Mit einem Erbschein können sich Erben als solche ausweisen. Dadurch können diese über das geerbte Vermögen verfügen.
Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, welches das Erbrecht eines Erben bestätigt. Bei mehreren erbberechtigten Personen gibt er Auskunft über die Höhe der Erbteile.
Er dient als Ausweispapier gegenüber Dritten wie z. B. Banken, Versicherungen oder Ämtern. Dadurch können die aufgeführten Personen über geerbte Vermögen verfügen.
Je nach Bedarf kommt einer der folgenden Erbscheine infrage:
Wichtig: Es gibt zwar keine Frist für einen Erbscheinsantrag, aber durch die Beantragung treten Sie die Erbschaft an. Eine spätere Erbausschlagung ist dann im Falle eines überschuldeten Erbes nicht mehr möglich.
Wenn Sie die Schulden nicht binnen 3 Monaten durch den Nachlass begleichen können, haften Sie außerdem mit Ihrem Privatvermögen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Nur Erben können einen Erbscheinsantrag stellen. Dabei ist unwichtig, ob Sie Erbe durch gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung wie ein Testament sind.
Möchte ein Minderjähriger einen Erbschein beantragen, muss er sich von einem Elternteil oder Sorgeberechtigten vertreten lassen. Auch Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker können einen Erbscheinsantrag übernehmen.
Sie dürfen keinen Erbschein beantragen, wenn Sie vom Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden und pflichtteilsberechtigt sind.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht für die Beantragung. Einige Institutionen wie Banken und Versicherungen fordern ihn aber zur rechtlichen Absicherung.
Erst mit beglaubigtem Nachweis können Erben über den Nachlass verfügen und Finanzgeschäfte tätigen: Daueraufträge einstellen, Rechnungen begleichen, Verträge kündigen, Konten auflösen und Vermögen übertragen.
Ein Erbschein kann auch in diesen Fällen notwendig sein:
Hinweis: Ist die Suche nach Erben nicht abgeschlossen oder ein Testament (noch) nicht verifiziert, können Sie i. d. R. keinen Erbschein beantragen.
Der Besitz folgender Dokumente macht einen Erbschein zudem überflüssig und Sie können sich die Kosten eines Erbscheinsantrags sparen:
Wenn Ihre Bank einen Erbschein verlangt, obwohl Sie Ihr Erbrecht mit anderen Dokumenten zweifelsfrei nachweisen konnten, können Sie auf ein aktuelles BGH-Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 440/15) verweisen: Die Bank musste die Kosten eines Erbscheinsantrags von 1.770 € tragen, weil sie ihn ohne Notwendigkeit verlangte.
Sie können einen Erbschein jederzeit beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen beantragen. Sie müssen den Antrag nicht selbst beim Gericht stellen.
Diese Alternativen haben Sie:
Beim Erbscheinsantrag müssen Sie zu folgenden Sachverhalten wesentliche Angaben machen:
Zur Überprüfung Ihrer Angaben müssen mehrere Dokumente im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden. Am wichtigsten sind:
Im Falle einer Erbschaft durch gesetzliche Erbfolge benötigt das Gericht zusätzlich folgende Unterlagen zur Überprüfung Ihrer Angaben:
Ein Erbschein wird vom Gericht wieder eingezogen, wenn er auf falschen Angaben bzw. Dokumenten basiert. Dem Erben drohen dann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen:
Um beim Erbscheinsverfahren keine Strafverfolgung zu riskieren, können Sie Ihren Erbanspruch umfassend durch einen Anwalt für Erbrecht absichern lassen.
Da jeder Erbfall einer individuellen Beurteilung bedarf, kann das Muster jedoch lediglich als Grundlage genutzt werden und muss auf Ihre Situation zugeschnitten werden. Achten Sie darauf, dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beizulegen. Nur so kann eine Zurückweisung des Antrags aufgrund von Unvollständigkeit vermieden werden.
Unser Muster zum Erbscheinsantrag können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie einen Erbschein beantragen und alle benötigten Unterlagen beifügen, erhalten Sie das Dokument innerhalb weniger Wochen per Post.
Je nach Auslastung der zuständigen Nachlassgerichte kann die Durchführung des Erbscheinsverfahrens länger dauern. Auch Urlaubs- und Ferienzeiten wirken verzögernd.
Es gibt keine Frist für einen Erbscheinsantrag. Sie können ihn jederzeit beantragen. Weitere erbrechtliche Ansprüche wie der Pflichtteilsanspruch verjähren nach 3 Jahren.
Allerdings kann es besser sein, sich nicht allzu viel Zeit zu lassen, denn:
Es fallen 2 Gebühren an, wenn Sie einen Erbschein beantragen:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Nachlasswert: Je höher das Erbe, desto teurer der Erbscheinsantrag. Wer einen Erbschein beantragt, trägt die Kosten.
Beantragen mehrere Erben als sogenannte Erbengemeinschaft einen gemeinsamen Erbschein, müssen sich alle aufgeführten Personen (also Erben) an den Kosten beteiligen.
Erbscheinsantrag: Kostentabelle (bei Ausstellung durch Nachlassgericht)
Nachlass |
Eidesstattliche Versicherung |
Erteilung des Erbscheins |
Gesamt |
5.000 € |
45 € |
45 € |
90 € |
10.000 € |
75 € |
75 € |
150 € |
50.000 € |
165 € |
165 € |
330 € |
100.000 € |
273 € |
273 € |
546 € |
200.000 € |
435 € |
435 € |
870 € |
Kontaktieren Erben bei Erbangelegenheiten einen Anwalt, um Ihre Erbschaft rechtlich abzusichern und unnötige Risiken zu vermeiden, entstehen Anwaltskosten. Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel.
Sie sind unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung anfallende Kosten übernimmt? Gern stellt ein advocado Partner-Anwalt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherungsträger.
Durch Falschangaben im Erbscheinsantrag, die Zurückhaltung letztwilliger Verfügungen oder die Vorlage gefälschter Dokumente können Sie Ihren rechtmäßigen Erbanspruch gefährden. Erbunwürdigkeit und strafrechtliche Konsequenzen wären die Folge.
Wenn Sie einen Erbschein beantragen, können weitere Risiken damit verbunden sein:
Wenn Sie einen Anwalt kontaktieren, können Sie in vielfacher Hinsicht von seiner Expertise profitieren und sich gegen Risiken im Erbscheinsverfahren absichern:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Wer erbt, muss sich auch als Erbe ausweisen. Ein Erbschein dient als Ausweispapier gegenüber Banken, Versicherungen und Ämtern. Mit dem Erbschein kann der Erbe nicht nur seine Erbenstellung nachweisen, sondern erlangt dadurch auch das Recht, Konten und Verträge des Verstorbenen zu kündigen.
Um einen Erbschein zu beantragen, sind dem Nachlassgericht bestimmte Dokumente vorzulegen wie z. B.: Personalausweis bzw. Reisepass, Sterbeurkunde des Erblassers, Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft, Namen und Anschriften der Miterben, Nachweise, weshalb andere Erben keine mehr sind (z. B. Sterbeurkunden, Verzichtserklärungen) sowie gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge.
Ein Erbschein ist nicht notwendig, wenn: Sie eine Konto- bzw. Vorsorgevollmacht des Erblassers haben, dieser ein notarielles Testament hinterlassen hat, es einen Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll gibt oder eine beglaubigte Abschrift des Testaments existiert.