen 100.000 € versteuern. Da der zweite Elternteil das Vermögen weder ausgibt noch erhöht – das Vermögen sich also auf 1.200.000 € beläuft –, erhalten die Kinder im zweiten Erbfall jeweils 600.000 €. Da nun auch der Freibetrag der Kinder überschritten ist, muss jedes Kind 200.000 € versteuern.
Mit Supervermächtnis:
Haben die Eltern zu Lebzeiten ein Supervermächtnis abgeschlossen, kann die oben genannte Versteuerung umgangen werden. Der länger lebende Ehepartner kann in diesem Fall noch zu Lebzeiten Vermögensgegenstände aus dem Nachlass des Erstverstorbenen Ehepartners an die Kinder übertragen. Damit kann die Überschreitung des Erbsteuerfreibetrages sowohl seitens des Ehepartners als auch der Kinder vermieden werden.
In dem eben genannten Beispiel wäre es etwa sinnvoll, die Kinder jeweils mit 200.000 € zu bedenken, damit der Freibetrag beim ersten und auch beim zweiten Erbfall ausgenutzt werden kann.
Laut einer Rechtsprechung des BGH vom 27. August 2003 (DStR 03, 2066) entstehen die steuerlichen Belastungen einer Erbschaft direkt mit dem Eintritt des Erbfalls. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn im Testament kein Fälligkeitsdatum für das Erbe angegeben wurde und es deshalb direkt beim Erbfall fällig wird – wurde hingegen ein Fälligkeitsdatum zur Auszahlung des Erbes festgelegt, wird die Erbschaftssteuer erst mit der Überschreitung dieser Frist fällig.
Damit für die Erben nicht sofort nach dem Tod des ersten Elternteils Erbschaftssteuern anfallen, können die Ehepartner also im Supervermächtnis ein Datum festlegen, zu dem der länger lebende Ehepartner das Erbe an seine Kinder ausgezahlt haben soll.
Grundsätzlich müssen Formulierungen für Testamente immer auf den individuellen Sachverhalt angepasst werden. Trotzdem kann sich bei der Erstellung von Testamenten an Muster-Formulierungen orientiert werden.
Beispiel: Der länger lebende Ehepartner ist dazu berechtigt, die Schlusserbfolge durch Vermächtnisse auszusetzen sowie Testamentsvollstreckungen und Auflagen anzuordnen. Nach § 2156 BGB ist der länger lebende Ehepartner dazu berechtigt, die Erben, die Vermächtnishöhe und den Zeitpunkt der Ausschenkung zu bestimmen. Der späteste Fälligkeitszeitraum für die Vermächtniserfüllung ist der 31. Dezember des dem Erbfall folgenden Kalenderjahres.
Wird von dieser Regelung Gebrauch gemacht, sollen die Verfügungen des verstorbenen Ehepartners durch die Abänderungen des länger Lebenden nicht ungültig werden.
Ein Supervermächtnis im Berliner Testament kann Vor- und Nachteile für Erblasser und Erben mit sich bringen. Hier finden Sie nochmal alle bereits genannten Vor- und Nachteile im Überblick:
Vorteile
✓ Erbschaftssteuerliche Freibeträge werden ausgenutzt,
✓ flexible Reaktion des Ehepartners auf zukünftige Entwicklungen,
✓ Umgehung von Pflichtteilsforderungen gegenüber dem Ehepartner,
✓ Mitspracherecht über Zeitpunkt und Höhe des Vermächtnisses durch den Ehepartner und
✓ Absicherung des verbliebenen Ehepartners.
Nachteile
X Das Vermächtnis muss mindestens in Höhe des gesetzlichen Pflichtteils sein, damit keine Pflichtteilsansprüche entstehen und
X ein Fälligkeitsdatum für die Vermächtniszahlung ist unbedingt anzugeben – andernfalls werden Steuern direkt beim Eintritt des Erbfalls fällig.
Wenn Sie ein hohes Vermögen haben und dieses die erbschaftssteuerlichen Freibeträge überschreiten könnte, können Sie über die Regelung eines Supervermächtnisses im Berliner Testament nachdenken. Doch trotz der vielen Vorteile, die ein Supervermächtnis bietet, sind auch die damit verbundenen Nachteile zu beachten. Ein Anwalt hilft Ihnen gern bei allen Ihren Fragen und zeigt Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf.
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