In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem wozu man einen Erbschein braucht, welche Arten es gibt und was er kostet.
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Die Beantragung eines Erbscheins muss gut überlegt sein, denn damit nimmt man die Erbschaft offiziell an – eine Erbausschlagung ist dann nicht mehr möglich. Ein Erbschein weist eine Person als Erben aus. Es ist also ein offizieller Nachweis darüber, dass man auch wirklich Erbe ist. Er enthält die Namen aller Miterben und die prozentuale Erbverteilung. Einige Behörden verlangen die Vorlage eines Erbscheins voraus – so beispielsweise bei Kontoauflösungen oder Kündigungen von Schließfächern. Außerdem kann ein Erbschein bei der Klärung der Erbverteilung helfen, wenn es Unklarheiten im Testament gibt.
Ein Erbschein wird allerdings überflüssig, wenn zu Lebzeiten bereits Vollmachten ausgestellt wurden, die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten. So kann eine Konto- oder Vorsorgevollmacht einen Erbschein ersetzen. Laut BGH-Urteil vom Oktober 2013 (Az. XI ZR 401/12) dürfen Banken darüber hinaus nicht auf das Vorzeigen eines Erbscheins bestehen, wenn Sie die Erbschaft mittels Testament oder Erbvertrag inklusive Eröffnungsprotokoll zweifelsfrei nachweisen können.
Ein Erbschein sollte nicht mit dem eigentlichen Testament verwechselt werden.
Der Erbschein kann jederzeit beim zuständigen Amtsgericht – am Wohnort des Verstorbenen – entweder durch Sie selbst oder mithilfe eines Notars oder Anwalts beantragt werden. Dazu ist ein Erbscheinsantrag auszufüllen, in dem Sie unter anderem den Wert des Erbes, aber auch die damit verbundenen Schulden offenlegen müssen. Fristen sind nicht einzuhalten.
Dies sind die nötigen Unterlagen, die Sie vor dem Gang zum Nachlassgericht sammeln müssen:
Erbschein trotz Testaments / Erbvertrags | Erbschein ohne letztwillige Verfügung |
- Personalausweis / Reisepass | - Personalausweis / Reisepass |
- Sterbeurkunde des Erblassers | - Sterbeurkunde des Erblassers |
- Testament(e) / Erbvertrag | - Geburts- oder Hochzeiturkunde zum Nachweis der Erbschaft aufgrund der gesetzlichen Erbfolge |
Für den Erbscheinsantrag muss darüber hinaus in der Regel eine eidesstattliche Versicherung die Richtigkeit aller Angaben beweisen. Ein Notar beglaubigt Ihre Aussage offiziell. Dafür wird gemäß GNotKG Nr. 23300 eine einfache Gebühr fällig. Dies ist auch der Fall, wenn der Antrag auf einen Erbschein ebenfalls von einem Notar vorgenommen wird. Die Kosten des Erbscheins richten sich folglich indirekt nach dem Nachlasswert. Dazu wird die Tabelle in Anlage 2 des GNotKG hinzugezogen. Steuerlich absetzbar sind diese Kosten nicht.
Kostenbeispiele:
Nachlasswert | Gebühr laut GNotKG | Kosten laut Tabelle |
5.000 Euro | 1,0 | 45 Euro |
10.000 Euro | 1,0 | 75 Euro |
50.000 Euro |
1,0 | 165 Euro |
170.000 Euro | 1,0 | 381 Euro |
Nach Abgabe des Antrags bekommt der Antragsteller den Erbschein in der Regel innerhalb weniger Wochen per Post zugesendet. Dieser Zeitraum kann sich aber wegen einer hohen Auslastung um einige Monate verlängern. Grundsätzlich gilt: Je schneller Sie alle wichtigen Unterlagen zusammengesucht und eingereicht haben, desto schneller erhalten Sie womöglich Ihren Erbschein.
Der Erbschein ist ein Schreiben, das per Post zugestellt wird. Darin steht, welche Personen sich mit diesem Erbschein als Erben ausweisen können und wie groß deren Anteil am Gesamterbe ist. So sieht ein Muster-Erbschein aus:
Je nach Form der Erbschaft benötigen Sie einen spezifischen Erbschein.
Früher konnte man ggf. nur für Grundbuchänderungen einen speziellen Erbschein beantragen, um die Kosten gering zu halten. Die Einsparungen sind allerdings aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 nicht mehr möglich.
Wenn die Wirksamkeit des Testaments angezweifelt wird, können die Miterben einen Antrag auf Zurückweisung Ihres Erbscheinantrages abgeben. Hier kann ein klärendes Gespräch oder ein Anwalt helfen.
Haben Sie bereits einen Erbschein bekommen, ihn aber verloren, ist das nicht weiter schlimm. Der Erbe bekommt lediglich eine Ausfertigung, der originale Erbschein wird in der Nachlassakte verwahrt. Die Ausfertigungen sind beglaubigte Kopien, die beliebig oft ausgestellt werden können.
Findet sich nach einiger Zeit doch noch ein Testament, in dem der Erbschein-Inhaber nicht als Erbe bedacht ist, erklärt das Nachlassgericht den Schein für ungültig und nimmt ihn zurück. Wer sich gegen die Rückgabe wehrt und dennoch über das Erbe verfügt, macht sich strafbar. Auch wenn sich herausstellt, dass der Erbschein aus den verschiedensten Gründen nicht (mehr) korrekt ist, kann ihn das Nachlassgericht jederzeit einziehen.
Fehler passieren immer wieder, und natürlich kann es auch vorkommen, dass ein falscher Erbschein im Umlauf ist. Ein Erbschein ist fehlerhaft, wenn beispielsweise die Angaben zur Person oder zu den Vermögenswerten nicht stimmen. Natürlich muss ein Erbschein auch die richtige Person ausweisen. Überprüfen Sie daher immer, ob die angegebene Person auch wirklich der Erbe ist.
Sollten Sie tatsächlich einen fälschlichen Erbschein erhalten haben, dann melden Sie das so schnell wie möglich dem Nachlassgericht. Dort muss der falsche Erbschein eingezogen werden. Unwirksam ist ein Erbschein aufgrund eines Fehlers aber nicht: Auch wenn der Erbschein an die falsche Person geschickt wurde, kann sich diese erst einmal als Erbe ausweisen. Die Person, die im Vertrauen auf den Erbschein gehandelt hat, ist also erst einmal geschützt.
Ein Erbschein ist für wichtige Bank- oder Immobiliengeschäfte notwendig. Es kann aber sinnvoll sein zu prüfen, ob Sie in Ihrem Fall tatsächlich eine solche Bescheinigung brauchen und diese dann fehlerfrei ist, um die Gültigkeit Ihrer Geschäfte zu sichern. Ein Anwalt kann diese Prüfung für Sie übernehmen und Sie zum weiteren Vorgehen zum Erhalt des Erbes beraten.
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